Wie führt man die Randdämmung der Bodenplatte einer Industriehalle richtig aus?
Zur Beantwortung dieser Frage will ich mal ein wenig weiter ausholen. Zunächst mal sind ja verschiedene Anforderungen zu erfüllen. Als erstes wäre da die Energieeinsparverordnung 2009. Für die wärmedämmtechnische Qualität der Bodenplatte sind die Mindestanforderungen in EnEV 2009, Anlage 2, Tabelle 2 (unter Beachtung von Anlage 2, Abs. 2.3) zu beachten. Da hier Mittelwerte zu überprüfen sind, bleibt zunächst einmal ein bestimmter Handlungsspielraum für die Ausführung einzelner Teilbereiche.
Bereits in Anlage 2, Abs. 2.3 wird aber die 5m-Randdämmung gewürdigt, die für gewöhnlich auszuführen ist. Diese Randdämmung auf einer Breite von 5m ausgehend von der Außenkante wird durch DIN 4108-2 zur Umsetzung des hygienisch notwendigen Mindestwärmeschutzes immer dann gefordert, wenn es sich bei den betroffenden Räumen um nicht unterkellerte Aufenthaltsräume handelt. Für den Industriebau ist also zunächst einmal zu prüfen, ob ein Aufenthaltsraum vorliegt oder nicht. Für den Fall, dass ein Aufenthaltsraum vorliegt, muss die Bodenplatte im 5m-Randbereich so aufgebaut werden, dass ein Mindest-Wärmedurchlasswiderstand von R = 0,9 m²K/W erreicht wird. Dies erfordert in der Regel eine Randdämmung, da die Betonplatte allein diesen Wert nicht erbringt.
Zur konstruktiven Ausführung: Im Bereich des Sockels liegt bei Industriehallen in der Regel eine Sandwichkonstuktion vor. Diese Fertigteile werden meist bis in eine Tiefe von 80 cm (wegen der Frostsicherheit) unter Gelände geführt. Die Beton-Bodenplatte der Halle wird dann gegen den Fertigteilsockel betoniert, wobei umlaufend ein Randdämmstreifen zwischen Sockel und Bodenplatte eingelegt wird, um Zwängungen und Rissbildungen zu vermeiden. Weitere allgemeine Informationen zu Industrieböden finden sich hier. Da die Randdämmung lediglich einen Teil der Bodenplattenfläche einnimmt, sind vor dem Betonieren der Platte das Aushubniveau entsprechend abgestuft zu erstellen und die Dämmplatten lagesicher auszulegen. Das Eindringen von Zementschlämme in Fugen der Dämmplatten ist zu verhindern.
Da der bauliche Aufwand für die Randdämmung relativ hoch ist, werden heutzutage auch andere Alternativen genutzt. Einerseits wäre hier die Erstellung eines Gründungspolsters aus Glasschaumgranulat (Beispiel) zu nennen, andererseits können die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes gemäß DIN 4108-2 auch ohne 5m-Randdämmung erfüllt werden. Die Berechnung notwendiger Ersatzmaßnamen sollte allerdings projektbezogen durch einen Bauphysiker erfolgen, der die Wärmebrückenwirkung der Sockelkonstruktion sicher beurteilen und minimieren kann. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass die Einhaltung des Mindestwärmeschutzes nichts mit der Frostfreiheit der Gründung zu tun hat. Diese ist durch ausreichend tiefe Gründung oder die Ausführung und den Nachweis eines Frostschirms zu gewährleisten.
Zur Beantwortung dieser Frage will ich mal ein wenig weiter ausholen. Zunächst mal sind ja verschiedene Anforderungen zu erfüllen. Als erstes wäre da die Energieeinsparverordnung 2009. Für die wärmedämmtechnische Qualität der Bodenplatte sind die Mindestanforderungen in EnEV 2009, Anlage 2, Tabelle 2 (unter Beachtung von Anlage 2, Abs. 2.3) zu beachten. Da hier Mittelwerte zu überprüfen sind, bleibt zunächst einmal ein bestimmter Handlungsspielraum für die Ausführung einzelner Teilbereiche.
