Stichtag ist der 31. Dezember 2011. Bis zu diesem Tag müssen alle Besitzer eines Altbaus entsprechend einer Vorschrift in der Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahre 2009 ihr Haus nach oben hin gegen die schlimmsten Wärmeverluste gedämmt haben. Vorgeschrieben ist in der EnEV 2009 ein Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von 0,24 W/(m²K) oder weniger für oberste Geschossdecken bzw. Dächer. Davon betroffen sind theoretisch etwa 15 Millionen Einfamilien-, Zweifamilien und Reihenhäuser in Deutschland, die vor dem Jahre 2001 errichtet wurden, also bevor eine Wärmedämmung der entsprechenden Bauteile in Neubauten bindend wurde.
Das klingt eigentlich zu schön um wahr zu sein. Sollte sich der Staat hier wirklich mal was vernünftiges ausgedacht haben? 15 Millionen mal müssten bis Ende des Jahres durchschnittlich geschätzte 100 m² Bauteilfläche gedämmt worden sein. Wäre dies auf Basis des nach DIN 4108-2 seinerzeit geforderten Mindestwärmeschutzes zu realisieren, könnten hierdurch im Jahr pro Haus rechnerisch etwa 5000 kWh Energie eingespart werden. Das ist eine Einsparung von unvorstellbaren 75 TWh für alle potentiellen Modernisierungskandidaten. Zum Vergleich: 75 TWh entspricht etwa der Primärenergiemenge, die in Deutschland jährlich durch Biokraftstoffe und Windenergie zusammen produziert werden. Allerdings setzt das wie gesagt voraus, dass diese Bauteile vorher entsprechend dem Mindestwärmeschutz gedämmt waren.
Doch genau dort liegt die Krux der Vorschrift: Ein zusätzliche Dämmung ist nach EnEV §10 (3) bzw. (4) wird nur dann gefordert, wenn die oberste Geschossdecke bzw. das Dach selber vorher gar nicht gedämmt waren. Hier fallen also schon mal etliche Häuser durch das Raster.
Darüber hinaus gilt die Forderung nicht, wenn sich das Gebäude schon vor 2002 im Besitz des heutigen Eigentümers befunden hat. Ein weiteres Ausschlusskriterium, das nicht zu unterschätzen ist.
Und insgesamt liegt die Sanierungsrate bei Altbauten in Deutschland nicht viel höher als 1%. Wie viele Häuser wurden dann seit Inkrafttreten der EnEV 2009 bisher bereits gedämmt?
Ebenso werden viele ältere Hausbesitzer sich eine Investition von mehreren Tausend Euro sicherlich gut überlegen, da diese sich in vielen Fällen erst nach 10 Jahren oder mehr rentiert.
Außerdem gibt es in der EnEV eine weitere Forderung, wonach die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden müssen. Ist dies nicht der Fall, muss nicht saniert werden. Abgesehen davon, dass der Begriff „angemessen“ nicht näher definiert wird, ist dies eigentlich eine vernünftige Forderung.
Zu guter Letzt gibt es keinen Richter, wo kein Kläger ist. Will heißen: Der Staat kann die Durchführung der Dämmmaßnahmen vielleicht über Schornsteinfeger kontrollieren lassen. Doch mal Hand auf’s Herz – würde Ihr Schornsteinfeger Sie direkt bei der Kommune anzeigen oder würde er nicht lieber nur in einem Gespräch mit Ihnen reine Überzeugungsarbeit leisten wollen? Ich würde bei der Großzahl auf letztere Variante tippen.
Und wieder einmal schießt der Staat also mit seinen (zugegeben löblichen) Intentionen weit am Ziel vorbei. Anstatt Nägel mit Köpfen zu machen und eine wirksame Sanierung der entsprechenden Bauteile kategorisch bei zeitgleicher sinnvoller finanzieller Unterstützung zu fordern, gibt es für die Durchführung mehr Schlupflöcher als im Steuergesetz.
