Die Kritik an (irgendwann) neu erscheinenden Normen und Regelwerken scheint sich ja nicht nur auf die Energieeinsparvordnung (EnEV, den Jahrgang lasse ich nach neuesten Informationen besser mal weg…) oder die DIN 18599 zu begrenzen. Auch DIN 4109, die schon seit vielen Jahren den Schallschutz im Hochbau mehr schlecht als recht regelt, bekommt in regelmäßigen Abständen ihr Fett weg. Zur Diskussion steht hier der Entwurf der DIN 4109, mit dem insbesondere Baustoffproduzenten und Planer ihre Probleme haben.
Man könnte jetzt dagegen halten, dass hier nur Lobbyisten und eine Minderheit betroffen sind. Das wäre aber nicht ganz richtig, denn zum einen bedeutet die Einführung einer neuen DIN 4109 auf Basis des vorliegenden Entwurfs nicht nur mehr Arbeit ohne zu einer besseren Planungssicherheit zu führen. Zum anderen ist der Entwurf auch rein juristisch nicht einwandfrei, denn privat-rechtlicher und der öffentlich-rechtlicher Bereich werden hier gehörig miteinander vermischt.
Will man den Schallschutz in einem Gebäude korrekt planen, fängt die Arbeit schon in der Festlegung des Grundrisses an und setzt sich in der Wahl der verwendeten Materialien fort. In der bisher gültigen Fassung der Norm von 1989 waren die Anforderungen an diese Arbeit noch recht übersichtlich, da die Norm ’nur‘ Anforderungen an Schalldämmwerte vorgibt. Es geht im Großen und Ganzen lediglich darum, Bauteile so zu dimensionieren, dass maßgebliche Grenzwerte eingehalten werden. Bemessungswerte werden jedoch durch standardisierte Bauteilprüfungen ermittelt, die leider nicht die tatsächlich vorhandenen Randbedingungen wiedergeben. Und von Schallschutz kann in dieser Version trotz des etwas irreführenden Namens der DIN 4109 noch gar nicht die Rede sein. Dieser bezieht sich schließlich auf einen Raum als Einheit und berücksichtigt beispielsweise auch dessen Tiefe.
Bei der bisherigen Vorgehensweise können die in den letzten 23 Jahren (die älteren unter uns erinnern sich sicher noch: 1989 war das Jahr der deutschen Wiedervereinigung!) gesteigerten Ansprüche und Erwartungen an die Lautstärke in den eigenen 4 Wänden jedoch leider nicht mehr angemessen berücksichtigt werden. Es gehen einfach nicht die maßgeblichen Informationen für eine realistische Bemessung des Schallschutz in eine Planung ein, auch wenn in der DIN 4109 die bauordnungsrechtlich geschuldeten Anforderungen an den Schallschutz bzw. die Schalldämmung formuliert sind. Die privatrechtlichen Anforderungen, die dem Stand der Technik entsprechen, gehen teilweise weit darüber hinaus, wie auch zahlreiche Gerichtsurteile belegen.
Doch genau diesen Bereich sollte eine Norm per Definition abdecken. Hinzu kommt, dass eine DIN 4109 nicht nur Anforderungen an den Schallschutz definieren sollte, sondern auch als fachlich korrekte Anleitung für eine bauakustisch sinnvolle Planung gelten muss. Das alles geht weit über die öffentlich-rechtlichen Anforderungen hinaus.
Und genau an dieser Stelle kommt wieder einmal der europäische Harmonisierungshengst um die Ecke getrabt. Alles soll schließlich besser werden, präziser, zuverlässiger, verständlicher und universeller anwendbar. Vor zwei Jahren bereits wurde also ein erster Entwurf zur Neuregelung der DIN 4109 vorgelegt, der auch das europäisch eingeführte Nachweisverfahren nach DIN EN 12354 berücksichtigt. Aus Schalldämmung wird also Schallschutz und aus dem Bauschalldämmmaß (R‘w – nur bauteilspezifisch gültig und ein Verhältnis von Schallleistung in Sende- und Empfangsraum) wird die Schallpegeldifferenz (DnT,w – inklusive Einfluss des Empfangsraumes sowie etlicher anderer Faktoren wie sämtlichen 12 Flankenwegen oder dem Stoßstellendämmmaß).
