Nach langen Wochen des Ringens zwischen den Ministerien ist vom BMVBS (Bauministerium) und vom BMWi (Wirtschaftsministerium) nun endlich ein Referentenentwurf zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgelegt worden. Länder und Verbände haben jetzt bis zum 12. November zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen. Hier ist der Link zum Download des aktuellen Referentenentwurfs zur EnEV 2012/2013.
Welche Änderungen erwarten uns aber jetzt konkret? Nachfolgend ein paar Ausgewählte in Kurzform:
- Bisher mussten Wohngebäude, die weniger als 4 Monate beheizt wurden, nicht die energetischen Anforderungen der EnEV einhalten. Das gilt nun auch für Wohngebäude mit einer längeren Nutzungszeit, wo jedoch der Energieverbrauch geringer als ein Viertel des zu erwartenden Ganzjahresverbrauchs ist.
- Der Begriff der ‚Nutzflächen mit starkem Publikumsverkehr‘ wird näher definiert.
- Das Modellgebäudeverfahren EnEV-easy wird zusammen mit gebäutetechnischen Ausstattungsvarianten eingeführt. Hält ein Wohngebäude unter bestimmten Randbedingungen die so formulierten Forderungen ein, kann ein genauer Nachweis nach dem Referenzgebäudeverfahren entfallen.
- Um Strom aus erneuerbaren Energien in Zukunft vom Energiebedarf abziehen zu können, muss dieser Strom zeitlich unmittelbar oder nach vorübergehender Speicherung im Gebäude selbst genutzt werden.
- Wird Strom aus Sonnenenergie oder Windenergie produziert, sind monatliche Verbrauchswerte entsprechend DIN V 18599 für den Referenzstandort Potsdam anzusetzen.
- Anforderungen an die Fugendurchlässigkeit bei Fenstern, Fenstertüren und Dachflächenfenstern entfallen.
- Die primärenergetischen Anforderungen sinken bei Neubauten um 12,5% und um insgesamt 25% im Jahre 2016
- Wird für ein Gebäude der Jahres-Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust nachgewiesen (40%-Regel gilt), muss der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nicht abgemindert werden.
- Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle werden durchschnittlich um 10% verschärft.
- Strom wird grüner und daher wird dessen Primärenergiefaktor stufenweise auf 2,0 und ab 2016 auf 1,8 reduziert. Bei Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) gelten dann entsprechende Werte von 2,5 bzw. 2,3.
- Bei Nachweisen zur Erweiterung und zum Ausbau eines Gebäudes gibt es die untere Grenze der Nutzfläche von 15 m² nicht mehr. Die obere Grenze bleibt bei 50 m².
- Wird die Nutzfläche um mehr als 50 m² vergrößert, darf die Dichtheit des neuen Gebäudeteiles im Gesamtnachweis berücksichtigt werden.
- Bei einer energetische Inspektion von Klimaanlagen sind dem Betreiber zwar weiter Hinweise für Maßnahmen zur kostengünstigen Verbesserung der energetischen Eigenschaften der Anlage oder für Alternativlösungen zu geben, doch dieses Verfahren ist nun hoffnungslos bürokratisiert worden.
- Die Forderung, dass Heizkessel mit weniger als 4 kW und mehr als 400 kW Nennleistung ausreichend gedämmt sein müssen, entfällt.
- Fußbodenheizungen in Räumen mit weniger als sechs Quadratmetern Nutzfläche müssen keine raumweise Regelung der Raumtemperatur aufweisen.
- Die elektrische Leistungsaufnahme von Umwälzpumpen muss bei Zentralheizungen mit mehr als 25 kW Nennleistung nicht mehr in mindestens drei Stufen regelbar sein.
- Für Einrichtungen, in denen Heiz- oder Warmwasser gespeichert wird, ist die Wärmeabgabe nicht mehr nach anerkannten Regeln der Technik zu begrenzen.
- Potenzielle Käufer von Gebäuden müssen in Zukunft nicht mehr nach Energieausweisen verlangen. Der Referentenentwurf zur EnEV 2013 sieht vor, dass der Verkäufer dem Käufer diese Informationen unverzüglich übergibt.
- Es werden niedrigere Grenzen der Nutzfläche eingeführt, die für das Ausstellen von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden gelten.
- In Immobilienanzeigen müssen bestimmte Angaben des Energieausweises einer Immobilie enthalten sein (Art des Energieausweises, Endenergiebedarf bzw. -verbrauch, die wichtigsten Energieträger).
- Es gibt neue Umrechnungsfaktoren von Wohnfläche eines Gebäudes zu dessen Gebäudenutzfläche (0,74 für Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller und 0,83 für alle anderen).
- Die Ausstellung eines Energieausweises kann nun elektronisch registriert werden. Registriernummern sind für Inspektionsberichte und Energieausweise in den nächsten 3 Jahren beim DIBt anzufragen.
- Wird ein Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs ausgestellt, muss nun auch Primärenergieverbrauch berücksichtigt werden, nicht mehr nur der der witterungsbereinigte Endenergieverbrauch.
- Längere Leerstände können in die Witterungsbereinigung des Energieverbrauchs einfließen.
- Die EnEV 2013 wird keine Muster mehr für die Darstellung von Modernisierungsempfehlungen enthalten.
- Die Qualität von Energieausweisen soll nun über Fortbildungen gesichert werden. Nicht mehr jeder darf jedes Gebäude bewerten.
- Es wird im Entwurf offensichtlich großer Wert darauf gelegt, dass der Bezirksschornsteinfeger kein Meister mehr sein, aber dafür bevollmächtigt sein muss. Wer also den Schornsteinfeger nicht mehr die heizungstechnischen Anlagen überprüfen lassen will, kann theoretisch zunächst eine Vollmacht verlangen.
- Zuständige Behörden (Kontrollstellen) dürfen an Inspektionsberichten über Klimaanlagen und Energieausweisen Stichprobenkontrollen durchführen. Eine Auflistung der Art der Kontrolle spare ich mir an dieser Stelle, dafür gibt es seitenlange Ausführungen in § 26d.
- Die Gründe für Ordnungswidrigkeiten wurden drastisch erweitert. Scheinbar wollen Staats- und Landeskassen ihr Minus ein wenig ausgleichen.
- Die Liste von Übergangsvorschriften ist nun nicht weniger lang als die Liste der Ordnungswidrigkeiten.
- Der Bandtacho weist nun Energieverschwender mit roter Farbe schon ab einem Energieverbrauch von 250 kWh/m²a aus. Vorher waren das noch 400 kWh/m²a.
Und dann gibt es im Referentenentwurf zur EnEV 2013 noch die Anlagen 1 bis 9. Hier erspare ich mir aber eine detaillierte Auflistung von Änderungen und Ergänzungen, weil diese einfach zu umfangreich sind. Mal sehen, vielleicht halten die nächsten Wochen ja ein wenig Zeit bereit, um diese Anlagen genauer unter die Lupe zu nehmen. Bis dahin sei für eine grobe erste Übersicht zunächst auf diesen Beitrag verwiesen.
[…] EnEV 2013 vorgestellt. Der vollständige Entwurf kann direkt beim BMVBS runtergeladen werden. Der Baupraxis-Blog hatte auch schnell reagiert und die geplanten Änderungen schon mal zusammen […]