Also doch: Grünes Licht für die EnEV

Titelseite eines Energieausweises von 2009Des Dramas um die Novelle der Energieeinsparverordnung vorerst letzter Teil wurde am vergangenen Freitag durch den Bundesrat geschrieben. Dieser gab unter der Bedingung, dass die Bundesregierung etliche Auflagen erfüllen muss, grünes Licht für die Einführung einer EnEV 2014. Damit erspart sich die Bundesregierung einigen Ärger mit der EU, aber sie darf eine Energieeinsparverordnung (EnEV) für Deutschlands Gebäude einführen, die viel an (ich wollte jetzt nicht ‚jedweden‘ schreiben…) Realismus vermissen lässt. Das sah der Bundesrat schon vor der politischen Sommerpause Anfang Juli ähnlich und wies den Antrag der Bundesregierung auf Zustimmung prompt ab. Doch was hat sich seitdem verändert?

Technisch gesehen eigentlich nicht sehr viel, aber politisch bläst man im Bundesrat nun zur Offensive gegen Unzulänglichkeiten und Unverständnis. Die Energieeinsparverordnung sei einfach nicht bürgernah und praxisnah genug. Zudem könne das Land durch den vorliegenden Entwurf in Bezug auf die national gesetzten Ziele zur Energieeinsparung kaum einen Blumentopf gewinnen. Harte, aber ehrliche Worte.

Bevor der Bundesrat also dem Entwurf zur EnEV zustimmt, muss die neue Bundesregierung – wie auch immer diese farblich am Ende aussehen mag – eine positive Erklärung zu den Bedingungen des Bundesrates abgeben. Die da im Wesentlichen wären:

  • Vereinfachung und Zusammenführung der Instrumente, die die Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden regeln (Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) – für eine verbesserte Transparenz beim Bürger
  • Betriebsverbot für Niedertemperatur- und Brennwert-Heizkessel, die älter sind als 30 Jahre – um noch mehr nicht-effiziente Wärmeerzeuger austauschen zu können
  • Erweiterung des Bandtachos um die Endenergieeffizienzklassen A+ (weniger als 30 kWh/(m²a)) bis H (mehr als 250 kWh/(m²a)) – weil andere EU-Länder damit auch gute Erfahrungen gemacht haben
  • Einmalige Anhebung der energetischen Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf um 25% sowie Absenkungen des Primärenergiefaktors für Strom von 2,0 auf 1,8 ab dem 1. Januar 2016 – wegen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit
  • Erhöhung des Energieverbrauchskennwertes von Warmwasser um 20 kWh/(m²a), wenn dieser nicht in der Energieberechnung enthalten ist – zur Anpassung der Berechnungen an die Realität
  • Anpassung der Berechnungen nach DIN V 18599 and DIN V 4701-10 – im Sinne der Vereinheitlichung von Anzeigen

Durch diese Forderungen soll nach Ansicht des Bundesrates die energetische und ökonomische Optimierung von Gebäuden erleichtert und dem Bürger mehr Sicherheit im Verordnungsdschungel gegeben werden. Nicht zuletzt soll so unnötige Bürokratie vermieden werden. Um die Energiewende nicht zu gefährden, empfiehlt der Bundesrat zudem, die Fördermittel zur Gebäudemodernisierung im Bundeshaushalt auf 2 Milliarden Euro jährlich festzuschreiben. Nur so könne privaten und gewerblichen Investoren eine ausreichende Planungssicherheit gewährt werden.

Da die nächste deutsche Energieeinsparverordnung aber auch noch in Brüssel abgesegnet werden muss, ist mit einer Einführung der neuen EnEV frühestens im Januar 2014 zu rechnen.

Update: Die Bundesregierung hat nach nur 3 Tagen Bedenkzeit schon den Auflagen des Bundesrates zugestimmt. 6 Monate nachdem die amtliche Fassung der neuen EnEV 2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, wird diese dann in Kraft treten. Puha, war das eine schwere Geburt! Hier noch der Link zur Nichtamtlichen Fassung der EnEV 2014.

Update 2: Am 21. November wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, dass die EnEV 2014 ab dem 1. Mai 2014 gelten wird. Damit ist es also vollbracht. Na, wie schön.

Zurück zur Startseite >>>

Ein Kommentar

  1. Bettina said:

    Danke für diesen Beitrag.
    Es stimmt schon, sonderlich viel hat sich nicht getan, aber das der Energieausweis z.B. nun auch schon bei Inseraten Pflicht sein wird, finde ich wenigstens nen richtigen Schritt in Sachen Kundenfreundlichkeit. Ökologisch sieht das da schon anders aus, wenn die eilig noch vor dem 1.Mai ausgestellten Ausweise noch 10 Jahre gültig sind. Besonders viel Zeitdruck hat man da nicht gerade, der Umwelt was gutes zu tun…

    10. März 2014

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*