EnEV-Nachweis vs. TGA-Planung: Das geplante Mißverständnis

Das wesentliche Ziel des öffentlich-rechtlich geforderten Wärmschutznachweises lag ursprünglich einmal darin, den Energiebedarf von Gebäuden auf einfache Art und Weise vergleichbar zu machen. Dazu gab es ein einfaches Rechenverfahren und vorgegebene Standard-Randbedingungen. Das Ergebnis wurde als zumindest größenordnungsmäßig korrekt akzeptiert und abgeheftet. Solange es Wärmeschutzverordnungen gab, wurde nicht einmal die Anlagentechnik hinterfragt, da es beim Wärmeschutznachweis ausschließlich um die Qualität der Gebäudehülle ging. Seit es Energieeinsparverordnung gibt, ist dies alles ein wenig komplizierter.

Mit der ersten Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahre 2002 wurde die energetische Bewertung der Gebäudetechnik eingeführt. Seit der EnEV-Novelle im Jahr 2007 ist die Übernorm DIN V 18599 für Nichtwohngebäude zuständig, seit Oktober 2009 als Rechenalternative auch für Wohngebäude. Das Ziel des Nachweises ist im Prinzip immer noch dasselbe: Gebäude standortunabhängig hinsichtlich ihres Energiebedarfs zu vergleichen.

Nur das wir mittlerweile nicht mehr nur ein paar grundlegende Standardgrößen berücksichtigen, sondern selbst kleinste Bestandteile der Gebäudetechnik im EnEV-Nachweis auftauchen. Da für die meisten Bestandteile der Gebäudetechnik in dem frühen Planungsstadium in dem der EnEV-Nachweis geführt wird, überhaupt nicht klar ist, was wirklich eingebaut wird, halten (zulässigerweise) Standardwerte Einzug in den Nachweis.

Was aber empfindet ein TGA-Planer, der den EnEV-Nachweis später in die Hand bekommt? Zurecht wird er sich fragen, warum der Heizkessel eine Nennlast von 56,89 kW hat. Oder warum der Trinkwarmwasserspeicher ein Volumen von 76,84 Litern aufweist. Weil das eben die Standardwerte sind, die anhand der EnEV-Berechnungsnorm für dieses Projekt ermittelt wurden. Rechnerische, theoretische Werte, die mit der realen Auslegung dieser Komponenten nichts zu tun haben. Verschärft wird dieses Missverständnis, seit neue Energieanteile wie Klimatisierung und Beleuchtung in den EnEV-Nachweis geraten sind und das Gebäude zusätzlich noch in kleine Teilbereiche zu zerstückeln ist.

Trefflich kann man seitdem über rechnerische und reale Beleuchtungsstärken diskutieren, oder in welcher Gebäudezone welche Temperatur herrscht, oder an wie viel Tagen im Jahr Raum x eigentlich von y bis z Uhr genutzt wird. Irritationen sind hier alltägliche Planungspraxis. Ohne Standardwerte allerdings wäre in der Regel kein Nachweis führbar.

Das einzige was hilft, ist die Intention der Nachweise auseinander zu halten:


Energetische Vergleichbarkeit der Gebäudegesamtheit
vs.
Auslegungsplanung im Einzelfall

Die Wege zu diesen Zielen sind unterschiedlich, obwohl viele Kenngrößen auf dem Weg dieselben sind. Ein gutes Beispiel hierfür sind die Berechnung von Wärmebedarf und Heizlast.

Und daraus folgt noch etwas: Energieeffiziente Gebäudeplanung und TGA-Auslegungsplanung sind unterschiedliche Gewerke und gehören auch so bearbeitet.


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3 Comments

  1. Stefan said:

    Oh, wie wahr! Und wie ich Gesetzgeber und Normenmacher kenne, werden sie sich mit dem bisher erreichten Detailiertheitsgrad nicht zufrieden geben.

    22. März 2011
  2. Mika said:

    Lehrreicher Artikel. Bereichernd, wenn man das Thema auch mal aus einem anderen Blickwinkel betrachten kann.

    22. März 2011
  3. Hausbesitzer said:

    Ja, Es ist wirklich bedauerlich, dass es nicht mehr möglich ist die grundlegenden Kenndaten überschlagsmäßig mit dem Taschenrechner zu ermitteln. Hier gab es bis zur Energieeinsparverordnung 2007 wenigstens noch ein vereinfachtes Berechnungsverfahren.

    Ich bin schon gespannt auf die EnEV 2012 und die „neue“ DIN V 18599.

    23. März 2011

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