Passivhaus Plus und Passivhaus Premium

Logo Passivhaus Institut PHIDas Passivhaus ist als Energiestandard für Gebäude mittlerweile ein Begriff im Bauwesen. Ein Heizwärmebedarf von maximal 15 kWh/(m²a) und 120 kWh/(m²a) Primärenergiebedarf sind heute gut realisierbar. Doch das Konzept des klassischen Passivhauses kommt ein wenig zu kurz, wenn es um die sinnvolle Berücksichtigung erneuerbarer Energien in sogenannten Plusenergiehäusern geht. Darum hat das Passivhaus-Institut (PHI) das klassische Zertifikat um zwei Gebäudeklassen erweitert. Mit dem ‚Passivhaus Plus‘ und dem ‚Passivhaus Premium‘ stehen dem Planer nun auch Möglichkeiten zur Verfügung, die Primärenergie aus erneuerbaren Energiequellen zeitgemäß zu berücksichtigen.

Anforderungen an Bauteile von Passivhäusern wie ein U-Wert von maximal 0,15 W/(m²a), eine Luftdichtheit von höchstens 0,6 h-1 und Wärmebrückenfreiheit bleiben unangetastet. Nur bei der Bewertung des Primärenergiebedarfs muss man in Zukunft den Gesamtbedarf der ‚erneuerbaren Primärenergie‘ (Primary Energy Renewable, PER) anstelle der ’nicht erneuerbaren Primärenergie‘ (PE) ansetzen.

Der maximal zulässige PER-Bedarf liegt für das ‚Passivhaus Classic‘ bei 60 kWh/(m²a). Im ‚Passivhaus Plus‘ wird der Wert auf 45 kWh/(m²a) reduziert, wobei durch diese Gebäudeklasse zugleich eine Energie von wenigstens 60 kWh im Jahr bezogen auf die Grundfläche des Gebäudes erzeugt werden muss. Für ein ‚Passivhaus Premium‘ wird es noch einmal anspruchsvoller, hier sind ein Bedarf von höchstens 30 kWh/(m²a) und eine erzeugte Mindestenergiemenge von 120 kWh/(m²a) zu erreichen.

Ermöglicht wird die Änderung der Anforderungen hin zur alleinigen Bewertung von erneuerbaren Energiequellen durch den ohnehin schon geringen Bedarf eines Passivhauses für Heizenergie. Relativ gesehen ist bei Passivhäusern der Strombedarf für die Erzeugung von Warmwasser sowie für elektrische Geräte sehr hoch. Doch Strom soll – dank der von der Bundesregierung proklamierten Energiewende – in Zukunft aus erneuerbarer Energie erzeugt werden. Die Bewertung von Gebäuden mit geringem Heizwärmebedarf über den Bedarf an erneuerbarer Energie (PER) ist somit sinnvoll und zukunftsweisend.

Diese Energiequellen sind heute oft Wind, Sonne, Erdwärme und Biomasse. Wird Strom aus Windkraft oder Sonnenenergie erzeugt, kann ein Teil davon direkt genutzt werden. Doch bei der Beheizung von Gebäuden ist dies nur sehr eingeschränkt möglich und es kommt zu Verlusten bei Umwandlung und Speicherung der Energie. Mit dem PER-Faktor werden solche Energieverluste berücksichtigt. Ein kleiner PER-Faktor ist beispielsweise für den Haushaltsstrom anzusetzen, wo der Bedarf über das Jahr gesehen recht konstant ist und ein hoher Direktstromanteil erwartet werden kann. Ein höherer PER-Faktor ist wegen der vorgenannten Gründe jedoch bei der Nutzung von Strom für die Bereitstellung von Heizenergie im Winter zu verwenden.

Es ist jedoch nicht so, dass die neuen Zertifizierungskriterien von Heute auf Morgen eingeführt werden. Wenigstens für das bisher gebräuchliche ‚Passivhaus Classic‘ und für den Energiesparhausstandard gibt es eine Übergangsphase, während der noch das alte PE-Verfahren alternativ verwendet werden darf. Die neuen Klassen sollen auch für den EnerPHit-Standard definierbar sein. Für diesen Fall stehen ein Bauteilverfahren sowie alternativ eine Energiebedarfsverfahren zur Bewertung der Kriterien zur Verfügung.

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