
Bau-Praxis Beiträgen


Das wesentliche Ziel des öffentlich-rechtlich geforderten Wärmschutznachweises lag ursprünglich einmal darin, den Energiebedarf von Gebäuden auf einfache Art und Weise vergleichbar zu machen. Dazu gab es ein einfaches Rechenverfahren und vorgegebene Standard-Randbedingungen. Das Ergebnis wurde als zumindest größenordnungsmäßig korrekt akzeptiert und abgeheftet. Solange es Wärmeschutzverordnungen gab, wurde nicht einmal die Anlagentechnik hinterfragt, da es beim Wärmeschutznachweis ausschließlich um die Qualität der Gebäudehülle ging. Seit es Energieeinsparverordnung gibt, ist dies alles ein wenig komplizierter.

„Energieeffizient Bauen“, ein Schlagwort in jedem Planungsprozess und schon lange eines der beliebteren Förderprogramme der KfW.
Die Anforderungen der KfW an ein Effizienzhaus beziehen sich traditionell auf den Jahres-Primärenergiebedarf und die energetische Qualität der Gebäudehülle. Messlatte sind die entsprechenden Anforderungswerte der Energieeinsparverordnung (EnEV). Eine kleine Abweichung gibt es aber dann doch: Während in der Energieeinsparverordnung relativ moderate Mindestanforderungen für die Gebäudehülle gestellt werden, bezieht sich die entsprechende Anforderung der KfW auf die (erheblich bessere) Ausführung des Referenzgebäudes (das sogenannte Referenzgebäude stellt in der EnEV den Maßstab für den Nachweis des Jahres-Primärenergiebedarfs der) gemäß EnEV.
Die Anforderungen der KfW an ein Effizienzhaus beziehen sich traditionell auf den Jahres-Primärenergiebedarf und die energetische Qualität der Gebäudehülle. Messlatte sind die entsprechenden Anforderungswerte der Energieeinsparverordnung (EnEV). Eine kleine Abweichung gibt es aber dann doch: Während in der Energieeinsparverordnung relativ moderate Mindestanforderungen für die Gebäudehülle gestellt werden, bezieht sich die entsprechende Anforderung der KfW auf die (erheblich bessere) Ausführung des Referenzgebäudes (das sogenannte Referenzgebäude stellt in der EnEV den Maßstab für den Nachweis des Jahres-Primärenergiebedarfs der) gemäß EnEV.
Was bei Neubauten möglich ist, gilt nun auch für Sanierungen: energetische Modernisierungen von Mehrfamilienhäusern rechnen sich – sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter. Bis zu dem energetischen Standard des KfW-Effizienzhaus 70 kann der Energieverbrauch nicht sanierter Altbauten verringert werden, ohne dass die Warmmiete wegen der Baukosten erhöht werden muss. Der Vermieter kann die Investitionskosten also rentabel auf die Kaltmiete umlegen und der Mieter profitiert von den geringeren Heizkosten. Voraussetzung hierfür sind die Kopplung der energetischen Maßnahmen mit sowieso anstehenden Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie eine gute Planung und Ausführung des Gebäudes.
![Häuser in Japan kommen bei Erdbeben besser weg, Quelle: Marco Dormino (UNESCO) [CC BY-SA 3.0-igo (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0-igo)], via Wikimedia Commons Zerstörte Gebäude nach einem Erdbeben](https://www.baupraxis-blog.de/wp-content/uploads/2011/03/Erdbebensicher Bauen.jpg)
Und wieder ein Beitrag zum Thema „Wenn man die Normung auf die Menschheit los lässt“. Eigentlich nichts Neues, denn unbrauchbare oder wenigstens unsinnige Normen, an die wir uns als Bauleute in der Regel halten müssen, gibt es bereits zur Genüge. Diesmal geht es um die DIN 1946-6 vom Mai 2009, die Aussagen zur Lüftung von Wohnungen trifft und zu der gestern in der Onlineausgabe der Welt auch ein netter Artikel erschienen ist. Grund genug, doch einmal ein wenig näher über den Sinn und Unsinn dieser Norm nachzudenken… immerhin gehen die Normenmacher ja mit dem Ziel an die Sache, das Wachstum von Schimmelpilzen in Wohnungen vermeiden zu wollen.