… und sie rückten an, die Handwerker in der Nachbarwohnung und die Bagger am Neubaugrundstück gegenüber. Lärm und Ruhestörungen sind dann in den meisten Fällen vorprogrammiert, egal ob der Hammer oder der Bohrhammer am Werk sind. Nur Maler halten sich gerne ein wenig zurück. Jedoch wird durch anhaltenden Baulärm im Haus oder in der Nachbarschaft natürlich die Wohnqualität vermindert, was wiederum zu Lasten des Mieters geht. Doch was kann ein Mieter gegen Ruhestörung durch Baulärm tun? Welche Rechte hat er, was muss er beachten?
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Immobilien wie Wohnungen und Häuser müssen natürlich nicht nur technisch errichtet, sondern nachfolgend auch pfleglich behandelt und unter Umständen sogar verwaltet werden. Insbesondere bei größeren oder gewerblich genutzten Objekten wird gerne auf die Möglichkeit der professionellen Immobilienverwaltung zurück gegriffen. Und auch vermietete Immobilien wie beispielsweise Mietwohnungen von Wohnbaugenossenschaften müssen zentral betreut werden. Dies nimmt dem Mieter oder Besitzer einer Immobilie natürlich einiges an Arbeit ab, muss aber von Seiten der Verwaltungsgesellschaft gut organisiert sein.
Armut ist ein enorm wachsendes Problem, insbesondere in Großstädten. Menschenwürdiger Wohnraum ist hier Mangelware und nur wenige Bewohner der Slums dieser Welt werden jemals in den Genuss fließenden Wassers oder einer stabilen Stromversorgung kommen. Vijay Govindarajan, Business-Professor an der Tuck School of Business in Dartmouth, hat sich nun diesen Problems angenommen und meint, dass er eine Lösung gefunden hat: das 300-Dollar-Haus.
… und ist Radon im Haus wirklich gesundheitsschädlich? Jedes Mal, wenn das Thema Radon im Bereich des Bauwesens angesprochen wird, kommt die Frage auf, wie gefährlich Radon im Innenbereich von Gebäuden nun wirklich ist. Sind es nicht nur Minenarbeiter, die aufgrund hoher Radonkonzentrationen an ihrem Arbeitsplatz unter Tage vermehrt Lungenkrebs entwickeln? Früher sicherlich schon, doch zeigen groß angelegte epidemiologische Untersuchungen, dass sich dies in vielen Ländern zu ändern scheint.
Jedes Haus hat seine Geschichte. Und seine Geheimnisse, über die man als Käufer jedoch am liebsten nichts wissen möchte. Oder vielleicht doch? Dann weiß man wenigstens vor dem Kauf, worauf man sich einlässt und kann etwas dagegen tun (lassen). Doch wie kann man dem Haus als Fernfahrer, Lehrer oder Krankenschwester seine baulichen Geheimnisse entlocken? Wie erkennt man vor dem Kauf, dass etwas im Argen liegt? Dazu hat man ohne Fachkenntnisse eigentliche keine Möglichkeit. Daher ist es häufig sinnvoll, ein weiteres Augenpaar mit zu einer Hausbesichtigung zu nehmen, dass sich mit dem Bauen von Häusern auskennt: das geschulte Augenpaar eines Gutachters.
Stichtag ist der 31. Dezember 2011. Bis zu diesem Tag müssen alle Besitzer eines Altbaus entsprechend einer Vorschrift in der Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahre 2009 ihr Haus nach oben hin gegen die schlimmsten Wärmeverluste gedämmt haben. Vorgeschrieben ist in der EnEV 2009 ein Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von 0,24 W/(m²K) oder weniger für oberste Geschossdecken bzw. Dächer. Davon betroffen sind theoretisch etwa 15 Millionen Einfamilien-, Zweifamilien und Reihenhäuser in Deutschland, die vor dem Jahre 2001 errichtet wurden, also bevor eine Wärmedämmung der entsprechenden Bauteile in Neubauten bindend wurde.
Wenn man die Größe eines Hauses in Zentimetern angibt, liegt in den meisten Fällen ein Irrtum vor. Der Standard sieht hierfür die Einheit Quadratmeter (oder wenn man aus dem angelsächsischen Ländern kommt „Quadratfüße“) vor. Nicht so bei einem Haus, dass der israelische Schriftsteller Etgar Keret sich jetzt im polnischen Warschau bauen lassen will. Hier ist eine Flächeninformation nebensächlich, denn das Keret-Haus soll in einer Baulücke gebaut werden, die an der schmalsten Stelle gerade einmal 72 Zentimeter (!) breit ist.
Ich weiß nicht, ob es nur eine Folge meiner Berufswahl ist oder der Realität entspricht, aber die überwiegende Mehrheit der mir bekannte Bauvorhaben werden leider nicht so ausgeführt, wie dies ursprünglich vertraglich vereinbart wurde. Immerhin kostet Pfusch am Bau die Gemeinschaft etwa 1,4 Milliarden Euro im Jahr. Als Bauherr steht man dann erst einmal vor einem Scherbenhaufen, der nicht gerade überschaubar wirkt. Aber was dann? Was kann man als Geschädigter gegen schlechte Arbeit tun und wie geht man mit Pfusch am Bau überhaupt um? Die gute Nachricht vorweg: Ein Recht auf Nachbesserung gibt es fast immer.
Die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP haben Anfang Juni einen Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem löblicherweise Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden staatlich bzw. steuerlich gefördert werden sollen. Im Begleitschreiben zum Entwurf heißt es, dass das anspruchsvolle Ziel einer nachhaltigen Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2020 ohne Atomkraft nur zu erreichen sei, wenn zusätzliche Anreize zur energetischen Gebäudesanierung geschaffen werden. Unter dem Punkt „Alternativen“ steht dann dort: Keine.