Bizarr, oder? Atmende Wände. Wer glaubt denn bitte an sowas? Ich habe jetzt schon einige Wände in meinem Leben gesehen, von innen, von außen, innendrin, leicht, schwer, aus Holz, aus Beton, aus Stein, aber ich habe dort noch nie Kiemen oder gar eine Lunge gesehen. Und dies sollten doch eigentlich die wesentlichen Voraussetzungen für eine fehlerfreie Atmung sein. Wie kommt es also, dass es immer noch Menschen gibt, auch sogenannte oder selbst ernannte Fachleute im Übrigen, gerne auch aus der Ziegelbranche, die an dieses Märchen aus dem vorletzten Jahrhundert glauben und es standhaft verbreiten?
Kategorie: <span>Bauphysik</span>
Die Harmonisierung der Bauvorschriften in der EU wird weiter voran getrieben. Nachdem seit einigen Jahren bereits „normale“ Wärmedämmung in der EU nur mit einem sogenannten CE-Kennzeichen vertrieben werden darf, sind durch die Veröffentlichung von Produktstandards im Amtsblatt der Europäischen Union nun auch die Weichen gestellt, um die Anforderungen an Dämmstoffe für die technische Isolierung auf dem europäischer Markt zu vereinheitlichen. Genauer gesagt geht es hierbei um „Dämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie“ – um diesen schönen amtsverschimmelten Namen für diese Dämmanwendung einmal verwendet zu haben.
Der Ausbau ungenutzter Dachgeschosse war und ist speziell in Ballungsgebieten, wo der Lebensraum oft begrenzt ist, ein beliebtes Mittel, um den Wohnraum eines Hauses kostengünstig und schnell zu erweitern. Viele Dachböden werden hier im Zuge der Modernisierung mehrgeschossiger Gebäude in Wohnraum umgewandelt. Der alte Dachstuhl wird gedämmt und die Sparren auf der Innenseite mit Gipskartonplatten bekleidet. Ein paar Steckdosen hier und da, etwas Licht, fertig. Eine solche Baumaßnahme beinhaltet aber häufig etliche Voraussetzungen technischer sowie rechtlicher Art, selbst wenn der Eingriff als solcher in der Regel nur recht klein ist.
Wie führt man die Randdämmung der Bodenplatte einer Industriehalle richtig aus?
Zur Beantwortung dieser Frage will ich mal ein wenig weiter ausholen. Zunächst mal sind ja verschiedene Anforderungen zu erfüllen. Als erstes wäre da die Energieeinsparverordnung 2009. Für die wärmedämmtechnische Qualität der Bodenplatte sind die Mindestanforderungen in EnEV 2009, Anlage 2, Tabelle 2 (unter Beachtung von Anlage 2, Abs. 2.3) zu beachten. Da hier Mittelwerte zu überprüfen sind, bleibt zunächst einmal ein bestimmter Handlungsspielraum für die Ausführung einzelner Teilbereiche.
Zur Beantwortung dieser Frage will ich mal ein wenig weiter ausholen. Zunächst mal sind ja verschiedene Anforderungen zu erfüllen. Als erstes wäre da die Energieeinsparverordnung 2009. Für die wärmedämmtechnische Qualität der Bodenplatte sind die Mindestanforderungen in EnEV 2009, Anlage 2, Tabelle 2 (unter Beachtung von Anlage 2, Abs. 2.3) zu beachten. Da hier Mittelwerte zu überprüfen sind, bleibt zunächst einmal ein bestimmter Handlungsspielraum für die Ausführung einzelner Teilbereiche.
Wenn meine Mutter mich früher beim fleißigen Studieren der Schulbücher am Nachmittag mit den Worten „Raus mit dir, frische Luft hat noch keinem geschadet!“ vor die Türe gesetzt hat, geschah das nur mit den besten Absichten. Das weiß ich heute. Und nun ist es auch wissenschaftlich nachgewiesen. Nachdenklich geworden war man spätestens aufgrund der PISA-Studie, deren Ergebnisse Ende 2001 veröffentlicht wurden. Die Finnen hatten damals bei der ersten PISA-Studie am besten abgeschnitten und taten dies im Übrigen in den nachfolgenden Studien immer noch. Woran lag bzw. liegt das?
Häufig wird von Bauämtern bei einer Umnutzung eines Gebäudes standardmäßig ein Energieeinsparnachweis gemäß EnEV 2009 gefordert. Wie die EnEV 2009 bei einer Umnutzung anzuwenden ist, wird in den Auslegungsfragen des…