Die Bemühungen des BMVBS um das nachhaltige Bauen und seine Zertifizierung nehmen weiter an Fahrt auf. Nachdem im Dezember 2009 bereits aktuelle Steckbriefe zu den einzelnen Nachhaltigkeitskriterien sowie Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Parameter im zugehörigen Portal des BMVBS veröffentlicht wurden, ist mit Datum vom 15.04.2010 die „Bekanntmachung über die Nutzung und die Anerkennung von Bewertungssystemen für das nachhaltige Bauen“ erschienen. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 07.05.2010.
Mit Datum vom 23.07.2010 wurde die Systemvariante „Neubau von Büro- und Verwaltungsgebäuden“ durch das BMVBS anerkannt und für die Planungs- und Baupraxis empfohlen. Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. ist somit berechtigt, diese Systemvariante in der Außendarstellung mit dem Zusatz „vom BMVBS geprüftes und anerkanntes System“ zu versehen. Während eine ausführliche Beschreibung sämtlicher Steckbriefe und Nachweisverfahren hier sicherlich nicht sinnvoll durchführbar ist, ist die Lektüre der Steckbriefe durchaus interessant.
So sind im Steckbrief „4.1.2 Wärme- und Tauwasserschutz“ beispielsweise bereits einige Hinweise auf das Anforderungsniveau der kommenden Energieeinsparverordnungen enthalten. Das Niveau des Mindestwertes des mittleren U-Wertes für opake Außenbauteile soll demnach bis zum Jahr 2015 von jetzt 0,35 W/(m²K) auf dann 0,20 W/(m²K) sinken. Dies ist immerhin eine Verschärfung um gut 40 % und wird insbesondere bei Nichtwohngebäuden wohl erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten bringen. Für Fenster ist für das Jahr 2015 ein Mindest-U-Wert von 1,3 W/(m²K) statt jetzt 1,9 W/(m²K) vorgesehen.
Dass der Anforderungswert für den Jahres-Primärenergiebedarf bereits im Rahmen der EnEV 2012 deutlich verschärft werden soll, ist ja schon länger kein Geheimnis mehr. Vor dem Hintergrund des offensichtlich angestrebten Mindestanforderungs-Niveaus wird es sicherlich interessant werden, wie das passende Referenzgebäude dazu aussieht. Dort werden ja naturgemäß noch niedrigere Werte vorzugeben sein.
Es wird also spannend, in wie weit die jetzt bekannten politisch gewollten Vorgaben umgesetzt werden und ob sie überhaupt einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung standhalten. Auf jeden Fall wird man sich wohl in den nächsten Jahren noch an erhebliche Mehrkosten bei der Errichtung/Sanierung von Gebäuden gewöhnen müssen.
Mit Datum vom 23.07.2010 wurde die Systemvariante „Neubau von Büro- und Verwaltungsgebäuden“ durch das BMVBS anerkannt und für die Planungs- und Baupraxis empfohlen. Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. ist somit berechtigt, diese Systemvariante in der Außendarstellung mit dem Zusatz „vom BMVBS geprüftes und anerkanntes System“ zu versehen. Während eine ausführliche Beschreibung sämtlicher Steckbriefe und Nachweisverfahren hier sicherlich nicht sinnvoll durchführbar ist, ist die Lektüre der Steckbriefe durchaus interessant.
So sind im Steckbrief „4.1.2 Wärme- und Tauwasserschutz“ beispielsweise bereits einige Hinweise auf das Anforderungsniveau der kommenden Energieeinsparverordnungen enthalten. Das Niveau des Mindestwertes des mittleren U-Wertes für opake Außenbauteile soll demnach bis zum Jahr 2015 von jetzt 0,35 W/(m²K) auf dann 0,20 W/(m²K) sinken. Dies ist immerhin eine Verschärfung um gut 40 % und wird insbesondere bei Nichtwohngebäuden wohl erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten bringen. Für Fenster ist für das Jahr 2015 ein Mindest-U-Wert von 1,3 W/(m²K) statt jetzt 1,9 W/(m²K) vorgesehen.
Dass der Anforderungswert für den Jahres-Primärenergiebedarf bereits im Rahmen der EnEV 2012 deutlich verschärft werden soll, ist ja schon länger kein Geheimnis mehr. Vor dem Hintergrund des offensichtlich angestrebten Mindestanforderungs-Niveaus wird es sicherlich interessant werden, wie das passende Referenzgebäude dazu aussieht. Dort werden ja naturgemäß noch niedrigere Werte vorzugeben sein.
Es wird also spannend, in wie weit die jetzt bekannten politisch gewollten Vorgaben umgesetzt werden und ob sie überhaupt einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung standhalten. Auf jeden Fall wird man sich wohl in den nächsten Jahren noch an erhebliche Mehrkosten bei der Errichtung/Sanierung von Gebäuden gewöhnen müssen.
War nicht vor nicht allzu langer Zeit auch schon einmal die Rede davon, dass Passivhaus-ähnliche Kriterien für U-Werte bereits ab 2015 anzusetzen sein sollen. Warum liegen die Anforderungen jetzt voraussichtlich nur noch bei 0,2 W/m²K???