Jetzt versteht man aber auch das Dilemma der Bauproduktehersteller, speziell derer die Wand- bzw. Deckenbauteile anbieten. Wie bitte soll man als Produzent, der schließlich nicht einen ganzen Raum mit akustisch wirksamer Einrichtung verkauft, dem Kunden eine korrekte Schallpegeldifferenz mit auf den Weg geben? Und wenn der Kunde das Bauteil in einem kleinen Raum verwendet, wird es im Raum lauter als bei Einbau in einem tieferen Raum. Oder anders formuliert: je tiefer der Empfangsraum ist, desto besser ist der Schallschutz des trennenden Bauteils. Hier kann die erforderliche Schalldämmung vom Hersteller des trennenden Bauteiles nur schwerlich bestimmt werden.
Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Einbeziehung kleiner Räume in die Kategorie der schutzbedürftigen Räume, zu denen bislang nur Aufenthaltsräume galten. Es sollen nach dem Entwurf der DIN 4109 nun also an WCs und Abstellräume die gleichen Schallschutzanforderungen gestellt werden wie an Schlafzimmer und Unterrichtsräume. Hier jedoch wird argumentiert, dass die Schalldämmeigenschaften der trennenden Bauteile von Räumen mit mehr als einem Quadratmeter Größe unsachgemäß bewertet werden. Durch die Einführung einer angepassten (vergrößerten) Trennbauteilfläche für kleine Räume liegt das Schalldämmmaß einer Wand oder einer Decke künftig um 3 bis 5 dB über den realen Werten. Die Bauteile würden jedoch so unter Umständen die Anforderungen an den Schalldämmung einhalten, ohne dass sich der tatsächliche Schallschutz des Raumes ändert.
Wird der jetzige Entwurf der DIN 4109 baurechtlich bindend eingeführt, erwartet auch den Planer eine Menge mehr Arbeit. Durch die notwendige Berücksichtigung etlicher Faktoren bei der Planung des Schallschutzes eines Gebäudes muss er/sie Nachweise für jeden einzelnen Raum führen und das sogar in beide Richtungen und mit allen 13 Schallübertragungswegen. Das bedeutet einen ziemlichen zeitlichen und damit auch finanziellen Aufwand. Darüber hinaus kann man voraussehen, dass gerade Nachweise zwischen großen und kleinen Räumen bislang unübliche Konstruktionen und Materialdicken erforderlich machen. Nur: Wer soll das bezahlen?
Der Bauherr wird letztendlich wegen der privat-rechtlich notwendigen Aufklärung seitens des Verkäufers zu den (schallschutztechnischen) Eigenschaften seines neuen Heims von der technischen Komplexität der Zusammenhänge erschlagen. Und auch Produzenten von Baustoffen und Bauteilen haben ein rechtliches Problem: sie können zukünftig für die schalldämmenden Eigenschaften ihres Produktes in einem für sie in den meisten Fällen unbekannten Bauprojekt verantwortlich gemacht werden.
Die Einführung einer solchen Norm wird durch die hohen Anforderungen an Material und Fachwissen den Gerichten sicherlich nicht weniger Arbeit bescheren. Die Norm würde auch ihr eigentliches Ziel verfehlen, wenn höhere Anforderungen zu neuen technischen Entwicklungen führten, denn sie soll ja den Stand der Technik abbilden und nicht herausfordern und antreiben.
Es bleibt dem Normenausschuss also noch ein wenig Arbeit, bis hier ein vernünftiger Konsens gefunden ist. Wahrscheinlich hat man sich auch aus diesem Grund nicht dazu durchringen können, der Schallschutznorm eine vorläufige Jahreszahl zu verpassen wie der EnEV 2012/2013/2014/2015.
Man könnte jetzt dagegen halten, dass hier nur Lobbyisten und eine Minderheit betroffen sind. Das wäre aber nicht ganz richtig, denn zum einen bedeutet die Einführung einer neuen DIN 4109 auf Basis des vorliegenden Entwurfs nicht nur mehr Arbeit ohne zu einer besseren Planungssicherheit zu führen. Zum anderen ist der Entwurf auch rein juristisch nicht einwandfrei, denn privat-rechtlicher und der öffentlich-rechtlicher Bereich werden hier gehörig miteinander vermischt.
Will man den Schallschutz in einem Gebäude korrekt planen, fängt die Arbeit schon in der Festlegung des Grundrisses an und setzt sich in der Wahl der verwendeten Materialien fort. In der bisher gültigen Fassung der Norm von 1989 waren die Anforderungen an diese Arbeit noch recht übersichtlich, da die Norm ’nur‘ Anforderungen an Schalldämmwerte vorgibt. Es geht im Großen und Ganzen lediglich darum, Bauteile so zu dimensionieren, dass maßgebliche Grenzwerte eingehalten werden. Bemessungswerte werden jedoch durch standardisierte Bauteilprüfungen ermittelt, die leider nicht die tatsächlich vorhandenen Randbedingungen wiedergeben. Und von Schallschutz kann in dieser Version trotz des etwas irreführenden Namens der DIN 4109 noch gar nicht die Rede sein. Dieser bezieht sich schließlich auf einen Raum als Einheit und berücksichtigt beispielsweise auch dessen Tiefe.
