Insolvenz von Bauträgern

Mal zu einem Thema, was nicht viel mit Energie oder Bauphysik sondern eher mit Finanzen zu tun hat: Die SCHUFA – die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, wie sie bei ihrer Gründung 1927 noch hieß – ist uns als Verbrauchern wohl bekannt. Es gibt kaum einen Kredit zu vertretbaren Konditionen, bei dem der Kreditor den Debitor nicht über eine SCHUFA-Auskunft auf seine Zahlungszuverlässigkeit hin geprüft hätte. Aber jetzt bietet die SCHUFA auch einen Service an, der für private Bauherren sehr interessant sein kann.

Stellen wir uns einmal folgendes Szenario vor: Sie wollen ein Haus bauen, das Grundstück ist gekauft und Sie haben einen Bauträger gefunden. Die Arbeiten haben begonnen, die ersten Rechnungen kommen und werden bezahlt, doch vor Bauende meldet der Bauträger Insolvenz an. Einfach so. Aber wer baut jetzt Ihr Haus fertig? Ab dann wird es nämlich teuer. Der Bauherren-Schutzbund gibt die zusätzlichen Kosten, die einem Bauvorhaben durch Insolvenz von Bauträgern entstehen, mit durchschnittlich etwa 15.000 Euro an. Schuld daran sind die entstehende Verzögerung im Bauprozess und die Suche nach einem neuen Bauträger.

Doch für genau diesen Fall bietet die SCHUFA jetzt Privatpersonen die Möglichkeit, den Bauträger oder die Baufirma im Vorfeld über eine sogenannte Unternehmensauskunft zu prüfen. Eine Prüfung von Bauträgern ist online für registrierte Nutzer möglich. Diese Registrierung kostet einmalig 18,50 Euro. Jede Auskunft über ein Unternehmen kostet weitere 28,50 Euro. Zudem muss der Nutzer beispielsweise ein berechtigtes Interesse an der Auskunft nachweisen. Ein solche Auskunft enthält folgende allgemeine Informationen über das gewünschte Unternehmen:

  • Name, Rechtsform, Gesellschafter und Sitz
  • Branche und Geschäftsgegenstand
  • Umsatz und Stammkapital
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Handelsregisterinformationen
Darüber hinaus enthält die Auskunft auch Angaben über das Zahlungsverhalten bzw. negative Zahlungserfahrungen mit dem Unternehmen, mit denen das Risiko einer Insolvenz abgeschätzt werden kann. Ein grünes Licht in der mitgelieferten Zahlungsampel gibt hier sozusagen frei Bahn für einen zahlungsfähigen Bauträger. Enthält die Akte eines Bauträgers ein rotes Licht, sollte von der Unterschrift unter einem Werks- oder Kaufvertrag mit dieser Firma abgesehen werden.

Natürlich ist diese Auskunft nicht unfehlbar, denn auch große und bekannte Unternehmen der Baubranche sind schon durch negative Schlagzeilen in Bezug auf ihre Liquidität aufgefallen. Die Auskunft bietet jedoch immerhin bei kleineren Bauträgern eine gewisse Sicherheit in einem ansonsten undurchschaubaren Dschungel.


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Vielen Dank an die Autoren von Meine-Baufi.de für die Inspiration zum Artikel!

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