Schon mal ein Wohnhaus energetisch saniert? Und dabei keine Probleme mit der Finanzierung gehabt? Dann haben Sie entweder nicht richtig saniert oder Sie haben richtig Ahnung von der Materie. Denn in der Regel ist es nicht so leicht, energiesparend zu sanieren und gleichzeitig die Finanzen in Ordnung zu halten. Wie es doch gehen kann, zeigen wir im Folgenden. Dabei muss man versuchen, die Sanierungskosten über die Energieeinsparung zu finanzieren. Nicht leicht, aber es geht häufig, besonders bei Gebäuden, die das Wort Energiesparen nicht kennen.
Bau-Praxis Beiträgen



Die Diskussionen um Einspeisevergütung gehen hin und her. Die Solarstromförderung hat in Deutschland zu einem Boom bei der Installation von Solarstromanlagen (Photovoltaik) geführt, der die Technologie nicht nur für Neubauten interessant macht. Auch Altbauten rüstet man mit Solarzellen auf. Dabei spielt es eigentlich keine Rolle, ob die Sonnenenergie zur Unterstützung anderer energetischer Sanierungsmaßnahmen einsetzt wird oder man sich mit dem Solarstrom nur ein wenig unabhängiger von künftigen Energiepreissteigerungen machen will. Beides ist möglich und beides ist gefragt.
Für andere ist es einfach nur ein Hausboot. Aber wenn man ein Fachbuch schreibt, dann geht es so profan nicht mehr. Dann muss es ein Schwimmender Wohnbau sein. Eigentlich ist es ja ein interessantes Thema, zu dem der Beuth-Verlag nun auch seinen Beitrag geleistet hat, denn die Anforderungen an die bekannten und nicht schwimmenden Wohnbauten unterscheiden sich von den schwimmenden Artgenossen teilweise gehörig. Aber mehr zu den technischen Details später. Vorher würde ich gerne noch ein Wort zu der ausgefallenen Begründung verlieren, mit der dieses Fachbauch über Hausboote, Verzeihung, Schwimmende Wohnbauten auf der Seite branchendienst.de letzte Woche angepriesen wurde.

Das Thema Schimmel und seine Folgen im Bauwesen haben wir ja in der Bau-Praxis schon gelegentlich behandelt. Auch darüber, wie man dem Schimmel begegnen kann, haben wir berichtet. Jetzt hat eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) – über diesen Verband haben wir ja auch schon weniger gute Dinge schreiben müssen – eine Richtlinie erarbeitet, die den sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzen in Gebäuden behandelt. Nachdem die Richtlinie inklusive der jetzigen Überarbeitung 12 Jahre unterwegs war, macht es wohl auch keinen Unterschied, dass die Bau-Praxis erst jetzt darüber schreibt.

Außenwände können auf viele Arten aufgebaut werden. Einschalig, zweischalig, hinterlüftet, verputzt, mit Ständern, massiv, innen gedämmt, außen gedämmt – oder mit einer Kerndämmung, die sich zwischen einer tragenden Mauerwerksschicht und einem Sichtmauerwerk befindet. Diese Art des Wandaufbaus ist besonders in Norddeutschland beliebt, da es in früheren Zeiten den besten Schutz der Konstruktion vor der Witterung bot. Heute kann man diesen Schutz auch mit anderen Konstruktionsarten erreichen, doch gibt es immer noch unzählige Gebäude, deren Außenwände aus einem zweischaligen Mauerwerk bestehen. Zudem sind viele dieser Wände nicht ausreichend gegen Wärmeverluste gedämmt. Doch wie bekommt man nachträglich Wärmedämmung zwischen zwei massive Mauerwerksschichten?