Solares Bauen, Ausnutzung kostenloser Wärme durch die Sonne, alles ist baulich perfekt umgesetzt und dann das: direkt auf dem Nachbargelände entsteht ein Neubau und verschattet das eigene Haus. Das ist der Alptraum für jeden Besitzer von Passivhaus & Co. Denn nun stimmt die Wärmebilanz nicht mehr und es kann passieren, dass das Heizsystem nicht für die geringere solare Wärme ausgelegt ist. Und auch der Umkehrfall, in dem keine Verschattung eingebaut wurde, kann im Sommer zu ungewollt hohen Temperaturen im Haus führen. Dies ist ein gerne vergessener Punkt in der Planung, wenn der Planer große Fensterfronten nach Süden für sexy hält.
Schlagwort: <span>Bau</span>
Liebe Leser, die Bau-Praxis tauscht vorläufig (und vorzeitig) die Tastatur gegen Geschenkband und Entenbraten aus und genießt ein paar freie und erholsame Weihnachtstage. Nach dem Weihnachtsfest gibt es dann wieder…
Wer ein Haus baut, kommt um einen ausreichenden Versicherungsschutz nicht herum. Risiken warten an allen Ecken und Enden: finanzielle Unvorhersehbarkeiten, Gefahren für Leib und Leben oder Materialschäden sind nie auszuschließen. Wer beim Bau selber mit anpackt und eventuell noch die Hilfe von Freunden in Anspruch nimmt, muss sogar mit Bußgeldern rechnen, wenn er keine Unfallversicherung abschließt. Darüber hinaus ist der Bauherr verpflichtet, alle nicht professionellen Helfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) zu melden und vor Ort für die nötigen Schutzmaßnahmen zu sorgen.
Risiken gibt bei der Planung eines Bauvorhabens zuhauf. Eine umsichtige Planung sollte daher schon beim Baugrund beginnen, um die Lage des Grundwasser abschätzen zu können. Insbesondere dann, wenn man einen Keller plant. Leider wird diesem Bauteil weder vom Planer oder Architekten noch vom Bauherren häufig die nötige Aufmerksamkeit geschenkt. Doch Untersuchungen des Baugrundes zum Beispiel in Bezug auf Standfestigkeit oder auch auf Grundwasser sind vom Planer schon in der Entwurfsphase zu erbringen.
Auch wenn der Taipei 101 unter anderem wegen seines geringen Energieverbrauches neulich mit einem LEED-Zertifikat in Platin ausgezeichnet wurde, ist dieses Gebäude doch kein Beispiel für die grünen hohen Gebäude, die mit „echtem“ Grün gebaut werden können. Dass auch hier neue Höhen erreicht werden können, zeigt eindrucksvoll das ambitiöse Beispiel wirklich grüner Hochhäuser in der Gegend von Porta Nuova in Mailand. Und beim Bosco Verticale – also dem vertikalen Wald – ist nicht nur die Rede von Dachbegrünungen.
Erfahrungsgemäß kommen bei einer offiziellen Bauabnahme viele Mängel ans Tageslicht. Nur selten wird ein Bau auf Anhieb komplett abgenommen. Bauherren sollten der Bauabnahme größte Aufmerksamkeit widmen, denn die Bauabnahme gehört, neben der Unterzeichnung des Vertrags, zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen. Ist ein Bauwerk einmal abgenommen, beginnt die Gewährleistungsfrist und der Bauherr steht bei Mängeln in der Nachweispflicht. Nicht zuletzt gehen zu diesem Zeitpunkt auch alle Gefahren und Risiken wie Brand-, Sturm- oder Wasserschäden vom Unternehmer auf den Bauherren über.
Auch wenn dieses hier eine Top-Ten-Liste ist, gilt es beim Thema Schäden am Bau ausnahmsweise nicht, sich gegenseitig zu übertreffen. Im Gegenteil, wer will schon ein Eigenheim mit Baumängeln besitzen, in dem es zieht oder sich Schimmel breit macht. Zu welchen Fehlern es bei der Planung und der Ausführung von Gebäuden am häufigsten kommt, hat der Verein zur Qualitätscontrolle am Bau (VQC) untersucht. Hier das Ergebnis:
Aufgrund der ständig steigenden Anforderungen an den Energieverbrauch von Gebäuden sind in den letzten Jahren zwei Vor-Ort Testmethoden populär geworden, die die korrekte Ausführung eines Gebäudes aus energetischer Sicht dokumentieren können: Der Blower-Door-Test und die Thermografie. Doch für beide bedarf es einiger Erfahrung, bevor sie als Instrumente zur Qualitätssicherung von Bauvorhaben auch fehlerfrei eingesetzt werden können. Und die Nachfrage nach solchen Kontrollmöglichkeiten ist groß, worunter die Qualität allerdings nicht leider darf.
Ich weiß nicht, ob es nur eine Folge meiner Berufswahl ist oder der Realität entspricht, aber die überwiegende Mehrheit der mir bekannte Bauvorhaben werden leider nicht so ausgeführt, wie dies ursprünglich vertraglich vereinbart wurde. Immerhin kostet Pfusch am Bau die Gemeinschaft etwa 1,4 Milliarden Euro im Jahr. Als Bauherr steht man dann erst einmal vor einem Scherbenhaufen, der nicht gerade überschaubar wirkt. Aber was dann? Was kann man als Geschädigter gegen schlechte Arbeit tun und wie geht man mit Pfusch am Bau überhaupt um? Die gute Nachricht vorweg: Ein Recht auf Nachbesserung gibt es fast immer.
Die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP haben Anfang Juni einen Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem löblicherweise Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden staatlich bzw. steuerlich gefördert werden sollen. Im Begleitschreiben zum Entwurf heißt es, dass das anspruchsvolle Ziel einer nachhaltigen Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2020 ohne Atomkraft nur zu erreichen sei, wenn zusätzliche Anreize zur energetischen Gebäudesanierung geschaffen werden. Unter dem Punkt „Alternativen“ steht dann dort: Keine.