Das Possenspiel um die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2012…13…14 geht weiter. Im wievielten Akt sind wir eigentlich mittlerweile? Ich weiß es nicht, ich habe den Überblick verloren. Sicher weiß ich nur, dass die Novelle der EnEV, die ursprünglich im Jahr 2012 in Kraft treten sollte, vor der Sommerpause nicht mehr verabschiedet wird. Gestern wurde in der Tagung des Bundesrates beschlossen, dass man die Novelle zur Überarbeitung wieder zurück an die Ausschüsse gibt. Ob eine Entscheidung noch vor der Bundestagswahl im September getroffen werden kann, ist mehr als fraglich. Wahrscheinlicher ist eher der 11. Oktober für einen neuen Anlauf im Bundesrat.
Irgendwie scheint keine Seite mit dem derzeitig vorliegenden Entwurf zur Energieeinsparverordnung glücklich zu sein. Die eine (umweltschützende) Seite sieht die Vorgaben der EnEV nicht als ausreichend an. Die andere (politisch-lobbyistische) Seite fürchtet, dass man mit eben diesen Vorgaben der Bauwirtschaft ihr Grab schaufelt. Im Prinzip hat der Bundesrat also genau das Richtige getan, um beiden Seiten gerecht zu werden: er hat eine Entscheidung über die zukünftigen Energiestandards von Gebäuden in Deutschland auf Grundlage des von der Bundesregierung abgesegneten EnEV-Entwurfs abgelehnt.
Für den Naturschutzbund Deutschland (NABU) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gibt es keinen Zweifel, dass man die umweltpolitischen Ziele der Bundesregierung mit den aktuell vorgeschlagenen Verschärfungen der Energieanforderungen um jeweils 12,5% im Jahr 2014 und im Jahr 2016 nicht erreichen kann. Der zulässige Energieverbrauch sollte von derzeit jährlich 70 auf 60 kWh/m² sinken, ab 2016 dann auf 50 kWh/m². Zu wenig für die Umweltexperten, die Durchführung der viel zitierten Energiewende sehen sie so als unerreichbar.
Insbesondere geht es ihnen dabei um die Vernachlässigung des Gebäudebestands in der EnEV-Novelle. Verringerung der Energieverluste durch die Gebäudehülle – Fehlanzeige. Austausch veralteter Heizanlagen – Fehlanzeige. Endgültige Abschaffung elektrischer Nachtspeicherheizungen – in Frage gestellt.
Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates sieht die Novelle jedoch in völlig anderem Licht. Hier macht man sich eher Gedanken darüber, dass eine zweifache Verschärfung der EnEV um 12,5% als massives Hemmnis für Investitionen wirken und gerade in Ballungszentren den notwendigen Wohnungsneubau bremsen könnte. Ökonomen eben.
Bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) schlägt man (natürlich) in die gleiche Kerbe, will auf die erste Stufe der Erhöhung gänzlich verzichten und nur noch 2016 um maximal 12,5% nachbessern – oder am Liebsten um maximal 0,1%. Alles im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes. Lobbyisten eben.
Allerdings bringt man von Seite der BID auch einen positiven Aspekt ins Spiel: die Planungssicherheit und stabile Rahmenbedingungen. Ständige Änderungen der Anforderungen tragen nicht dazu bei, das Vertrauen der Investoren zu erlangen. Dies passt dann eigentlich gut zum Vorschlag des federführenden Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung des Bundesrates, der einen Kompromiss vorschlägt, nach dem nur 2016 die Anforderungen um 25% angehoben werden.
Sehen wird es doch mal positiv: Durch die Verzögerung haben die Ausschüsse nun die Möglichkeit, im Oktober eine richtige gut durchdachte Novelle der EnEV zu präsentieren. Wo die Schwachstellen liegen, weiß man ja jetzt. Und tut man das nicht, kann die EU bei Nichtverabschiedung der EnEV schließlich Zwangsgeldzahlungen von bis zu 150 Millionen Euro einfordern. Nicht ganz wenig, auch nicht für Ökonomen und Lobbyisten.
Aber sehen wir das Possenspiel realistisch, wird es sowie erst zu einer EnEV 2015 kommen. Und für eine Planung bezüglich einer EnEV 2016 würde dann sowieso die Zeit fehlen.
In diesem Sinne: Eine schöne Sommerpause für alle unsere Volksvertreter! Ihr habt sie euch nach so viel Arbeit und Stress redlich verdient.
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