Schlagwort: <span>EnEV</span>
Als ich heute einen Artikel des Portals „Wir Hausbesitzer“ über den Sommerlichen Wärmeschutz von Gebäuden gelesen habe, musste ich unwillkürlich an die BAU 2011 zurückdenken. Nicht, weil der Artikel schlecht oder genauso langweilig gewesen wäre, im Gegenteil. Er gibt gute Tipps und erklärt die Prinzipien des Sommerlichen Wärmeschutzes sehr anschaulich. Nein, ich musste an die Ausstellungen einiger Hersteller von Dämmstoffen aus Holzfasern denken. Und an die Assoziation an eine Fernsehserie mit Jack Bauer, die im gleichen Zeitraum spielt.
Die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP haben Anfang Juni einen Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem löblicherweise Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden staatlich bzw. steuerlich gefördert werden sollen. Im Begleitschreiben zum Entwurf heißt es, dass das anspruchsvolle Ziel einer nachhaltigen Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2020 ohne Atomkraft nur zu erreichen sei, wenn zusätzliche Anreize zur energetischen Gebäudesanierung geschaffen werden. Unter dem Punkt „Alternativen“ steht dann dort: Keine.
In der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden verschiedene Verfahren angeboten, auf Grundlage welcher der Energieverbrauch von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden berechnet werden kann. Die zugelassene Anwendung dieser Verfahren hängt unter anderem davon ab, ob ein Neubau oder eine Änderung im Bestand vorliegt. Für letzteren Fall wurde zur Klärung der Unterschiede zwischen einer reinen Nutzungsänderung und einer baulichen Änderung im Teil 14 der Auslegungsfragen zur EnEV folgender Leitsatz veröffentlicht:
Der Ausdruck DIN V 18599 steht in der Fachwelt mittlerweile auch als Synonym für Komplexität, Zeitaufwand und Missverständnis. Nahezu so alt wie die DIN V 18599 ist somit auch die Forderung nach Vereinfachungen der Norm mit ihren 1000 Seiten und der damit verbundenen Berechnungen. In der Regel wird der Praktiker jedoch nur mit Phrasen wie „integraler Ansatz“, „Primärenergieeinsparung“ oder „europäische Vereinheitlichung“ vertröstet. Doch das hilft in keiner Weise weiter, denn trotz aller Detailberechnungen lässt die DIN V 18599 nicht einmal Rückschlüsse zu auf die Energiekosten, die ein Gebäude verursacht. Unerfüllbar ist scheinbar auch der Wunsch, dass man konstistente Ergebnisse erhält.
Das wesentliche Ziel des öffentlich-rechtlich geforderten Wärmschutznachweises lag ursprünglich einmal darin, den Energiebedarf von Gebäuden auf einfache Art und Weise vergleichbar zu machen. Dazu gab es ein einfaches Rechenverfahren und vorgegebene Standard-Randbedingungen. Das Ergebnis wurde als zumindest größenordnungsmäßig korrekt akzeptiert und abgeheftet. Solange es Wärmeschutzverordnungen gab, wurde nicht einmal die Anlagentechnik hinterfragt, da es beim Wärmeschutznachweis ausschließlich um die Qualität der Gebäudehülle ging. Seit es Energieeinsparverordnung gibt, ist dies alles ein wenig komplizierter.
Alles hat sein Verfallsdatum. Die Butter im Kühlschrank, die Batterie in der Fernbedienung und auch Bauteile eines Gebäudes. Bei Letzteren lässt der Verfall allerdings hoffentlich ein wenig länger auf sich warten. Und man kann einiges gegen den Verfall tun, indem man die Bauteile regelmäßig Instand hält. Wogegen man mit Farbe oder Dichtmasse jedoch nicht viel tun kann sind konstruktionsbedingte Schwachstellen. Diese äußern sich gerade bei Fenstern auch für den Laien relativ deutlich, meist in Form von sogenannten Wärmebrücken. Doch was versteht man unter diesem Begriff und was kann man gegen Wärmebrücken tun?