Bei der bisherigen Vorgehensweise können die in den letzten 23 Jahren (die älteren unter uns erinnern sich sicher noch: 1989 war das Jahr der deutschen Wiedervereinigung!) gesteigerten Ansprüche und Erwartungen an die Lautstärke in den eigenen 4 Wänden jedoch leider nicht mehr angemessen berücksichtigt werden. Es gehen einfach nicht die maßgeblichen Informationen für eine realistische Bemessung des Schallschutz in eine Planung ein, auch wenn in der DIN 4109 die bauordnungsrechtlich geschuldeten Anforderungen an den Schallschutz bzw. die Schalldämmung formuliert sind. Die privatrechtlichen Anforderungen, die dem Stand der Technik entsprechen, gehen teilweise weit darüber hinaus, wie auch zahlreiche Gerichtsurteile belegen.
Doch genau diesen Bereich sollte eine Norm per Definition abdecken. Hinzu kommt, dass eine DIN 4109 nicht nur Anforderungen an den Schallschutz definieren sollte, sondern auch als fachlich korrekte Anleitung für eine bauakustisch sinnvolle Planung gelten muss. Das alles geht weit über die öffentlich-rechtlichen Anforderungen hinaus.
Und genau an dieser Stelle kommt wieder einmal der europäische Harmonisierungshengst um die Ecke getrabt. Alles soll schließlich besser werden, präziser, zuverlässiger, verständlicher und universeller anwendbar. Vor zwei Jahren bereits wurde also ein erster Entwurf zur Neuregelung der DIN 4109 vorgelegt, der auch das europäisch eingeführte Nachweisverfahren nach DIN EN 12354 berücksichtigt. Aus Schalldämmung wird also Schallschutz und aus dem Bauschalldämmmaß (R‘w – nur bauteilspezifisch gültig und ein Verhältnis von Schallleistung in Sende- und Empfangsraum) wird die Schallpegeldifferenz (DnT,w – inklusive Einfluss des Empfangsraumes sowie etlicher anderer Faktoren wie sämtlichen 12 Flankenwegen oder dem Stoßstellendämmmaß).
Jetzt versteht man aber auch das Dilemma der Bauproduktehersteller, speziell derer die Wand- bzw. Deckenbauteile anbieten. Wie bitte soll man als Produzent, der schließlich nicht einen ganzen Raum mit akustisch wirksamer Einrichtung verkauft, dem Kunden eine korrekte Schallpegeldifferenz mit auf den Weg geben? Und wenn der Kunde das Bauteil in einem kleinen Raum verwendet, wird es im Raum lauter als bei Einbau in einem tieferen Raum. Oder anders formuliert: je tiefer der Empfangsraum ist, desto besser ist der Schallschutz des trennenden Bauteils. Hier kann die erforderliche Schalldämmung vom Hersteller des trennenden Bauteiles nur schwerlich bestimmt werden.
Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Einbeziehung kleiner Räume in die Kategorie der schutzbedürftigen Räume, zu denen bislang nur Aufenthaltsräume galten. Es sollen nach dem Entwurf der DIN 4109 nun also an WCs und Abstellräume die gleichen Schallschutzanforderungen gestellt werden wie an Schlafzimmer und Unterrichtsräume. Hier jedoch wird argumentiert, dass die Schalldämmeigenschaften der trennenden Bauteile von Räumen mit mehr als einem Quadratmeter Größe unsachgemäß bewertet werden. Durch die Einführung einer angepassten (vergrößerten) Trennbauteilfläche für kleine Räume liegt das Schalldämmmaß einer Wand oder einer Decke künftig um 3 bis 5 dB über den realen Werten. Die Bauteile würden jedoch so unter Umständen die Anforderungen an den Schalldämmung einhalten, ohne dass sich der tatsächliche Schallschutz des Raumes ändert.
