Bauen unter Zelten

Einhausung eines Gebäudes bei AufstockungBauen im Winter ist eine nicht ganz so einfache Geschichte. Beton benötigt – ohne den Zusatz diverser Chemikalien – Plusgrade um abzubinden, organische Baustoffe sowie frische Farben sollten nicht allzu nass werden und Dächer sollte man sowieso nur eindecken, wenn das Wetter aller Wahrscheinlichkeit nach mitspielt. Nicht zu reden von den wenig beneidenswerten Handwerkern, die bei Wind und Wetter ihren Job gut machen sollen. Trotz klammer Finger und rutschiger Gerüste. Da stellt der Schutz von Baustellen und Gebäuden durch Zelte und Einhausungen sicherlich eine sehr sinnvolle Alternative dar.

Der Anblick von Baustellenzelten bei Arbeiten an Straßen, Brücken oder unterirdischen Leitungen ist ja mittlerweile eher normal. Wer will schon riskieren, dass das Erdreich im Regenwasser ertrinkt und die Baustelle gleich mit ihm? Bei Gebäuden, die neu errichtet oder saniert werden, ist der Anblick von ‚Zelten‘, die hier fachlich korrekter mit dem Begriff ‚Einhausung‘ beschrieben werden, schon seltener. Ich lasse es hier einmal dahin gestellt, ob es sich dabei nur um ein temporäres Dach, um eine vollständige Einhüllung des Hauses auch an den vertikalen Gerüstflächen oder nur um letzteres handelt.

Wenn ich solche Einhausungen und Zelte sehe, stellt sich mir oft die Frage, ob dieser Aufwand überhaupt rentabel sein kann. Immerhin reden wir über 10% der Kosten der Bauleistungen, wenn diese vollständig in der Winterzeit liegen. Tragende Konstruktionen müssen als ‚fliegende Bauten‚ sicher bemessen werden, der Arbeitsaufwand für Transport und Errichtung will bezahlt sein, genauso wie die Miete für das verbaute Material. Bei kleineren Zelten im Tief- und Straßenbau erscheint mir das schon machbar, geht es hier doch oft um die fristgerechte Fertigstellung des Bauvorhabens unter allen Wetterbedingungen. Wer trotz guter Planung nicht zur rechten Zeit fertig wird, zahlt bei eigenem Verschulden eine Vertragsstrafe. Da kann sich der Einsatz solcher Zelte schon rechnen.

Ein wichtiges Argument für den Einsatz umfassenderer Einhausungen ist sicher die Möglichkeit, unter widrigen Wetterbedingungen Bauprojekte überhaupt angehen zu können. Bevor ein Unternehmer seine Arbeiter in die Winterpause entlässt, Schlechtwettergeld zahlt und für den Unterhalt des Geräteparks überhaupt keine Einnahmen hat, kann es sich rechnen, ein Gebäude und die an den Arbeiten beteiligten Handwerkern durch Gerüste – die eventuell sowieso eingesetzt werden müssen – und Planen zu schützen. Wer das Risiko scheut, kann mögliche zusätzliche Ausgabe für Winterbaumaßnahmen als Eventualposition im Leistungsverzeichnis für eine spätere Beauftragung – egal ob als Nachtrag oder als eigenständigen Auftrag – festhalten. Der Bauherr kann sein Bauwerk hingegen früher nutzen und so womöglich Zinsbelastungen durch frühzeitige Mieteinnahmen reduzieren.

Der Schutz vor hinreichender Trockenheit innerhalb der Planen ist dabei recht einfach zu gewährleisten. Für sogenannte Winterbaumaßnahmen sind aber in den meisten Fällen auch Temperaturen bereitzustellen, die ein Stück oberhalb winterlicher Lufttemperaturen liegen. Bei Einhausungen und Zelten gibt es hierfür die verschiedenste technische Hifsmittel. Genannt seien beispielsweise Klima- und Heizungsanlagen sowie isolierende Dachabdeckungen. Nicht zu vergessen ist in den dunkleren Jahreszeiten natürlich auch eine ausreichende Beleuchtung des Arbeitsplatzes, speziell wenn dieser durch semi-transparente Planen von der natürlichen Lichtquelle zusätzlich abgeschirmt wird.

Schutz und Sicherheit sind bei Einhausungen nicht nur für die Arbeiter relevant, sondern auch für die Umgebung (z.B. Passanten, parkende Autos, Nachbarbebauung). Handwerker sollen nicht abstürzen, und der Absturz von Geräten oder Material soll keine Unbeteiligten treffen. Für eine sichere Ausführung von Schutzmaßnahmen gibt es europäische Normen (DIN EN 1263-2) und Berufsgenossenschaftliche Regeln (Nr. 179), die für Einhausungen Vorschriften enthält. Um sicher zu sein alle Regeln einhalten zu können, sollte man die Arbeiten unbedingt von qualifizierten Gerüstbauern ausführen lassen.

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