In die Diskussionen um den Referentenentwurf zur neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) und die teilweise verhärteten Fronten zwischen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und Bundesministerium für Umwelt (BMU) scheint in den letzten Wochen ein wenig Bewegung gekommen zu sein. Es sieht fast so aus, als sei zwischen den Parteien, die sich für die EnEV-Novelle verantwortlich fühlen, ein tragfähiger Kompromiss erzielt worden.
In einem internen Schreiben aus dem Bundesbauministerium (BMVBS) heißt es dazu, dass das BMU einige seiner wesentlichen Forderungen zwar ansatzweise durchgesetzt hat, allerdings bei weitem nicht im ursprünglich geforderten Maße. Hingegen sieht man alle wesentlichen Forderungen des BMVBS eingearbeitet – Politik eben. Einige Punkte seien noch kurzfristig abschließend zu erörtern, wozu noch ein weiteres Schreiben folgen soll.
Die grundlegenden Ergebnisse der Gespräche lesen sich dann wie folgt:
- Es bleibt dabei, dass die Anforderungen an Außenbauteile im Gebäudebestand nicht verschärft werden. Das gilt auch für die freiwillige 140% Regel. Darüber hinaus werden keine neuen Nachrüstpflichten eingeführt.
- Es wird kein Wohnungsbetretungsrecht geschaffen – wobei Schornsteinfeger wohl ausgenommen sind. Es sind aber Stichprobenkontrollen der zuständigen Behörden der Länder vorgesehen.
- Die energetischen Anforderungen an neue Wohngebäude sollen 2014 und 2016 um jeweils 12,5% verschärft werden. Bei Nichtwohngebäuden werden die Grenzen um jeweils 15% zum gleichen Zeitpunkt angepasst. Die energetische Qualität der Wärmedämmung in der Gebäudehülle soll als Nebenforderung nur um 10% verbessert werden.
- Eine Einsatzbeschränkung für Ziegelbauweisen besteht nach erster fachlicher Durchsicht nicht, wird aber noch gutachterlich geprüft.
- Bei Immobilienkennwerten wird mehr Transparenz durch Bezugnahme auf die allgemein bekannte Größe ‚Wohnfläche‚ hergestellt.
- Das neue vereinfachte Verfahren für Wohngebäude (Modellgebäudeverfahren, ‚EnEV-easy‚) bleibt – wie im Referentenentwurf schon vorgesehen – erhalten. Es ist lediglich an die angedachten Verschärfungen im Neubaubereich anzupassen.
- Für den Austausch von Beleuchtungsanlagen in Nichtwohngebäuden ist eine Neuregelung geplant, falls ein praktikable Lösung gefunden wird.
- Zu Punkten wie Beleuchtung, Ordnungswidrigkeiten oder Energieausweise müssen noch weitere Gespräche auf Arbeitsebene stattfinden.
Auf dieser Grundlage soll der Referentenentwurf zur EnEV dann angepasst werden, um ihn nach erfolgreich überstandenem Billigungsprozess den anderen Bundesressorts sowie Länder- und Verbänden vorlegen zu können.
Und im Prinzip lasse ich alle diese Kompromisse einfach mal unkommentiert…
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