Arbeitnehmersparzulage

Wenn es um eine Baufinanzierung oder generell um die Förderung eines Bauvorhabens geht, denken viele Bauherren regelmäßig direkt daran, wie viel Geld sie von ihrer Bank leihen können und was sie das nach 30 Jahren gekostet hat. Bei Modernisierungen, die eine energetische Verbesserung mit sich bringen, kommen eventuell noch die Förderprogramme der KfW mit in’s Spiel. Und natürlich ist auch der gute alte Bausparvertrag immer noch beliebt, der ein paar Euros extra bringt. Aber das war doch noch nicht alles… gab es da nicht auch noch die Arbeitnehmersparzulage, mit der man einen Bausparvertrag ein wenig aufpeppen kann? Doch ist diese Art des Sparens überhaupt noch attraktiv?

Natürlich ist es so, dass man bei der Finanzierung eines Bauvorhabens mit Hilfe eines Bausparvertrages und der Arbeitnehmersparzulage nicht sehr spontan bauen kann. Daher werden die geneigten Leser dieses Blogbeitrages auch erst in 7 Jahren in den vollen Genuss dieser Art der Baufinanzierung kommen, wenn sie erst jetzt Verträge abschließen. Doch es lohnt sich, denn immerhin schenkt der Staat dem Arbeitnehmer 9% Zinsen. Zwar nur auf relativ geringe Beträge, aber immerhin.

Solange Alleinstehende kein versteuerbares Jahreseinkommen von mehr als 17900 Euro haben, können Sie 40 Euro monatlich als Vermögenswirksame Leistung ansparen und sich diese mit den besagten 9% vom Staat vergüten lassen. Das bringt ein jährliches Zinsplus von 42,30 Euro in der Kasse. So kommt man für den Bausparvertrag nach 7 Jahren inklusive Guthabenverzinsung auf einen netten Gewinn von etwas mehr als 420 Euro. Für Eheleute gelten hier verdoppelte Beträge. Interessant ist im Übrigen auch, dass man die Arbeitnehmersparzulage zusätzlich auch auf einen Fondssparplan anrechnen kann. Hierfür gibt es sogar 20% Zinszulage bei einer maximalen jährlichen Förderung von 80 Euro!

Grundsätzlich gilt also, dass man im Rahmen einer Baufinanzierung auch diese Gelder mitnehmen sollte, sofern man Anspruch darauf hat. Kleinvieh macht schließlich auch Mist.

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