Die KfW hat zum Juli die Randbedingungen für die Förderung der KfW-Effizienzhäuser verändert. So wird bei Neubauten das KfW 85-Haus nicht mehr weitergeführt, bei Bestandssanierungen das KfW 130-Haus. Da insbesondere das KfW 85-Haus angesichts der Anforderungen aus EnEV 2009 + EEWärmeG wenig nachvollziehbar war, ist das durchaus verständlich. Im Neubaubereich werden nun die folgenden Standards gefördert:
- KfW-Effizienzhaus 70 (Qp: 70% EnEV / H´T: 85 % EnEV)
- KfW-Effizienzhaus 55 (Qp: 55% EnEV / H´T: 70 % EnEV)
- KfW-Effizienzhaus 40 (Qp: 40% EnEV / H´T: 55 % EnEV)
Im Falle eines KfW-Effizienzhaus 40 oder 55 / Passivhaus sind Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen.