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Und wieder ein Beitrag zum Thema „Wenn man die Normung auf die Menschheit los lässt“. Eigentlich nichts Neues, denn unbrauchbare oder wenigstens unsinnige Normen, an die wir uns als Bauleute in der Regel halten müssen, gibt es bereits zur Genüge. Diesmal geht es um die DIN 1946-6 vom Mai 2009, die Aussagen zur Lüftung von Wohnungen trifft und zu der gestern in der Onlineausgabe der Welt auch ein netter Artikel erschienen ist. Grund genug, doch einmal ein wenig näher über den Sinn und Unsinn dieser Norm nachzudenken… immerhin gehen die Normenmacher ja mit dem Ziel an die Sache, das Wachstum von Schimmelpilzen in Wohnungen vermeiden zu wollen.
Wie kombiniert man energieeffizientes Wohnen mit innerstädtischem Charme? Das ist die zentrale Frage, vor deren Hintergrund der Gewinner des KfW-Award 2011 gekürt werden soll. Immer mehr zieht es die Menschen zum Leben in die Städte zurück, mit ihren Restaurants und Geschäften, mit Bibliotheken, Theatern und Turnhallen. Die Wiederentdeckung zentralen Wohnens durch Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und Lebensstile bietet Städten die Chance, an wirtschaftlicher und sozialer Stabilität sowie an städtebaulicher und architektonischer Vielfalt zu gewinnen.

Seit Einführung der letzten Ausgabe der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat sich die Ausfertigung eines Energieausweises nicht unbedingt vereinfacht. Im Gegenteil, denn auch der Primärenergiebedarf von Wohngebäuden sollte nun nach DIN V 18599 bestimmt werden. Zu einer Verschärfung des Anforderungsniveaus von etwa 30% kam auf den Planer also noch erschwerend ein kompliziertes Rechenverfahren zu, dessen Genauigkeit sogar von der KfW als Grundlage von Kreditvergaben anzweifelt wird. Hierüber hat sich das baden-württembergische Wirtschaftsministerium einmal Gedanken gemacht und das Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) mit der Ausarbeitung einer weniger komplizierten Alternative beauftragt.
Mal zu einem Thema, was nicht viel mit Energie oder Bauphysik sondern eher mit Finanzen zu tun hat: Die SCHUFA – die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, wie sie bei ihrer Gründung 1927 noch hieß – ist uns als Verbrauchern wohl bekannt. Es gibt kaum einen Kredit zu vertretbaren Konditionen, bei dem der Kreditor den Debitor nicht über eine SCHUFA-Auskunft auf seine Zahlungszuverlässigkeit hin geprüft hätte. Aber jetzt bietet die SCHUFA auch einen Service an, der für private Bauherren sehr interessant sein kann.



