Aufbereitung von Heizungswasser

Bei diesem Titel wird sich sicher so mancher gefragt haben: Warum sollte ich Heizungswasser aufbereiten wollen/müssen/sollen? Ganz einfach: Weil hartes Wasser (auch) Ihre Waschmaschine kaputt machen kann. Ja, soweit zur Werbung. Aber ganz unrecht hat sie natürlich nicht. Was mit einer Waschmaschine passiert, wenn sie zu viel hartes Wasser abbekommt, kann selbstverständlich auch mit der Heizung passieren und im schlimmsten Fall zu Kalkablagerungen und Korrosion in Rohren und Heizkessel führen. Da dies im Schadensfall zu sehr hohen Kosten führen kann, sollte man die korrekte Aufbereitung des Wasser, das einer Heizanlage zugeführt wird, nicht unterschätzen.

Um die Aufbereitungstechnik optimal an die lokal vorherrschenden Begebenheiten anpassen zu können, müssen bei deren Planung, deren Wahl und deren Einbau einige Punkte beachtet werden. Entsprechend gibt die Richtlinie VDI 2035 wertvolle Hinweise zur Vermeidung von Steinbildung und Korrosionsschäden. Wichtig ist dies auch, wenn man sich vor Augen hält, dass jeder 4. Haushalt in Deutschland mit ‚hartem‘ Trinkwasser (> 14° dH = deutscher Härtegrad) versorgt wird, in dem sich Kalzium- und Magnesiumsalze befinden.

Zu unterscheiden sind zunächst die zwei Ursachen für ’schädliches‘ Wasser: Härte und Salze. Dementsprechend gibt es zwei gängige Verfahren zur Aufbereitung von Heizwasser: die Enthärtung und die Entsalzung. Welches Verfahren am Ende verwendet wird, hängt dabei aber nicht nur von der Zusammensetzung des Wasser ab, sondern auch von den Vorgaben des Herstellers des Wärmeerzeugers. Denn die meisten Hersteller machen ihre Garantiebedingungen an der Einhaltung der Wasserqualität entsprechend VDI 2035 fest. In dieser wird auch geregelt, welche Heizungsanlagen auf enthärtetes und/oder entsalztes Wasser nicht verzichten können.

Solche Bedingungen bedeuten aber für den professionellen Handwerker auch, dass er im Schadensfall nicht auf die Unterstützung des Herstellers des Heizkessels bauen kann. Denn sollte er dem Kunden die Wasserqualität, die nach VDI 2035 gefordert und in den Garantiebestimmungen möglicherweise festgelegt ist, wegen fehlender oder mangelhafter Wasseraufbereitung nicht liefern können, so haftet er für etwaige Schäden. Zwar ist der Betreiber streng genommen für die Qualität des Wassers verantwortlich, aber muss sich dieser als Laie auf den Fachbetrieb verlassen könne. Der Hersteller darf dann Haftungsansprüche ohne weiteres zurückweisen. Für den Handwerker bedeutet dies natürlich nicht nur einen direkten finanziellen Schaden, sondern es kann auch einen Imageverlust für das Unternehmen mit sich führen.

Wichtig für den Fachplaner und den Handwerker ist es also, dass sämtliche Schritte bis nach der Inbetriebnahme einer Neuanlage dokumentiert sind – von der Beratung über die Planung und die Abnahme bis hin zur Wartung. Sollten sich die Voraussetzungen zum Betrieb einer Heizanlage verändern, beispielsweise weil Komponenten der Anlage ausgetauscht wurden, ist deren Kompatibilität mit der Wasserqualität erneut zu überprüfen. Bei lückenhafter Dokumentation gibt es mittlerweile sogar Versicherungen, die eine Zahlung im Schadensfall verweigern.

Gerade moderne Heizungsanlagen reagieren dabei empfindlich auf hartes und korrosives Füllwasser. Werden in diesen Anlagen Komponenten aus Aluminium oder Edelstahl verwendet, so ist eine falsche Wasserzusammensetzung besonders nachteilig. Kompaktere Wärmetauscher mit höheren Oberflächentemperaturen tragen ihr Übriges zur Bildung von Kalkablagerungen bei. Darum kann es sinnvoll sein, die Anlage – unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben – mit teilenthärtetem oder vollentsalztem bzw. demineralisiertem Wasser zu befüllen, so dass dessen nach VDI 2035 vorgegebener Härtegrad mit der Gesamtheizleistung und dem spezifischen Anlagenvolumen gut kombinierbar ist. Zudem sollte sich der pH-Wert des Heizungswassers im basischen Bereich (ca. 8,2 bis 10,5) bewegen, da saures Wasser Korrosionsvorgänge beschleunigt. Und zuletzt sollte auch der Sauerstoffgehalt des Füllwassers unter 0,1 mg/l liegen, wobei dann unnötige Füllvorgänge vermieden werden sollten.

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2 Comments

  1. Otto C. said:

    Hallo Stefan,

    ich habe eine Frage zu folgendem Abschnitt:

    „Bei lückenhafter Dokumentation gibt es mittlerweile sogar Versicherungen, die eine Zahlung im Schadensfall verweigern“

    wer muss den in einem solchen Fall für den Schaden aufkommen? Der Planer, der Handwerker oder sogar der Bauherr, weil dieser die lückenlose Dokumentation kontrollieren muss?

    6. November 2013
  2. Stefan said:

    Hallo Otto,
    das ist zunächst der Bauherr, der ja den Schaden ausbessern lassen muss. Bei wem er das Geld zurückfordern kann, muss der Einzelfall entscheiden. Es ist aber in den meisten Fällen wohl so, dass der Bauherr nicht als Fachmann angesehen werden kann, der alle Eingriffe bewerten/kontrollieren kann, und damit am Schaden keine Schuld trägt… so er denn nicht selber an der Anlage rumgemurkst hat.
    Aber für genauere Antworten ist sicher ein Jurist ein kompetenterer Ansprechpartner als ein Bauingenieur 😉
    Gruß, Stefan

    6. November 2013

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