Und wieder ein Beitrag zum Thema „Wenn man die Normung auf die Menschheit los lässt“. Eigentlich nichts Neues, denn unbrauchbare oder wenigstens unsinnige Normen, an die wir uns als Bauleute in der Regel halten müssen, gibt es bereits zur Genüge. Diesmal geht es um die DIN 1946-6 vom Mai 2009, die Aussagen zur Lüftung von Wohnungen trifft und zu der gestern in der Onlineausgabe der Welt auch ein netter Artikel erschienen ist. Grund genug, doch einmal ein wenig näher über den Sinn und Unsinn dieser Norm nachzudenken… immerhin gehen die Normenmacher ja mit dem Ziel an die Sache, das Wachstum von Schimmelpilzen in Wohnungen vermeiden zu wollen.
Ursachen für ein vermehrtes Auftreten von hässlichen braunen oder schwarzen Flecken in unseren Wohnungen, die ein untrügliches Zeichen für das Wachstum von Schimmelpilzen sind, gibt es im wesentlichen zwei:
Ursachen für ein vermehrtes Auftreten von hässlichen braunen oder schwarzen Flecken in unseren Wohnungen, die ein untrügliches Zeichen für das Wachstum von Schimmelpilzen sind, gibt es im wesentlichen zwei:
Dabei ist läuft es immer auf das gleiche Prinzip hinaus: An den Stellen auf der Innenseite der Gebäudehülle, wo die relative Luftfeuchtigkeit ausreichend hoch ist, gedeiht und sprießt der Schimmel am ehesten. Und als Abhilfe gibt es hierfür wiederum zwei Wege:
- Entweder man dämmt so, dass die Oberflächentemperaturen auf der Innenseite der Gebäudehülle ausreichen hoch sind,
- oder man entfernt die Feuchtigkeit durch Lüftung aus dem Innenraum.
Letzterer Weg wird nun von der neuen DIN 1946-6 vorgegeben. Das Unsinnige dabei ist jedoch, dass ein halbwegs vernünftiges Nutzerverhalten schon ausreichen sollte, um das Auftreten von Schimmelpilzen zu vermeiden. Dazu benötigt man in den meisten Fällen gar keine Lüftungsanlage, deren Anschaffungskosten man sich sowohl als Eigentümer und auch als Mieter natürlich gerne sparen würde. Und im Sinne eines effektiven Energiekonzeptes kommt man in den Bereichen Neubau und Sanierung schon gar nicht mehr an einer noch teureren Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung vorbei (das sich diese allerdings energetisch und damit finanziell bezahlt machen kann, ist ein anderes Thema…).
So wird dann auch in vielen Bauverträgen vom Bauherrn bereits ausdrücklich auf den Verzicht einer Lüftungsanlage nach DIN 1946-6 hingewiesen. Doch was passiert, wenn es passiert? Wenn der Schimmel dann doch wächst? Dann ist das Klagen groß. Und die Frage des Schuldigen ist noch lange nicht geklärt. Ist es der Mieter, der nicht richtig lüftet? Oder ist es der Architekt, der falsch geplant hat?
Immerhin ist die DIN 1946-6 zwar eingeführt, aber sie gilt noch nicht als allgemein anerkannte Regel der Technik. Hierfür muss sie erst noch in Wissenschaft und Theorie als richtig anerkannt, in der Praxis durchweg bekannt und aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrungen bewährt sein. Doch das ist gerade nicht der Fall, denn Bausachverständige weisen darauf hin, dass nur in etwa 10% aller gut gedämmten und luftdichten Neubauten die Randbedingungen für das Wachstum von Schimmelpilzen gegeben seien.
Weiterhin spricht gegen die generelle Forderung der DIN 1946-6, dass Schimmelpilze nur in einer ganz geringen Zahl von Wohneinheiten in ansonsten baugleichen Mehrfamilienhäusern vorkommen. Das deutet doch eher darauf hin, dass hier vereinzelt nicht ausreichend geheizt bzw. falsch gelüftet wird. Und dafür kann man nicht die Allgemeinheit verantwortlich machen.
Tja, es bleibt also wieder einmal an den Gerichten hängen, über den Sinn und Unsinn der Forderung nach Lüftungsanlagen in Wohnungen zu entscheiden und die Normung zu bestätigen oder zu entkräften. Bis dahin müssen sich Baufachleute, Bauherren, Eigenheimbesitzer und Mieter noch ein wenig im rechtfreien Raum bewegen, denn auf die neue DIN 1946-6 können sie nicht bauen. Noch nicht.