Bereits in Anlage 2, Abs. 2.3 wird aber die 5m-Randdämmung gewürdigt, die für gewöhnlich auszuführen ist. Diese Randdämmung auf einer Breite von 5m ausgehend von der Außenkante wird durch DIN 4108-2 zur Umsetzung des hygienisch notwendigen Mindestwärmeschutzes immer dann gefordert, wenn es sich bei den betroffenden Räumen um nicht unterkellerte Aufenthaltsräume handelt. Für den Industriebau ist also zunächst einmal zu prüfen, ob ein Aufenthaltsraum vorliegt oder nicht. Für den Fall, dass ein Aufenthaltsraum vorliegt, muss die Bodenplatte im 5m-Randbereich so aufgebaut werden, dass ein Mindest-Wärmedurchlasswiderstand von R = 0,9 m²K/W erreicht wird. Dies erfordert in der Regel eine Randdämmung, da die Betonplatte allein diesen Wert nicht erbringt.
Zur konstruktiven Ausführung: Im Bereich des Sockels liegt bei Industriehallen in der Regel eine Sandwichkonstuktion vor. Diese Fertigteile werden meist bis in eine Tiefe von 80 cm (wegen der Frostsicherheit) unter Gelände geführt. Die Beton-Bodenplatte der Halle wird dann gegen den Fertigteilsockel betoniert, wobei umlaufend ein Randdämmstreifen zwischen Sockel und Bodenplatte eingelegt wird, um Zwängungen und Rissbildungen zu vermeiden. Weitere allgemeine Informationen zu Industrieböden finden sich hier. Da die Randdämmung lediglich einen Teil der Bodenplattenfläche einnimmt, sind vor dem Betonieren der Platte das Aushubniveau entsprechend abgestuft zu erstellen und die Dämmplatten lagesicher auszulegen. Das Eindringen von Zementschlämme in Fugen der Dämmplatten ist zu verhindern.
Da der bauliche Aufwand für die Randdämmung relativ hoch ist, werden heutzutage auch andere Alternativen genutzt. Einerseits wäre hier die Erstellung eines Gründungspolsters aus Glasschaumgranulat (Beispiel) zu nennen, andererseits können die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes gemäß DIN 4108-2 auch ohne 5m-Randdämmung erfüllt werden. Die Berechnung notwendiger Ersatzmaßnamen sollte allerdings projektbezogen durch einen Bauphysiker erfolgen, der die Wärmebrückenwirkung der Sockelkonstruktion sicher beurteilen und minimieren kann. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass die Einhaltung des Mindestwärmeschutzes nichts mit der Frostfreiheit der Gründung zu tun hat. Diese ist durch ausreichend tiefe Gründung oder die Ausführung und den Nachweis eines Frostschirms zu gewährleisten.
Ich finde es sehr sinnvoll, dass die Wärmedämmung in Aufenthaltsräumen strengeren Kriterien unterliegt. Beim Bodensystem sollte man darauf achten, dass die Erfordernisse eingehalten werden. Wärme ist notwendig, damit sich die Mitarbeitenden wohlfühlen und produktiv sind.
Neben einer wärmedämmtechnisch hohen Qualität ist bei Industrieböden außerdem entscheidend, dass verschiedene schädliche Substanzen nicht durchsickern können. Je nach Branche kann es sich bei diesen um Öle, Säuren und um weitere Chemikalien handeln. Demnach benötigen Firmen verschiedener Industrien für ihre Hallen, Lager oder Werkstätte einen ganz speziell geeigneten Boden.
Ich hätte in der Firma gerne ein neues Bodensystem. Durch den Beitrag bin ich auf die Wärmedämmung gestoßen. Interessant, dass eine Dämmung bei Industrieboden schon sinnvoll sein kann.
Das ist ein sehr interessanter Artikel zur Wärmedämmung bei Industrieböden. Ich habe mir schon einige Beiträge dazu durchgelesen. Vielen Dank, ich weiß jetzt genug zum Thema.
Wofür brauchen Industrieböden denn eine Wärmedämmung? Mich würde auch interessieren welches Material für solche Böden verwendet wird. Das wäre eine wichtige Frage.
Ein Dämmstoff, der die notwendige Druckfestigkeit aufweist.