Was haben Oscar, Emmy, Grammy und Laureus gemeinsam? Genau, mit diesen Preisen werden nur die besten Schauspieler, Musiker und Sportler eines Jahres ausgezeichnet. Doch was haben diese Preise mit dem Bauwesen zu tun? Im direkten Sinne nichts, aber für das Bauwesen gibt es den entsprechenden Architects‘ Darling Award, der 2013 bereits zum dritten Mal vom wohl größten Informationsdienstleister der Baubranche, der Firma Heinze, an Anbieter von Produkten und Lösungen für das Bauwesen und die Architektur verliehen wurde.
Autor: <span>Stefan</span>
Über die Genauigkeit der Berechnung von Energiekosten für Gebäude ist bisher schon viel geschrieben und diskutiert worden. Immer wieder wird bei solchen Diskussionen Kritik an der Realitätsnähe von Berechnungsergebnissen laut. Stimmen diese im Einzelfall nur zufällig, weil gewisse Randbedingungen durch Nutzungsgewohnheiten von Bewohnern eines Gebäudes ebenso zufällig getroffen wurden? Oder kann man wirklich von einem statistischen Mittel ausgehen? Doch wie breit deckt dieses dann auch Variationen im realen Verbrauch ab? Bei der Erarbeitung der Energieeinsparverordnung (EnEV) darf man neben dem berechneten Energiebedarf daher auch auf den tatsächlichen Energieverbrauch als Kennwert für die energetische Qualität eines Gebäudes zurückgreifen.
Heute einmal etwas zur ästhetischen Seite des Bauwesen, der Holzpflege. Egal ob es dabei um Holz geht, das im Außenbereich (Konstruktionsholz, Beplankungen) zum Einsatz kommt, oder um Holzmöbel, die eher für den Innenbereich gedacht sind – Holz bedarf einer geeigneten Pflege, damit es ansehnlich bleibt. Um die Holzpflege sinnvoll vom Holzschutz abzugrenzen, geht es beim Holzschutz eher um Erhaltung und Sicherstellung einer langen Gebrauchsdauer von Holz, Holzwerkstoffen und Holzkonstruktionen, wenn Witterung, Insekten und Pilze darauf einwirken können.
Ist das nicht eine schöne Vorstellung: Als Bauherr sucht man sich einen Bauunternehmer, gibt ihm den Auftrag, ein Eigenheim zu bauen und bekommt am Ende der Arbeiten den Schlüssel zu seinem fertigen Haus übergeben. Ja, so weit die (etwas naive) Vorstellung zum Begriff des schlüsselfertigen Bauens. Dieser Begriff ist aber auch wirklich verführerisch positiv ausgefallen. Nicht einmal der Grad der Fertigstellung eines als schlüsselfertig bestellten Gebäudes ist bei einer symbolischen Schlüsselübergabe rechtlich festgelegt. Bezugsfertig muss das Haus dann also noch lange nicht sein.
Wie vor ein paar Wochen im allgemeinen Beitrag über Feuchtemessverfahren schon angekündigt, schauen wir uns in der nächsten Zeit einige der wichtigeren Messverfahren zur Bestimmung von Baustofffeuchte etwas genauer an. Den Anfang bilden die thermogravimetrischen Verfahren, die den direkten Messverfahren zuzuordnen sind. Thermogravimetrische Verfahren beruhen auf der Trennung der Feuchtigkeit von der Messprobe. Zu den thermogravimetrischen Verfahren nach DIN EN ISO 12570 (auch Darr-Wäge-Verfahren genannt) zählen neben dem Trockenschrankverfahren auch die Trocknung durch Infrarotstrahlung und durch Mikrowellen.
Ein Haus ohne Dach wäre nur ein halbes Haus. Und ein ausgebautes Dachgeschoss ohne Dachgaube (auch Dachgaupe genannt) ist irgendwie auch nichts Halbes und nichts Ganzes. Wer aus seinem dunklen und verstaubten Dachboden mehr machen möchte, im Idealfall Lebensraum, der sollte über die Möglichkeit des Einbaus von Dachgauben nachdenken. Durch Dachgauben wird nicht nur zusätzliche Wohnfläche geschaffen, sondern es gelangen auch Licht und Luft in die oberste Etage des Hauses. Hinzu kommt, dass eine gut gestaltete Dachgaube das Erscheinungsbild eines Hauses aufwertet.
Der Solar Decathlon geht – nein, ging – in die nächste Runde. Am letzten Wochenende war der Showdown für den internationalen Wettbewerb, bei dem sich 19 Hochschulen aus der ganzen Welt ein Rennen um das beste und effizienteste Haus liefern. Zum sechsten Mal fand der Wettbewerb bereits in den USA statt, doch diesmal nicht auf der National Mall in Washington D.C. sondern etwas weitaus abgelegener auf dem Rollfeld einer ehemaligen Militärbasis im kalifornischen Irvine, auf der in Zukunft ein Erholungs- und Freizeitgelände entstehen soll.
Des Dramas um die Novelle der Energieeinsparverordnung vorerst letzter Teil wurde am vergangenen Freitag durch den Bundesrat geschrieben. Dieser gab unter der Bedingung, dass die Bundesregierung etliche Auflagen erfüllen muss, grünes Licht für die Einführung einer EnEV 2014. Damit erspart sich die Bundesregierung einigen Ärger mit der EU, aber sie darf eine Energieeinsparverordnung (EnEV) für Deutschlands Gebäude einführen, die viel an (ich wollte jetzt nicht ‚jedweden‘ schreiben…) Realismus vermissen lässt. Das sah der Bundesrat schon vor der politischen Sommerpause Anfang Juli ähnlich und wies den Antrag der Bundesregierung auf Zustimmung prompt ab. Doch was hat sich seitdem verändert?