Schneelasten auf Dächern

Gefühlsmäßig gab es in diesem Winter 4 Mal mehr Schnee als sonst. Deutschland wurde zuletzt in dieser Woche von einer Schneefront heimgesucht – und dabei ist es schon Frühling. Aber vielleicht ist es noch nicht zu spät, ein paar Worte über das Befreien von Dächern von Schneelasten zu schreiben. Immerhin sind in den letzten Jahren hierzulande mehr als genug Dächer unter ihrer Schneelast eingebrochen. Doch nicht nur die statische Schneelast, die auf dem Dach bis zum Schmelzen ruht kann zum Problem werden, sondern auch die Verteilung des Schnees auf dem Dach bei Räumarbeiten oder durch Verwehungen.

Klar ist, dass die Schneelast auf einem Dach bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten darf, um die Standsicherheit der Dachkonstruktion nicht zu gefährden. DIN 1055 Teil 5 und Eurocode 1 Teil 1-3 geben hier nähere Auskunft über die Rechenvorschriften. Allerdings ist nur die Fassung der Norm maßgebend, die bei der Erstellung des Bauwerkes galt. Die anzusetzenden Lasten werden zudem häufig von der Realität überholt. Das liegt nicht unbedingt daran, dass mehr Schnee fällt. Vielmehr kann Schnee, der ein paar Mal angetaut wurde und dann wieder gefriert, bis zu 9 Mal schwerer sein als frisch gefallener Pulverschnee.

Dann muss man irgendwann das Schneegewicht von Dach entfernen. Wie bei grundlegenden Berechnungen zur Statik einer Dachkonstruktion sind auch hier gewisse Regeln zu beachten, damit Dachabschnitte nicht überlastet werden. Doch bis wann darf man ein Dach eigentlich noch von seiner Schneelast befreien?

Speziell dort, wo normalerweise nicht so viel Schnee fällt, muss man beim Räumen vorsichtig sein. Eine ohnehin unterdimensionierte Dachkonstruktion kann ja leicht überlastet werden. Im schlimmsten Fall können Messungen des Schneegewichtes (und nicht der Schneehöhe!) zum Ergebnis haben, dass das Dach akut einsturzgefährdet ist und das Gebäude auch für Einsatzkräfte gesperrt werden muss.

Dabei muss natürlich auch die Sicherheit der messenden Personen gewährleistet sein. Zu achten ist auch hier insbesondere auf eine ausreichende Standsicherheit des Bauwerks sowie zudem auf eine geeignete Absturzsicherung. Die Position von Dacheinbauten wie Lichtkuppeln oder Lichtbänder sollte vor dem Betreten des Daches bekannt sein. Bei zu großer Unsicherheit können Hubwagen oder Drehleitern eine Alternative sein.

Die aktuelle Schneelast wird dann mit Hilfe eines Bohrkerns bestimmt, dessen Gewicht und Querschnittsfläche ermittelt werden müssen. Die Entnahme des Bohrkerns erfolgt über die gesamte Schneehöhe, rechtwinklig zur Dachneigung. Dabei müssen alle Schichten bis zur Dachhaut, auch etwaige Eislagen, mit entnommen werden. Die so ermittelte Schneelast ist dann mit der zulässigen Belastung des Daches infolge des Standsicherheitsnachweises zu vergleichen.

Wird entschieden, dass das Dach zu hoch belastet ist und geräumt werden muss, hat die Entlastung gleichmäßig zu erfolgen. Damit soll verhindert werden, dass das statische System aufgrund lokaler Überbelastung von Tragfeldern bei einer Umlagerung des Schnees versagt. Eine gleichmäßige Entlastung liegt dann vor, wenn das Dach beispielsweise bahnenweise in einem regelmäßigen Muster vom Schnee befreit wird. Sinnvoll ist es hier einen Schneeräumplan zu erarbeiten – gegebenenfalls zusammen mit einem Statiker.

Zu beachten ist beim Räumen eines Daches grundsätzlich dies:

  • die Position von Gefahrenpunkten wie Lichtkuppeln oder Blitzschutzleitungen muss bekannt sein
  • Personen auf dem Dach sind gegen Abstürzen zu sichern
  • die Anzahl der Personen auf einem Dach darf inkl. Schneelast das Dach nicht überlasten
  • Personen sollten auf dem Dach gleichmäßig verteilt arbeiten
  • es sollte nur eine Person auf 2 m² Dachfläche arbeiten
  • Dächer sollten von beiden Traufseiten gleichzeitig geräumt werden
  • schwere Geräte wie Schneefräsen sind nur im Rahmen der statischen Möglichkeiten einzusetzen
  • der Schnee ist bahnenweise zu entfernen, nach Anweisung im Schneeräumplan
  • Schnee darf nur auf tiefer liegende Dächer geräumt werden, wenn diese nicht überlastet werden
  • Schnee nicht an Hauswänden angehäufen, wenn maximale Horizontalkräfte überschritten werden
  • die Dachhaut wird durch die Räumgeräte nicht verletzt, wenn eine dünne Schneeschicht liegen bleibt
  • Abläufe zur Entwässerung des Daches sind von Schnee und Eis zu befreien
  • Vorsicht beim Räumen von Dächern mit Photovoltaikanlagen! Hier besteht bei mechanischer Verletzung stromführender Leitungen Lebensgefahr.

Um Probleme und Gefahren beim Räumen von Dächern zu vermeiden, die sich aus einem zu großzügigen Angebot des winterlichen Weiß ergeben, sollte man schon vor dem Winter Maßnahmen ergreifen. Beispielweise können Schneefahnen Gefahrenpunkte auf dem Dach wie Lichtkuppeln oder Blitzschutzleitungen markieren. Darüber hinaus kann der Eigentümer oder Betreiber eines Gebäudes die Hilfskräfte wirkungsvoll unterstützen, wenn er bei Bedarf technische Informationen zur Konstruktion des Daches und möglichen Aufbauten vorlegen kann.

Und zum Schluss noch ein Video, das zeigt, wie es nicht gehen sollte… auch wenn man wenig Arbeit hat:

Zurück zur Startseite >>>

Schreib als Erster einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*