Doch ich will nicht immer unken. Würden auch nur etwa 2 oder 3% des theoretisch zur Verfügung stehenden Einsparpotentials ausgeschöpft, könnte der Energieverbrauch immerhin noch so weit reduziert werden, dass ein Kleineres unserer guten, alten Atomkraftwerke überflüssig würde. Und dies lange vor deren geplanten Stilllegungsfrist. Das ist doch auch schon mal was, oder?
Das klingt eigentlich zu schön um wahr zu sein. Sollte sich der Staat hier wirklich mal was vernünftiges ausgedacht haben? 15 Millionen mal müssten bis Ende des Jahres durchschnittlich geschätzte 100 m² Bauteilfläche gedämmt worden sein. Wäre dies auf Basis des nach DIN 4108-2 seinerzeit geforderten Mindestwärmeschutzes zu realisieren, könnten hierdurch im Jahr pro Haus rechnerisch etwa 5000 kWh Energie eingespart werden. Das ist eine Einsparung von unvorstellbaren 75 TWh für alle potentiellen Modernisierungskandidaten. Zum Vergleich: 75 TWh entspricht etwa der Primärenergiemenge, die in Deutschland jährlich durch Biokraftstoffe und Windenergie zusammen produziert werden. Allerdings setzt das wie gesagt voraus, dass diese Bauteile vorher entsprechend dem Mindestwärmeschutz gedämmt waren.
Doch genau dort liegt die Krux der Vorschrift: Ein zusätzliche Dämmung ist nach EnEV §10 (3) bzw. (4) wird nur dann gefordert, wenn die oberste Geschossdecke bzw. das Dach selber vorher gar nicht gedämmt waren. Hier fallen also schon mal etliche Häuser durch das Raster.
Darüber hinaus gilt die Forderung nicht, wenn sich das Gebäude schon vor 2002 im Besitz des heutigen Eigentümers befunden hat. Ein weiteres Ausschlusskriterium, das nicht zu unterschätzen ist.
Und insgesamt liegt die Sanierungsrate bei Altbauten in Deutschland nicht viel höher als 1%. Wie viele Häuser wurden dann seit Inkrafttreten der EnEV 2009 bisher bereits gedämmt?
Ebenso werden viele ältere Hausbesitzer sich eine Investition von mehreren Tausend Euro sicherlich gut überlegen, da diese sich in vielen Fällen erst nach 10 Jahren oder mehr rentiert.
Außerdem gibt es in der EnEV eine weitere Forderung, wonach die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden müssen. Ist dies nicht der Fall, muss nicht saniert werden. Abgesehen davon, dass der Begriff „angemessen“ nicht näher definiert wird, ist dies eigentlich eine vernünftige Forderung.
Zu guter Letzt gibt es keinen Richter, wo kein Kläger ist. Will heißen: Der Staat kann die Durchführung der Dämmmaßnahmen vielleicht über Schornsteinfeger kontrollieren lassen. Doch mal Hand auf’s Herz – würde Ihr Schornsteinfeger Sie direkt bei der Kommune anzeigen oder würde er nicht lieber nur in einem Gespräch mit Ihnen reine Überzeugungsarbeit leisten wollen? Ich würde bei der Großzahl auf letztere Variante tippen.
Und wieder einmal schießt der Staat also mit seinen (zugegeben löblichen) Intentionen weit am Ziel vorbei. Anstatt Nägel mit Köpfen zu machen und eine wirksame Sanierung der entsprechenden Bauteile kategorisch bei zeitgleicher sinnvoller finanzieller Unterstützung zu fordern, gibt es für die Durchführung mehr Schlupflöcher als im Steuergesetz.
Doch ich will nicht immer unken. Würden auch nur etwa 2 oder 3% des theoretisch zur Verfügung stehenden Einsparpotentials ausgeschöpft, könnte der Energieverbrauch immerhin noch so weit reduziert werden, dass ein Kleineres unserer guten, alten Atomkraftwerke überflüssig würde. Und dies lange vor deren geplanten Stilllegungsfrist. Das ist doch auch schon mal was, oder?
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