Wärmedämmung – Die 12-16-20 Regel

In meinem letzten Beitrag zum Thema Wärmedämmung hatte ich ja kundgetan, was ich als sinnvolle Dämmqualität der Gebäudehülle ansehe:

  • 12 cm für die erdberührten Bauteile
  • 16 cm für die Außenwände (entsprechend gutes Mauerwerk lasse ich natürlich auch gelten) und
  • 20 cm im Dach

Warum das meiner Meinung nach eine vernünftige Größenordnung ist, zeige ich in diesem Beitrag an einem einfachen Beispiel.

Als Beispiel verwende ich hinsichtlich der Geometrie das freistehende Einfamilienhaus, das im Buch ‚Energieeffizienzbewertung von Gebäuden‘ näher beschrieben ist. Die Dämmung der Gebäudehülle setze ich dabei wie oben beschrieben gemäß der 12-16-20 Regel an, wobei ich eine marktübliche 035er Wärmeleitfähigkeit wähle. Die Fenster sollten heutzutage eine Dreifachverglasung und gute Glasabstandshalter haben, womit ich auf einen U-Wert von 1,0 W/(m²K) für die Fenster komme. Als Wärmebrückenzuschlag setze ich einen durchaus erreichbaren Wert von 0,02 W/(m²K) an. Außerdem wird das Gebäude bei einem Luftdichtheitstest (Blower-Door-Test) einen n50-Wert von 0,8 erreichen. Auch dies ist bei sorgfältiger Planung und sachgerechter Ausführung kein komplizierter Wert. Ach ja: Und ich rechne natürlich gemäß DIN V 18599.

In einem ersten Berechnungsschritt setzte ich für die Anlagentechnik eine Gas-Brennwerttherme mit Fußbodenheizung und solarer Trinkwasserbereitung an. Als Ergebnis erhalte ich ganz knapp ein KfW-Effizienzhaus 70 (Primärenergiebedarf: EnEV – 31,5 % / Gebäudehülle: EnEV – 27,5 %). Das empfinde ich schon als ein sehr gutes Ergebnis für eine solche energetische Ausrüstung eines Hauses. Der Jahres-Endenergiebedarf für Heizung und Warmwasser liegt bei rund 9.500 kWh. Somit komme ich bei 0,07 EUR/kWh auf Energiekosten von 665 EUR/Jahr.

Für den ambitionierten Bauherrn wähle ich als nächstes eine Variante mit Erd-Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und Erdreich-Zuluftvorerwärmer. Da ich an der Gebäudehülle nichts verändert habe, ist es natürlich immer noch ein KfW-Effizienzhaus 70. Beim Primärenergiebedarf liege ich aber nun knapp 65 % unter den Anforderungen der EnEV – also auf dem Niveau eines KfW-Effizienzhaus 40. Der Jahres-Endenergiebedarf für Heizung und Warmwasser liegt jetzt bei rund 2.000 kWh. Mit einem angenommenen Wärmepumpentarif von 0,18 EUR/kWh sind das dann 360 EUR/Jahr an Heizkosten. Bereits jetzt zeigt sich: Um gute 300 EUR/Jahr zu sparen, habe ich Mehrkosten von rund 22.000 EUR. Damit sich das lohnt, muss Energie noch ganz schön teuer werden. Unabhängig von den Mehrkosten ist dies aber ebenfalls eine gute und wahrscheinlich auch zukunftssichere Kombination.

Nun behalte ich die Anlagentechnik bei und baue mir eine Passivhaus-Gebäudehülle: 20 cm Dämmung in der Bodenplatte, 24 cm in der Wand, 35 cm im Dach. Dazu Passivhausfenster mit einem U-Wert von 0,8. Außerdem ein Wärmebrückenzuschlag von 0,0 und ein Luftdichtheitstest-Ergebnis n50 = 0,6. Nun ergibt sich ein Jahres-Endenergiebedarf von 1465 kWh. Ich spare also weitere rund 100 EUR Energiekosten pro Jahr. Ob ich den Mehraufwand für die Dämmung damit wieder reinbekomme? Schwerlich. Und wenn ich dann noch den offiziellen Passivhaus-Zertifizierungsprozess bezahlen soll…

Dies ist natürlich nur ein Beispiel. Aber es zeigt sich doch, dass bei nüchterner Betrachtung meine 12-16-20 Regel ziemlich nah an einem rechnerischen Optimum liegen dürfte. Außerdem darf man nicht vergessen, dass für die allermeisten Gebäude der tatsächliche Energieverbrauch niedriger als der berechnete ist. Das ist gut für den Nutzer, verlängert aber zusätzlich die Amortisationszeit jeder zusätzlichen Maßnahme.

Und zum Schluss noch was für die Dämmstoffnegierer. Wenn ich bei dem Gebäude auf die Wärmedämmung weitestgehend verzichte, nur eine Doppelverglasung einbaue und mir auch die Solaranlage spare und nur entsprechend dem Mindestwärmeschutz baue (denn Schimmel wollen wir ja nicht) komme ich auf einen Jahres-Endenergiebedarf von rund 25.000 kWh. Es ergeben sich somit Kosten von 1750 EUR pro Jahr und ein Gebäude, was die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt. Die Wohnbehaglichkeit in solch einem Bunker würde ich übrigens auch als recht grenzwertig bezeichnen.

Also liebe Bauherren: Lassen Sie sich keinen Bären aufbinden, sondern lieber ordentlich beraten.

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