Länger schon war darauf gewartet worden. Nun ist es endlich soweit. Die KfW hat mit den neuen Merkblättern „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ ab Juni 2011 die Berechnung von KfW-Effizienzhäusern gemäß DIN V 18599 unter bestimmten Randbedingungen wieder freigegeben.
Die Berechnung ist demnach nur zulässig, wenn das verwendete Programm so aktuell ist, dass die zwischen der KfW und den Softwareherstellern besprochenen Verfahrensänderungen eingearbeitet wurden. Demnach zulässig sind die folgenden Programme:
Die Berechnung ist demnach nur zulässig, wenn das verwendete Programm so aktuell ist, dass die zwischen der KfW und den Softwareherstellern besprochenen Verfahrensänderungen eingearbeitet wurden. Demnach zulässig sind die folgenden Programme:
- BKI Energieplaner; ab Version 9.0.5
- ennovatis EnEV+; ab Version 3.4.2
- ENVISYS EVEBI; ab Version 7.00
- HeilmannSoftware IBP:18599 HighEnd; ab Version 4.0.27.319
- Hottgenroth Energieberater Professional/Plus; ab Version 7.1.0
- Leuchter EVA-18599 Wohnbau; ab Version 7.3.0
- Kern Dämmwerk 2011; ab 01.02.2011
- ROWA-Soft Wärme+Dampf; ab Version 12.01
- SolarComputer B54; ab Version 5.04.08
- Visionworld EnEV-Pro Version 2011 Wohnbau; ab Version 7.3.0
- ZUB Epass-Helena; ab Version 5.4
Nachdem wohl kaum jemand die Art und Weise der Vorgehensweise der KfW verstanden hat, werden alle Planer sicherlich sehr erleichtert sein, endlich wieder wirtschaftliche Nachweise für KfW-Effizienzhäuser führen zu dürfen.
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