![Die Kakerlake als Schädling im Haus, Quelle: Chixoy (Eigenes Werk) [CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons Kakerlake](https://www.baupraxis-blog.de/wp-content/uploads/2011/10/kakerlake.jpg)
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![Die Kakerlake als Schädling im Haus, Quelle: Chixoy (Eigenes Werk) [CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons Kakerlake](https://www.baupraxis-blog.de/wp-content/uploads/2011/10/kakerlake.jpg)

Spontan fällt mir hierzu eine ganze Bandbreite von Attributen ein; von witzig über fehlplatziert bis hin zu interessant. Letzteres natürlich nur im bautechnischen Sinne.
Erfahrungsgemäß kommen bei einer offiziellen Bauabnahme viele Mängel ans Tageslicht. Nur selten wird ein Bau auf Anhieb komplett abgenommen. Bauherren sollten der Bauabnahme größte Aufmerksamkeit widmen, denn die Bauabnahme gehört, neben der Unterzeichnung des Vertrags, zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen. Ist ein Bauwerk einmal abgenommen, beginnt die Gewährleistungsfrist und der Bauherr steht bei Mängeln in der Nachweispflicht. Nicht zuletzt gehen zu diesem Zeitpunkt auch alle Gefahren und Risiken wie Brand-, Sturm- oder Wasserschäden vom Unternehmer auf den Bauherren über.
… und sie rückten an, die Handwerker in der Nachbarwohnung und die Bagger am Neubaugrundstück gegenüber. Lärm und Ruhestörungen sind dann in den meisten Fällen vorprogrammiert, egal ob der Hammer oder der Bohrhammer am Werk sind. Nur Maler halten sich gerne ein wenig zurück. Jedoch wird durch anhaltenden Baulärm im Haus oder in der Nachbarschaft natürlich die Wohnqualität vermindert, was wiederum zu Lasten des Mieters geht. Doch was kann ein Mieter gegen Ruhestörung durch Baulärm tun? Welche Rechte hat er, was muss er beachten?
Immobilien wie Wohnungen und Häuser müssen natürlich nicht nur technisch errichtet, sondern nachfolgend auch pfleglich behandelt und unter Umständen sogar verwaltet werden. Insbesondere bei größeren oder gewerblich genutzten Objekten wird gerne auf die Möglichkeit der professionellen Immobilienverwaltung zurück gegriffen. Und auch vermietete Immobilien wie beispielsweise Mietwohnungen von Wohnbaugenossenschaften müssen zentral betreut werden. Dies nimmt dem Mieter oder Besitzer einer Immobilie natürlich einiges an Arbeit ab, muss aber von Seiten der Verwaltungsgesellschaft gut organisiert sein.

Am 11. September 2001 wurde in den USA mit der Zerstörung der Zwillingstürme vom World Trade Center und der angrenzenden Gebäude ein terroristisches Attentat bislang unvorstellbaren Ausmaßes verübt. 10 Jahre danach entsteht auf Ground Zero, wie das Gelände der ehemaligen Hochhäuser vom World Trade Center nach den Anschlägen genannt wird, ein kleines sicherheits- und bautechnisches Meisterwerk. Lediglich am 10. Jahrestag verstummten die Baumaschinen am Ground Zero, um vom Klang der Namen jedes einzelnen der 2997 Opfer abgelöst zu werden. Ansonsten wird nach anfänglichen Schwierigkeiten mittlerweile geschäftig am Freedom Tower (1 WTC) und drei weiteren Wolkenkratzern sowie am World Trade Center Memorial gebaut.

Sachverständige und Energieberater kennen das Dilemma: Man steht in einem sanierungsbedürftigen Altbau und denkt nur noch „Oje, was haben die denn hier für ein Zeug verbaut!“. Und dann muss man für Bauteile mit diesem Zeug drin auch noch wärme- oder feuchteschutztechnische Berechnungen durchführen. Leider ist das kein Einzelfall, denn in der Zeit bis zum 2. Weltkrieg und auch noch in den Jahren danach wurden Baustoffe verbaut, die es heute so nicht mehr gibt. Und natürlich sind auch die technischen Angaben solch alter Baustoffe eher spärlich gesät. Wir haben uns einmal hingesetzt und die Wärmeleitfähigkeiten von ein paar der damals typischen Baustoffe aufgelistet. Vielleicht helfen diese Hausnummern dem einen oder anderen Kollegen ja bei der täglichen Arbeit…
