Der Schallschutz von Gebäuden führt oft zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Mieter und Vermieter, Käufer und Verkäufer sowie Bauherr und Baufirma. Ursache hierfür ist nur allzu häufig eine fehlende oder mangelhafte Beschreibungen bzw. Festlegung des zu erwartenden Schallschutzes in Wohnungen und Wohnhäusern. In der Regel hat man als Nichtfachmann nicht die Möglichkeit, die subjektiv empfundenen Lärmstörungen zu quantifizieren – geschweige denn, diese auch einem Grenzwert gegenüber stellen zu können. Für Leidtragende hat die Deutsche Gesellschaft für Akustik (DEGA) vor ein paar Jahren ein Bewertungskonzept entwickelt, das nun als Schallschutzausweis kostenlos im Internet abrufbar ist.
Ähnlich wie bei der Energieeffizienz von Häusern oder Haushaltsgeräten wird der bauliche Schallschutz von Gebäuden in einem Schallschutzausweis auch durch 7 Klassen von ‚A*‘ (sehr gut) bis ‚F‘ (sehr schlecht) bewertet. Das System gilt sowohl für Neubauten als auch für den Altbaubestand. Es ist auf die heute üblichen Bauweisen und die heutigen bauaufsichtlich eingeführten Mindestanforderungen nach DIN 4109 abgestimmt. Unabhängig von der Art des Gebäudes kann durch dieses mehrstufige System eine differenzierte Planung und Kennzeichnung des baulichen Schallschutzes zwischen Raumsituationen vorgenommen werden.
Grundlage der Bewertung des baulichen Schallschutzes ist ein speziell für den Schallschutzausweis entwickeltes Punktesystems zur einfachen Kennzeichnung des Schallschutzes von Wohneinheiten oder Gebäuden. Schallschutztechnische Kennwerte von Bauteilen können sowohl rechnerisch nach DIN 4109 bzw. DIN EN 12354 als auch durch Messungen bestimmt werden. Informationen zum Außenlärmpegel können dem Lageplan und dem Bebauungsplan bzw. dem Genehmigungsbescheid entnommen werden. Einflussgrößen für das Punktesystem sind:
- Luft- und Trittschall aus fremden Wohneinheiten oder Treppenhäusern
- Außengeräusche
- Geräusche von Wasserinstallationen aus fremden Wohneinheiten
- Geräusche von haustechnischen Anlagen (auch Heizungs- und Lüftungsanlagen im eigenen Wohnbereich)
- Nutzergeräusche durch Körperschallübertragung aus fremden Wohneinheiten
- Luft- und Trittschall im eigenen Wohnbereich sowie
- Geräusche von Wasserinstallationen im eigenen Wohnbereich
Die 7 Klassen des Schallschutzausweises sind wie folgt charakterisiert:
Klasse A*:
Wohneinheit mit sehr gutem Schallschutz, die ein ungestörtes Wohnen nahezu ohne Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn ermöglicht. Laute Sprache, normal Musik, spielende Kinder oder Gehgeräusche sind nicht hörbar. Es gilt ein bewertetes Bauschalldämmmaß R’w für Wände und Decken von mehr als 72 dB. Der bewertete Norm-Trittschallpegel L’n,w liegt unter 28 dB.
Klasse A:
Wohneinheit mit sehr gutem Schallschutz, die ein ungestörtes Wohnen ohne große Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn ermöglicht. Laute Sprache, normal Musik oder spielende Kinder sind nicht hörbar. Es gilt ein bewertetes Bauschalldämmmaß R’w für Wände und Decken von mehr als 67 dB.
Klasse B:
Wohneinheit mit gutem Schallschutz, die bei gegenseitiger Rücksichtnahme zwischen den Nachbarn ein ruhiges Wohnen bei weitgehendem Schutz der Privatsphäre ermöglicht.
Klasse C:
Wohneinheit mit gegenüber der Klasse D wahrnehmbar besserem Schallschutz, in der die Bewohner bei üblichem rücksichtsvollen Wohnverhalten im allgemeinen Ruhe finden und die Vertraulichkeit gewahrt bleibt.
Klasse D:
Wohneinheit mit einem Schallschutz, der die Anforderungen der DIN 4109 für Geschosshäuser mit Wohnungen und Arbeitsräumen im Wesentlichen erfüllt und damit die Bewohner in Aufenthaltsräumen im Sinne des Gesundheitsschutzes vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung aus fremden Wohneinheiten und von außen schützt. Es kann nicht erwartet werden, dass Geräusche aus fremden Wohneinheiten oder von außen nicht mehr wahrgenommen werden. Dies erfordert gegenseitige Rücksichtnahme durch Vermeidung unnötigen Lärms. Die Anforderungen setzen voraus, dass in benachbarten Räumen keine ungewöhnlich starken Geräusche verursacht werden.
Klasse E:
Wohneinheit mit einem Schallschutz, der die Anforderungen der DIN 4109 nicht erfüllt. Belästigungen durch Schallübertragung aus fremden Wohneinheiten und von außen sind möglich; besondere Rücksichtnahme ist unbedingt erforderlich. Die Vertraulichkeit ist nicht mehr gegeben.
Klasse F:
Wohneinheit mit einem schlechten Schallschutz, der deutlich unter den Anforderungen der DIN 4109 liegt. Mit Belästigungen durch Schallübertragung aus fremden Wohneinheiten und von außen muss auch bei bewusster Rücksichtnahme gerechnet werden; Vertraulichkeit kann nicht erwartet werden.
Dem angemeldeten Nutzer der Plattform ’schallschutzausweis.de‘ steht zudem ein Forum zur Verfügung, in dem er sich mit anderen Nutzern – sein dies Betroffene, Anwender oder Entwickler – austauschen kann. Darüber hinaus ermöglicht eine Förderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) nun die Erstellung einer Landkarte über die schalltechnische Qualität von Gebäuden in Deutschland, die auf den Daten der eingetragenen Projekte basiert.
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