
Kategorie: <span>Energieeffizienz</span>




Wer aufgrund der Überschrift einen technischen Widerspruch im Folgenden vermutet, liegt leider falsch. Die Kühlung von Gebäuden, Waren oder Lebensmitteln erfolgt sehr häufig über die Nutzung „wärmerer“ Energiequellen. Jeder Kühlschrank funktioniert nach diesem Prinzip, wenn er die niedrigen Temperaturen in seinem Inneren mit Hilfe einer Wärmepumpe erzeugt. In der Überschrift steckt also kein Widerspruch. Paradox wird es allerdings, wenn man sich vor Augen hält, wie viel Energie man beim Einsatz einer Wärmepumpe – sei es zur Kühlung, sei es zur Erwärmung – ungenutzt an die Umwelt abgibt. Die Ineffizienz werden wir uns nicht mehr lange leisten können.


Das wesentliche Ziel des öffentlich-rechtlich geforderten Wärmschutznachweises lag ursprünglich einmal darin, den Energiebedarf von Gebäuden auf einfache Art und Weise vergleichbar zu machen. Dazu gab es ein einfaches Rechenverfahren und vorgegebene Standard-Randbedingungen. Das Ergebnis wurde als zumindest größenordnungsmäßig korrekt akzeptiert und abgeheftet. Solange es Wärmeschutzverordnungen gab, wurde nicht einmal die Anlagentechnik hinterfragt, da es beim Wärmeschutznachweis ausschließlich um die Qualität der Gebäudehülle ging. Seit es Energieeinsparverordnung gibt, ist dies alles ein wenig komplizierter.