So wird dann auch in vielen Bauverträgen vom Bauherrn bereits ausdrücklich auf den Verzicht einer Lüftungsanlage nach DIN 1946-6 hingewiesen. Doch was passiert, wenn es passiert? Wenn der Schimmel dann doch wächst? Dann ist das Klagen groß. Und die Frage des Schuldigen ist noch lange nicht geklärt. Ist es der Mieter, der nicht richtig lüftet? Oder ist es der Architekt, der falsch geplant hat?
Immerhin ist die DIN 1946-6 zwar eingeführt, aber sie gilt noch nicht als allgemein anerkannte Regel der Technik. Hierfür muss sie erst noch in Wissenschaft und Theorie als richtig anerkannt, in der Praxis durchweg bekannt und aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrungen bewährt sein. Doch das ist gerade nicht der Fall, denn Bausachverständige weisen darauf hin, dass nur in etwa 10% aller gut gedämmten und luftdichten Neubauten die Randbedingungen für das Wachstum von Schimmelpilzen gegeben seien.
Weiterhin spricht gegen die generelle Forderung der DIN 1946-6, dass Schimmelpilze nur in einer ganz geringen Zahl von Wohneinheiten in ansonsten baugleichen Mehrfamilienhäusern vorkommen. Das deutet doch eher darauf hin, dass hier vereinzelt nicht ausreichend geheizt bzw. falsch gelüftet wird. Und dafür kann man nicht die Allgemeinheit verantwortlich machen.
Tja, es bleibt also wieder einmal an den Gerichten hängen, über den Sinn und Unsinn der Forderung nach Lüftungsanlagen in Wohnungen zu entscheiden und die Normung zu bestätigen oder zu entkräften. Bis dahin müssen sich Baufachleute, Bauherren, Eigenheimbesitzer und Mieter noch ein wenig im rechtfreien Raum bewegen, denn auf die neue DIN 1946-6 können sie nicht bauen. Noch nicht.
Hallo bin zu ersten Mal bei euch und muss auch gleich meinen Senf zum besten geben. Also wir hatten in unserer alten Wohnung auch massive Probleme mit Schimmel, bei Auszug blieb dann nur der Streit mit dem Vermieter, wer den Schuld sei.
Ich habe mich dann beim Umzug massiv belesen über richtiges Lüften, und in der neuen Wohnung haben wir das jetzt umgesetzt und siehe da keine Probleme mehr. Nur die Fenster im Schlafzimmer laufen bei großen Temperatur unterschieden immer an.
Mehr zum Thema auch bei mir im Blog
Hallo Enrico,
kein Problem, Senf ist lecker 😉
Du bringst aber auch gleich das Problem der Norm auf den Punkt. Sie schreibt für ALLE vor, dass eine Lüftungsanlage eingesetzt werden muss. Aber nur in den seltensten Fällen ist das notwendig. Auch Tauwasser am Schlafzimmerfenster ist nicht unbedingt ein schlechtes Zeichen.
Gruß, Stefan
Wirklich Nice! Gefaellt mir sehr! Wo ist der Like Button fuer Facebook?
Danke, Alexei. Freut mich, dass dir der Blog gefällt. Aber nach Facebook wirst du hier vergeblich suchen… aber wir könnten Twitter als hervorragende Alternative anbieten.
Volkommen richtig: Bei halbwegs vernünftigem Lüftungsverhalten der Nutzer sollte man Schimmelpilzbildung vermeiden können.
Andererseits liegt hier der Haken. Nach zahlreichen Schimmelgutachten bin ich geneigt, dass Wort „vernüftig“ im Zusammenhang mit „Nutzer“ als groben Fehler zu betrachten. Wenn man sieht, wie heute vielfach gelüftet wird (in der Regel max. ein mal pro Tag, manchmal auch gar nicht), macht DIN 1946-6 schon Sinn. Es ist zwar ärgerlich, wenn die einen für die Dummheit der anderen bestraft werden, aber nur so gibt es eine einheitliche Rechtsgrundlage für alle. Und die wird sich vor Gericht auch durchsetzen. Ich würde daher niemandem raten, sich über DIN 1946-6 hinwegzusetzen.