Die KfW hat zum Juli die Randbedingungen für die Förderung der KfW-Effizienzhäuser verändert. So wird bei Neubauten das KfW 85-Haus nicht mehr weitergeführt, bei Bestandssanierungen das KfW 130-Haus. Da insbesondere das KfW 85-Haus angesichts der Anforderungen aus EnEV 2009 + EEWärmeG wenig nachvollziehbar war, ist das durchaus verständlich. Im Neubaubereich werden nun die folgenden Standards gefördert:
- KfW-Effizienzhaus 70 (Qp: 70% EnEV / H´T: 85 % EnEV)
- KfW-Effizienzhaus 55 (Qp: 55% EnEV / H´T: 70 % EnEV)
- KfW-Effizienzhaus 40 (Qp: 40% EnEV / H´T: 55 % EnEV)
Im Falle eines KfW-Effizienzhaus 40 oder 55 / Passivhaus sind Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen.
Der Sachverständige muss dabei gemäß KfW mindestens folgende Leistungen erbringen:
Der Sachverständige muss dabei gemäß KfW mindestens folgende Leistungen erbringen:
- spezielle Detailplanungen, insbesondere Luftdichtigkeitskonzept und Lüftungskonzept bei Einbau einer Lüftungsanlage, bzw. Vorgabe von Parametern aus der Energiebedarfsrechnung an den Heizungsplaner,
- Prüfung des Leistungsverzeichnisses,
- mindestens eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Bekleidungen, ein-schließlich der Überprüfung der Ausführung von Wärmebrücken sowie der Umsetzung von Luftdichtigkeits- und Lüftungskonzept inklusive Blower Door Test,
- Kontrolle und Begleitung bei der Übergabe der Haustechnik, ggf. mit ergänzender technischer Einweisung in die Haustechnik sowie ggf. Prüfung des Nachweises des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage.
Bei der Sanierung im Bestand werden darüber hinaus auch die Standards
- KfW-Effizienzhaus 85 (Qp: 85% EnEV / H´T: 100 % EnEV)
- KfW-Effizienzhaus 100 (Qp: 100% EnEV / H´T: 115 % EnEV)
- KfW-Effizienzhaus 115 (Qp: 115% EnEV / H´T: 130 % EnEV)
gefördert. Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70, 85, 100 und 115 empfiehlt die KfW die Baubegleitung durch einen Sachverständigen, bei Kauf/Ersterwerb oder Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 sind Planung und Baubegleitung (in gleichem grundsätzlichen Umfang wie bei Neubauten) durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen. Die Programme der KfW bleiben also interessant und insbesondere die Umsetzung des neuen KfW-Effizienzhaus 40 verspricht eine spannende Planungsphase. Wie lange das alles so bleibt, hängt wohl auch vom Wohlwollen unserer Volksvertreter ab. So hat Bauminister Ramsauer angekündigt, die geplanten Fördermittel für 2011 zu halbieren. In 2011 werden so vermutlich nur etwa 450 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Zum Vergleich: In 2009 waren es über 2 Mrd. EUR. Konsequenter Klimaschutz sieht sicherlich anders aus.
Einer meiner Mandanten baut gerade ein vermietetes Haus zum Energie-Effizienz-Haus aus und hierbei stellt sich die Frage, ob es sich um nachträgliche Herstellungskosten oder sofort abziehbare Sanierungskosten handelt.
Also die KfW schreibt ja recht deutlich von einer "Sanierung" zum KfW-Effizienzhaus.
Auch wird durch eine KfW-Sanierung ja der Gebrauchswert des Hauses in der Regel nicht so erheblich höher werden, dass von einer "wesentlichen Verbesserung" ausgegangen werden kann.
Aus logischer Sicht heraus würde ich also klar "Sanierungskosten" sagen. Aber was ist in einem Steuerrecht schon logisch, in dem das Finanzministerium die Urteile des BFH ignoriert.