Die Förderung von Modernisierungen muss dann doch noch einmal Thema eines Blogs werden. Die KfW Förderbank hat kürzlich mitgeteilt, dass wesentliche Teile des Programms „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“ (Nr. 431) und Einzelmaßnahmen als Kredite und Zuschüsse im Programm „Energieeffizient Sanieren“ (Nr. 152/430) ab dem 31. August 2010 eingestellt werden. Das bedeutet dann für den Modernisierer folgendes:
Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung (Programm 431)
Die Sonderförderung für Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung, die unter anderem den Austausch der Heizungspumpe sowie die Durchführung des hydraulischen Abgleichs beinhaltet, kann nur noch beantragt werden, wenn die Maßnahme bis 31. August 2010 durchgeführt wurde. Förderanträge können noch bis spätestens drei Monate nach diesem Zeitpunkt bei der KfW eingereicht werden. Gleiches gilt für die Förderung zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen, die ebenfalls zu diesem Datum eingestellt wird. Die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung bleibt in diesem Programm bestehen.
Förderung von Einzelmaßnahmen (Programme 152 und 430)
Kredite bzw. Zuschüsse nach diesen beiden Programmen werden ab dem 31. August 2010 zur Förderung von Einzelmaßnahmen nicht mehr angeboten. Diese Einzelmaßnahmen beinhalten unter anderem den Einbau einer Lüftungsanlage und den Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A oder einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie Planungs- und Baubegleitungsleistungen. Danach werden diese Maßnahmen im Programm „Wohnraum Modernisieren“ (Nr. 141) zu den dort geltenden Bestimmungen gefördert. Das Förderangebot der KfW-Effizienzhäuser bleibt in beiden Varianten von diesen Änderungen unberührt.
Wie die Kampagne „Klima sucht Schutz„, die vom Bundesumweltministerium unterstützt wird, jedoch unterstreicht, lohnt es sich in vielen Fällen auch ohne den Zuschuss vom Staat, eine alte Heizungspumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe auszutauschen und einen hydraulischen Abgleich durchzuführen. Heizungspumpen sind mit rund 10% häufig ein größerer Stromverbraucher als Kühlschrank oder Gefriergerät und das Einsparpotential ist enorm.
Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung (Programm 431)
Die Sonderförderung für Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung, die unter anderem den Austausch der Heizungspumpe sowie die Durchführung des hydraulischen Abgleichs beinhaltet, kann nur noch beantragt werden, wenn die Maßnahme bis 31. August 2010 durchgeführt wurde. Förderanträge können noch bis spätestens drei Monate nach diesem Zeitpunkt bei der KfW eingereicht werden. Gleiches gilt für die Förderung zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen, die ebenfalls zu diesem Datum eingestellt wird. Die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung bleibt in diesem Programm bestehen.
Förderung von Einzelmaßnahmen (Programme 152 und 430)
Kredite bzw. Zuschüsse nach diesen beiden Programmen werden ab dem 31. August 2010 zur Förderung von Einzelmaßnahmen nicht mehr angeboten. Diese Einzelmaßnahmen beinhalten unter anderem den Einbau einer Lüftungsanlage und den Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A oder einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie Planungs- und Baubegleitungsleistungen. Danach werden diese Maßnahmen im Programm „Wohnraum Modernisieren“ (Nr. 141) zu den dort geltenden Bestimmungen gefördert. Das Förderangebot der KfW-Effizienzhäuser bleibt in beiden Varianten von diesen Änderungen unberührt.
Wie die Kampagne „Klima sucht Schutz„, die vom Bundesumweltministerium unterstützt wird, jedoch unterstreicht, lohnt es sich in vielen Fällen auch ohne den Zuschuss vom Staat, eine alte Heizungspumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe auszutauschen und einen hydraulischen Abgleich durchzuführen. Heizungspumpen sind mit rund 10% häufig ein größerer Stromverbraucher als Kühlschrank oder Gefriergerät und das Einsparpotential ist enorm.
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