Die KfW, ein Freund der Wärmedämmung

„Energieeffizient Bauen“, ein Schlagwort in jedem Planungsprozess und schon lange eines der beliebteren Förderprogramme der KfW.

Die Anforderungen der KfW an ein Effizienzhaus beziehen sich traditionell auf den Jahres-Primärenergiebedarf und die energetische Qualität der Gebäudehülle. Messlatte sind die entsprechenden Anforderungswerte der Energieeinsparverordnung (EnEV). Eine kleine Abweichung gibt es aber dann doch: Während in der Energieeinsparverordnung relativ moderate Mindestanforderungen für die Gebäudehülle gestellt werden, bezieht sich die entsprechende Anforderung der KfW auf die (erheblich bessere) Ausführung des Referenzgebäudes (das sogenannte Referenzgebäude stellt in der EnEV den Maßstab für den Nachweis des Jahres-Primärenergiebedarfs der) gemäß EnEV. Dies hat zur Folge, dass bei der Planung eines Effizienzhaus überproportional viel Aufwand in den Wärmeschutz der Hüllflächenbauteile gesteckt werden muss, während Art und Güte der Gebäudetechnik in den Hintergrund treten. Selbst ein KfW 40 Haus kann prinzipiell mit einem Brennwertkessel versorgt werden, obwohl das natürlich aufgrund des sehr geringen Wärmebedarfs nicht viel Sinn macht.

„Back to the roots“ also. Bereits in der Erstausgabe von DIN 4108 – Wärmeschutz im Hochbau von 1952 hieß es: Wärmebedarf und Heizungskosten werden in ihrer Höhe entscheidend von der Wärmedämmung der raumumschließenden Bauteile beeinflusst. ….. Der Heizungsfachmann kann, abgesehen von Ausnahmefällen, nur für die richtige Bemessung der Heizanlage sorgen“. Obwohl der Gebäudetechniker im Jahr 2011 hier sicherlich einige gute Gegenargumente hat, ist die Planungsreihenfolge nach wie vor dieselbe.


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