Wird der jetzige Entwurf der DIN 4109 baurechtlich bindend eingeführt, erwartet auch den Planer eine Menge mehr Arbeit. Durch die notwendige Berücksichtigung etlicher Faktoren bei der Planung des Schallschutzes eines Gebäudes muss er/sie Nachweise für jeden einzelnen Raum führen und das sogar in beide Richtungen und mit allen 13 Schallübertragungswegen. Das bedeutet einen ziemlichen zeitlichen und damit auch finanziellen Aufwand. Darüber hinaus kann man voraussehen, dass gerade Nachweise zwischen großen und kleinen Räumen bislang unübliche Konstruktionen und Materialdicken erforderlich machen. Nur: Wer soll das bezahlen?
Der Bauherr wird letztendlich wegen der privat-rechtlich notwendigen Aufklärung seitens des Verkäufers zu den (schallschutztechnischen) Eigenschaften seines neuen Heims von der technischen Komplexität der Zusammenhänge erschlagen. Und auch Produzenten von Baustoffen und Bauteilen haben ein rechtliches Problem: sie können zukünftig für die schalldämmenden Eigenschaften ihres Produktes in einem für sie in den meisten Fällen unbekannten Bauprojekt verantwortlich gemacht werden.
Die Einführung einer solchen Norm wird durch die hohen Anforderungen an Material und Fachwissen den Gerichten sicherlich nicht weniger Arbeit bescheren. Die Norm würde auch ihr eigentliches Ziel verfehlen, wenn höhere Anforderungen zu neuen technischen Entwicklungen führten, denn sie soll ja den Stand der Technik abbilden und nicht herausfordern und antreiben.
Es bleibt dem Normenausschuss also noch ein wenig Arbeit, bis hier ein vernünftiger Konsens gefunden ist. Wahrscheinlich hat man sich auch aus diesem Grund nicht dazu durchringen können, der Schallschutznorm eine vorläufige Jahreszahl zu verpassen wie der EnEV 2012/2013/2014/2015.
In anderen Ländern wie z.b. der Schweiz wird seit Jahren (2006) nach der EN 12354 ohne Probleme der Schallschutz /Schalldämmung umgesetzt und entsprechend gebaut.
Warum ist das bei uns nicht möglich?
Nur weil einige Hersteller und Investoren den Schallschutz am liebsten ganz abschaffen würden!
Technische sind die Anforderungen ohne Probleme und große Mehrkosten zu lösen.
Zudem messen wir ja derzeit schon mit zwei Maßen, da die VDI ja schon vor einigen Jahren erkannt hat, das die DIN 4109 nicht mehr zeitgemäß ist, und eine eigene VDI Richtline mit drei Klassen erstellt, die auch angewendet wird.
Naja, geringe Mehrkosten sind allerdings nur dann möglich, wenn man sich vorher schon auf einem hohen schallschutztechnischen Niveau befand und entsprechend erschwingliche technische Lösungen auf dem Markt sind – wie in der Schweiz. DIN 4109 von 1989 liegt aber nicht mal annähernd bei diesem Niveau. Und VDI-Richtlinien sind (leider) nicht gesetzlich bindend.
Hallo, die DIN 4109 ist ebenso wenig eine gesetzliche Vorschrift oder ähnliches wie die VDI Norm.
Der Punkt ist, das die Qualität des Schallschutz/ Schalldämmung erst nach einer gewissen Zeit vom Nutzer wahr genommen wird, wenn er (der Schallschutz) dann nicht stimmt, stimmt er, macht sich keiner einen Kopf! Und durch Unwissenheit der Planer als auch der Handwerker, was teilweise durch die Produkthersteller noch gestützt wird, passieren oft Fehler die sogar teilweise gegenteilig gemeint sind, aber den Schallschutz verschlechtern. So werden z.B. bei Fertigtreppen „angebliche“ Trittschall Gummilager eingesetzt, die grundsätzlich zu jeder Fertigtreppe passen und aus Gummigranulat hergestellt wurden. Wer sich etwas auskennt weis, das das nicht möglich ist und das Lager auf den Treppentyp und Treppengewicht abgestimmt werden muss. Die Mehrkosten betragen hier pro Teppenlauf ca. 35 Euro.
Zudem haben diese Standardlager alle kein abP und dürfen laut BauPG nicht als Schalldämmlager eingesetzt werden (siehe Bauregelliste B Teil 1) werden aber durchweg als solche beworben und verkauft.
Bei den ganzen Paragraphen und Vorgaben wird einem echt schwindelig. Bei Schallproblemen bieten wir spezielle Folie für Fenster an, welche sicherlich auch etwas hilft, aber natürlich nicht grundsätzliche Schallprobleme löst. Hier geht es ja um ganz andere „Kaliber“. 🙂
Stimmt, den gemeinen Schall kann man mit ihren Folien nicht wirklich beeindrucken.