„Energieeffizient Bauen“, ein Schlagwort in jedem Planungsprozess und schon lange eines der beliebteren Förderprogramme der KfW.
Die Anforderungen der KfW an ein Effizienzhaus beziehen sich traditionell auf den Jahres-Primärenergiebedarf und die energetische Qualität der Gebäudehülle. Messlatte sind die entsprechenden Anforderungswerte der Energieeinsparverordnung (EnEV). Eine kleine Abweichung gibt es aber dann doch: Während in der Energieeinsparverordnung relativ moderate Mindestanforderungen für die Gebäudehülle gestellt werden, bezieht sich die entsprechende Anforderung der KfW auf die (erheblich bessere) Ausführung des Referenzgebäudes (das sogenannte Referenzgebäude stellt in der EnEV den Maßstab für den Nachweis des Jahres-Primärenergiebedarfs der) gemäß EnEV.
Die Anforderungen der KfW an ein Effizienzhaus beziehen sich traditionell auf den Jahres-Primärenergiebedarf und die energetische Qualität der Gebäudehülle. Messlatte sind die entsprechenden Anforderungswerte der Energieeinsparverordnung (EnEV). Eine kleine Abweichung gibt es aber dann doch: Während in der Energieeinsparverordnung relativ moderate Mindestanforderungen für die Gebäudehülle gestellt werden, bezieht sich die entsprechende Anforderung der KfW auf die (erheblich bessere) Ausführung des Referenzgebäudes (das sogenannte Referenzgebäude stellt in der EnEV den Maßstab für den Nachweis des Jahres-Primärenergiebedarfs der) gemäß EnEV.
Was bei Neubauten möglich ist, gilt nun auch für Sanierungen: energetische Modernisierungen von Mehrfamilienhäusern rechnen sich – sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter. Bis zu dem energetischen Standard des KfW-Effizienzhaus 70 kann der Energieverbrauch nicht sanierter Altbauten verringert werden, ohne dass die Warmmiete wegen der Baukosten erhöht werden muss. Der Vermieter kann die Investitionskosten also rentabel auf die Kaltmiete umlegen und der Mieter profitiert von den geringeren Heizkosten. Voraussetzung hierfür sind die Kopplung der energetischen Maßnahmen mit sowieso anstehenden Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie eine gute Planung und Ausführung des Gebäudes.
Ein wenig Grün hier, ein wenig Grün dort und die Stadt lebt. Zum schon vorhandenen Grün in Parks und Gärten repräsentiert die Bauwerksbegrünung eine Jahrhunderte alte Tradition. So unterschiedlich die Beweggründe für die Begrünung von Bauwerken auch seien mögen, sind sie mehr als ein willkommener Blickfang in unseren Stadtansichten. Sie ist ebenso ein ästhetisches Gestaltungselement wie die Umsetzung funktionaler Ideen und architektonischer Akzente, Ausdruck ökologischen Engagements oder die Erfüllung behördlicher Auflagen. Aber mal Hand auf’s Herz: Wie viele von uns betrachten Bauherren, die diesen Weg gehen, immer noch als kleine Öko-Freaks? Dennoch, es gibt gute Gründe für eine Bauwerksbegrünung.
Seit Einführung der letzten Ausgabe der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat sich die Ausfertigung eines Energieausweises nicht unbedingt vereinfacht. Im Gegenteil, denn auch der Primärenergiebedarf von Wohngebäuden sollte nun nach DIN V 18599 bestimmt werden. Zu einer Verschärfung des Anforderungsniveaus von etwa 30% kam auf den Planer also noch erschwerend ein kompliziertes Rechenverfahren zu, dessen Genauigkeit sogar von der KfW als Grundlage von Kreditvergaben anzweifelt wird. Hierüber hat sich das baden-württembergische Wirtschaftsministerium einmal Gedanken gemacht und das Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) mit der Ausarbeitung einer weniger komplizierten Alternative beauftragt.