Wärmeleitfähigkeiten in Deutschland

Wärmeleitfähigkeit Lambda Nennwert Bemessungswert DeutschlandWer denkt, dass die Wärmeleitfähigkeit eine physikalisch definierte Größe eines Baustoffes ist, der irrt gewaltig. Jedenfalls, wenn er aus Deutschland kommt. Hier steht die Wärmeleitfähigkeit für Protektionismus – ob dies eher dem Schutz des Marktes oder dem Schutz des Kunden gilt, lasse ich mal dahin gestellt sein. Da darf jeder seine eigene Meinung haben. In Deutschland gilt also nicht der europäischer Nennwert der Wärmeleitfähigkeit eines Baustoffes, sondern dessen Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit. Und dieser wird über die Vorgaben der europäischen Normung hinweg mit Zuschlägen erhöht, die bis zu 20% des Nennwertes betragen. Dem Anwender sei hier also das Wörtchen ‚Achtung‘ nahe gelegt, will er denn den U-Wert eines Bauteiles bestimmen.

In der Bauphysik stellt die Wärmeleitfähigkeit eines Baustoffes – beschrieben durch den kleinen griechischen Buchstaben λ (lambda) – ein sehr wichtigstes Kriterium für dessen Wahl dar. Ist sie zu hoch, könnte es sein, dass der gesetzlich vorgeschriebene U-Wert eines Bauteil nicht eingehalten werden kann. In diesem Fall muss der Planer auf einen anderen Baustoff bzw. Wärmedämmstoff zurückgreifen, der im schlimmsten Fall teurer ist. Dies kann alleine auf den Produktpreis zurückzuführen sein, aber es können auch Folgekosten zu berücksichtigen sein, die beispielsweise aus geänderten (dickeren) Bauteilaufbauten resultieren.

Zwar wurde im Sommer 2013 die europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO) verpflichtend eingeführt, doch hier werden wesentliche physikalische Eigenschaften eines Baustoffes oder Produktes – wie zum Beispiel dessen Wärmeleitfähigkeit – ’nur‘ durch das europäisch gültige CE-Kennzeichen (CE = Conformité Européenne) bestätigt. Diese CE-Konformität weist jedoch lediglich den Nennwert der Wärmeleitfähigkeit λD aus und darf in Deutschland so ohne Weiteres nicht verwendet werden. Nach DIN 4108 müssen wärmeschutztechnische Bemessungswerte angegeben sein, die im Rahmen einer bauaufsichtlichen Zulassung ermittelt werden.

Für die Verwendung eines Bauproduktes in Deutschland ist daher zusätzlich zum CE-Kennzeichen das sogenannte Ü-Zeichen notwendig, das nationale Übereinstimmungszeichen, wenn man auf den Sicherheitszuschlag von 20% auf den Nennwert der Wärmeleitfähigkeit verzichten und mit einem Zuschlag von nur 5% rechnen will. Mit diesem Ü-Zeichen wird dann der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ bestätigt, den man in Deutschland für Berechnungen mit diesen günstigen Voraussetzungen verwenden darf. Im Folgenden ein kleines Beispiel, das verdeutlicht, wie viel der Unterschied der beiden Deklarationen ausmacht – Ausgangspunkt ist ein europäisch verbindlicher Nennwert der Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(mK):

  • 5% Zuschlag: Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,037 W/(mK)
  • 20% Zuschlag: Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,042 W/(mK)

Woran liegt es also, dass ein in Deutschland zu verwendender Baustoff so unterschiedlich behandelt wird? Dafür gibt es zwei Begründungen:

  1. Europa ist trotz Europäischer Union noch lange nicht eins. Obwohl die Messmethoden zur Bestimmung des Nennwertes der Wärmeleitfähigkeit (λD) in Europa zu gleichen Ergebnissen führen sollten, liefern anerkannte Testinstitute aus den verschiedenen Ländern nachweislich zum Teil deutlich abweichende Ergebnisse. Um Ergebnisse aus Litauen oder Portugal ohne bautechnische Risiken in Deutschland verwenden zu können, hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) einen Zuschlag von 20% auf Messwerte festgelegt, die nicht im eigenen Land gemessen wurden.
  2. Wenn anerkannte Testinstitute in Europa laut europäischen Vorschriften die Arbeit anerkannter deutscher Institute übernehmen dürfen, kann dies abhängig von den anzurechnenden Testkosten dazu führen, dass man trotz verlässlicherer Resultate in Deutschland weniger Arbeit bekommt. Um diesem Trend vorzubeugen, hat man eine durchaus empfindliche Differenz zwischen die Bemessungswerte der Wärmeleitfähigkeit gelegt, die mit oder ohen Ü-Zeichen verwendet werden dürfen.

Man muss also als Planer oder Bauphysiker in Deutschland ziemlich gut aufpassen, dass man den korrekten Wert für die Wärmeleitfähigkeit eines Baustoffes/Bauproduktes für seine Berechnungen verwendet. Der europäische Nennwert ist den deutschen Behörden nicht gut genug. Nur der mit dem Ü-Zeichen bestätigte Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit darf verwendet werden.

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