Das ’schwarze Schaf der Branche‘ ist ein bekannter Begriff, insbesondere aber nicht ausschließlich im Bauwesen. Hier wird er häufig dann angewendet, wenn ein Bauunternehmen die versprochenen Leistungen nicht erbringt und in der Quintessenz auch nicht erbringen will bzw. kann. Über die Insolvenz von Bauträgern hatte ich in diesem Zusammenhang schon berichtet, aber es kann sich dabei beispielsweise auch um Mängel handeln, für deren Ausbesserung ein Bauunternehmer sich nicht verantwortlich sieht. Oder um zeitlich nicht akzeptable Verzögerungen im Baufortschritt. Nur… wie erkennt man schwarze Schafe, bevor man einen Vertrag abschließt? Und wie kann sich der Bauherr vor etwaigen Nachteilen schützen?
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Container werden in Europa in der Regel nur als Notbehausungen angesehen, während sie in den USA bereits seit vielen Jahren auch als Wohnraum eingesetzt werden. Hierzulande wird vor allem in Zusammenhang mit Unterkünften für Asylbewerber stets über eine Notlösung gesprochen. Wohncontainer können jedoch durchaus mit Vorteilen aufwarten und rücken nun langsam in das Blickfeld von Architekten. Die Basis besteht aus klassischen Frachtcontainern wie man sie von Häfen oder Flughäfen kennt. Doch es bedarf nicht viel, daraus ein Zuhause zu schaffen.
Ein Bauprojekt ist eine langwierige und kostspielige Angelegenheit, die auch mit der Fertigstellung des Gebäudes noch nicht abgeschlossen sein muss. Nachdem die Arbeit der teilnehmenden Unternehmen abgenommen wurde, beginnt für den Bauherrn die Gewährleistungsfrist. Diese dauert bei Gebäuden 5 Jahre für BGB-Verträge und 4 Jahre, wenn ein Vertrag nach VOB vereinbart wurde. Während dieser Zeit können vorher nicht bemerkte oder zum Abnahmezeitpunkt noch nicht aufgetretene Mängel für den Bauherren hohe Kosten verursachen. Über die gesetzlich geregelte Gewährleistung sind diese jedoch abgesichert. Doch wie kann der Bauherr sich dagegen sichern, dass beteiligte Handwerksunternehmen vor Ablauf der Gewährleistungsfrist in Insolvenz gehen?
Nach der BAU ist vor der BAU. So oder so ähnlich wird das Fazit für mich dieses Jahr ausfallen. In zwei Jahren geht es dann wieder nach München, doch die Erwartungen sind nach den Erfahrungen der letzten Jahre nicht wirklich hoch. Technische Trends bestätigen sich im Guten wie auch im Schlechten, echte Innovation muss man ziemlich lange suchen und die Hallen werden leider nicht wirklich leerer. Aber immerhin gab es Licht am Ende des Tunnels.
Bauen im Winter ist eine nicht ganz so einfache Geschichte. Beton benötigt – ohne den Zusatz diverser Chemikalien – Plusgrade um abzubinden, organische Baustoffe sowie frische Farben sollten nicht allzu nass werden und Dächer sollte man sowieso nur eindecken, wenn das Wetter aller Wahrscheinlichkeit nach mitspielt. Nicht zu reden von den wenig beneidenswerten Handwerkern, die bei Wind und Wetter ihren Job gut machen sollen. Trotz klammer Finger und rutschiger Gerüste. Da stellt der Schutz von Baustellen und Gebäuden durch Zelte und Einhausungen sicherlich eine sehr sinnvolle Alternative dar.
Man kennt das Passivhaus, das Niedrigenergiehaus und auch das KfW-70-Effizienzhaus. Doch Ökohaus… was ist das? Die Vorsilbe ‚öko‘ steht im allgemeinen Sprachgebrauch für Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit. Ein Ökohaus muss demnach ein Haus sein, das sich, ohne bleibende Schäden zu hinterlassen, in seine Umwelt einfügt. Was so logisch klingt, ist aber gar nicht so leicht zu definieren. Denn anders als beim Plus- oder Nullenergiehaus gibt es keine gesetzlich festgesetzten Standards für das Ökohaus.
Die Fälle, in denen der Bauträger pleitegeht und Insolvenz anmeldet, häufen sich. Sie sind der Alptraum eines jeden Bauherrn. Denn egal, wie gut ein Bauvertrag abgesichert ist, auf jeden Fall gehen viel Zeit und Geld verloren. Das Schlimme daran ist auch, dass bei der Wahl des Bauträgers oft weder Vorsicht noch Weitsicht helfen. Bei einer Pleite des beauftragten Bauunternehmens steht der Bauherr im ersten Moment vor einem ziemlich großen Problem. Es gibt jedoch Möglichkeiten, um aus dieser Lage halbwegs glimpflich heraus kommen zu können.