Die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV), deren gültige Fassung von 2009 ist, nimmt immer konkretere Formen an. So sieht der Fahrplan zur Einführung der EnEV 2012 vor, dass diese voraussichtlich erst 2013 erscheinen soll. Ein Referentenentwurf wird nach letzten Meldungen im ersten Quartal 2012 erwartet. Fest steht bisher, dass die energetischen Anforderungen im Neubaubereich noch einmal kräftig angehoben werden sollen, 30% verglichen mit der EnEV 2009 sollen es sein. Ebenso soll die Pflichtenliste zur Ausstellung von Energieausweisen verlängert werden. Und Hausbesitzer werden zukünftig zur Durchführung weiterer Baumaßnahmen gezwungen.
Warum aber schon wieder eine neue Energieeinsparverordnung, wo die jetzt gültige EnEV doch erst knapp 3 Jahre alt ist? Für eine Antwort muss man nach Brüssel schauen, wo Experten vorgeschrieben haben, dass alle Neubauten in der gesamten EU bis spätestens 2021 entweder dem Passivhaus-Standard entsprechen sollen oder als Nullenergiehaus deklariert werden müssen. Um den Übergang von den heute geltenden Energiestandards für Markt und Menschen akzeptabler zu gestalten, werden in Deutschland und fast allen anderen EU-Mitgliedsstaaten in den kommenden Jahren immer wieder Erneuerungen der Energieverordnungen mit ‚kleineren‘ Verschärfungen des Anforderungsniveaus durchgeführt. Salami-Taktik also.
In einem Energieausweis müssen gemäß der kommenden EnEV 2012 dann mindestens 2 Maßnahmenpakete beschrieben sein, deren Durchführung den Energiebedarf des betreffenden Gebäudes senken kann. Dabei sollen sowohl eine umfassende Sanierung als auch einzelne Bauteile in Betracht gezogen werden. Dem potentiellen Bauherren werden aber auch erste Schritte mit an die Hand gegeben, die zur Durchführung der Maßnahmen gehen muss.
Stehen Gebäude oder Wohnungen zum Verkauf oder sollen diese vermietet werden und werden dafür beispielsweise Anzeigen geschaltet, müssen wesentliche Energiekennwerte des Energieausweises schon in der Anzeige genannt werden. Um eine Verwässerung der Ausstellungsqualität zu vermeiden, sind Energieausweise dann durch unabhängiges Fachpersonal zu erstellen. Eine Qualitätskontrolle wird eingeführt.
Die Gefahr, die von vielen Fachleuten häufig thematisiert wird, nach der eine Verschärfung des energetischen Anforderungsniveaus die Errichtung von Gebäuden technisch übermäßig erschwert und finanziell gar uninteressant werden lässt, wird vom verantwortlichen Ministerialrat Peter Rathert des BMVBS allerdings herunter gespielt. Demnach habe die Novelle der EnEV 2009 durchaus die Wirtschaftlichkeit der Gebäude im Auge und wird auch keine Maßnahmen zwingend vorschreiben, die komplexe technische Klimmzüge erfordern. Zudem soll auch das Programm „EnEV easy“ vom Fraunhofer Institut für Bauphysik (IBP) für die EnEV 2012 aktualisiert werden.
Es wird entsprechend einer Studie, die von der Bundesregierung in Auftrag gegeben wurde, jedoch notwendig sein, Investitionen von Bauherren mit öffentlichen Geldern zu bezuschussen. Ohne öffentliche Förderung werde es finanziell für viele Bauherren keinen Sinn machen, technisch nicht notwendige Sanierungen an Altbauten durchzuführen. Und ohne das Zutun der Bauherren sind die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung nicht erreichbar.
Wer noch nähere Angaben zur neuen EnEV benötigt, dem sei das Internetportal EnEV-online an’s Herz gelegt. Hier ist beispielsweise auch die Broschüre „EnEV 2012 – Was kommt?“ als Download erhältlich, die auch den Werdegang der EneV 2012 bis zu deren Einführung ein wenig detaillierter erläutert.
Warum aber schon wieder eine neue Energieeinsparverordnung, wo die jetzt gültige EnEV doch erst knapp 3 Jahre alt ist? Für eine Antwort muss man nach Brüssel schauen, wo Experten vorgeschrieben haben, dass alle Neubauten in der gesamten EU bis spätestens 2021 entweder dem Passivhaus-Standard entsprechen sollen oder als Nullenergiehaus deklariert werden müssen. Um den Übergang von den heute geltenden Energiestandards für Markt und Menschen akzeptabler zu gestalten, werden in Deutschland und fast allen anderen EU-Mitgliedsstaaten in den kommenden Jahren immer wieder Erneuerungen der Energieverordnungen mit ‚kleineren‘ Verschärfungen des Anforderungsniveaus durchgeführt. Salami-Taktik also.
In einem Energieausweis müssen gemäß der kommenden EnEV 2012 dann mindestens 2 Maßnahmenpakete beschrieben sein, deren Durchführung den Energiebedarf des betreffenden Gebäudes senken kann. Dabei sollen sowohl eine umfassende Sanierung als auch einzelne Bauteile in Betracht gezogen werden. Dem potentiellen Bauherren werden aber auch erste Schritte mit an die Hand gegeben, die zur Durchführung der Maßnahmen gehen muss.
Stehen Gebäude oder Wohnungen zum Verkauf oder sollen diese vermietet werden und werden dafür beispielsweise Anzeigen geschaltet, müssen wesentliche Energiekennwerte des Energieausweises schon in der Anzeige genannt werden. Um eine Verwässerung der Ausstellungsqualität zu vermeiden, sind Energieausweise dann durch unabhängiges Fachpersonal zu erstellen. Eine Qualitätskontrolle wird eingeführt.
Die Gefahr, die von vielen Fachleuten häufig thematisiert wird, nach der eine Verschärfung des energetischen Anforderungsniveaus die Errichtung von Gebäuden technisch übermäßig erschwert und finanziell gar uninteressant werden lässt, wird vom verantwortlichen Ministerialrat Peter Rathert des BMVBS allerdings herunter gespielt. Demnach habe die Novelle der EnEV 2009 durchaus die Wirtschaftlichkeit der Gebäude im Auge und wird auch keine Maßnahmen zwingend vorschreiben, die komplexe technische Klimmzüge erfordern. Zudem soll auch das Programm „EnEV easy“ vom Fraunhofer Institut für Bauphysik (IBP) für die EnEV 2012 aktualisiert werden.
Es wird entsprechend einer Studie, die von der Bundesregierung in Auftrag gegeben wurde, jedoch notwendig sein, Investitionen von Bauherren mit öffentlichen Geldern zu bezuschussen. Ohne öffentliche Förderung werde es finanziell für viele Bauherren keinen Sinn machen, technisch nicht notwendige Sanierungen an Altbauten durchzuführen. Und ohne das Zutun der Bauherren sind die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung nicht erreichbar.
Wer noch nähere Angaben zur neuen EnEV benötigt, dem sei das Internetportal EnEV-online an’s Herz gelegt. Hier ist beispielsweise auch die Broschüre „EnEV 2012 – Was kommt?“ als Download erhältlich, die auch den Werdegang der EneV 2012 bis zu deren Einführung ein wenig detaillierter erläutert.
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