Vor mehr als 2 Monaten hatte sich die KfW-Förderbank bereits dazu entschlossen, Berechnungen zum KfW-Effizienzhaus auf Basis der DIN V 18599 bis auf weiteres wegen zu großer Abweichungen der Ergebnisse nicht mehr zu akzeptieren. Gleichzeitig wurde der Fachverband, d.h. die Gütegemeinschaft 18599, um Nachbesserung der Rechenprogramme gebeten. Diese hat sich nun ihre eigenen Gedanken zum Problem gemacht und auf einem Fachgespräch mit allen Beteiligten am Dilemma vorgestellt.
Schlagwort: <span>EnEV</span>
Dachböden sind in innerstädtischen Gegenden leider sehr häufig ein völlig ungenutztes Fleckchen (Wohn-)Erde. Ja gut, manchmal werden Dachböden als Stau- oder Trockenraum genutzt, aber ungedämmt und mit sichtbaren Dachpfannen, mit Spinnenweben und einer 60 Watt Glühbirne in der Ecke kommen sie als Wohnraum nicht in Frage. Jedoch kann man diesem wenig attraktiven Teil des Hauses schnell und relativ kostengünstig einen Mehrwert verleihen, der sonst in Städten seines Gleichen sucht. Der Ausbau des Dachbodens sollte bei dem Wunsch eines jeden Bauherrn nach Erweiterung des Wohnraumes eigentlich an erster Stelle stehen.
Eine Horrorvorstellung, nicht wahr? Man liefert als Planer richtig gute Arbeit ab, macht alles so, wie verabredet, und trotzdem steht man am Ende vor Gericht und muss Strafe zahlen. Das kann so kommen, wenn man seinem Auftraggeber trotz Unwirtschaftlichkeit nicht von der Durchführung energetischer Maßnahmen abrät. Eine wirklich blöde Situation, denn immerhin gibt es nach Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ja die Möglichkeit, dass Sanierungsmaßnahmen, die zwar energetisch vorteilhaft sind, nicht durchgeführt werden müssen, wenn sie eine unzumutbare Härte für den Bauherrn darstellen. Und darauf muss man seinen Auftraggeber im Einzelfall hinweisen. Also Achtung: Wie das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) berichtet, laufen schon erste Prozesse wegen unwirtschaftlicher Sanierungen.
Immer wieder erreicht mich mit wechselndem Wortlaut dieselbe Frage zur EnEV, was zeigt, dass es eine gewisse Verunsicherung zu dieser Thematik gibt:
Wie ist im EnEV-Nachweis damit umzugehen, wenn in Aufzugschächten ständig offen stehende Entrauchungsöffnungen vorgesehen werden, weil die Mehrkosten für die gedämmte Ausführung gescheut werden?
Wie ist im EnEV-Nachweis damit umzugehen, wenn in Aufzugschächten ständig offen stehende Entrauchungsöffnungen vorgesehen werden, weil die Mehrkosten für die gedämmte Ausführung gescheut werden?
Im Rahmen der Definition des Referenzgebäudes der EnEV 2009 werden unter anderem Anforderungen an die Ausführung von Vorhangfassaden gestellt. Auf welche Konstruktion beziehen sich aber diese Anforderungen?
Die Bemühungen des BMVBS um das nachhaltige Bauen und seine Zertifizierung nehmen weiter an Fahrt auf. Nachdem im Dezember 2009 bereits aktuelle Steckbriefe zu den einzelnen Nachhaltigkeitskriterien sowie Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Parameter im zugehörigen Portal des BMVBS veröffentlicht wurden, ist mit Datum vom 15.04.2010 die „Bekanntmachung über die Nutzung und die Anerkennung von Bewertungssystemen für das nachhaltige Bauen“ erschienen. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 07.05.2010.
Wärmedämmverbundsysteme werden hierzulande am häufigsten eingesetzt, um Außenwände von Häusern effektiv gegen Wärmeverluste zu dämmen. Das Prinzip dieser Dämmsysteme – kurz auch nur WDVS genannt und irreführenderweise unter dem Namen Thermohaut bekannt – ist sowohl bei Neubauten als auch bei Altbauten denkbar einfach. Im Neubau wird Dämmung in Plattenform auf der Außenseite der unverputzten Außenwand befestigt. Diese Dämmung wird dann mit einem Außenputz überzogen, in den ein Kunststoffgewebe als Armierung eingelegt ist und der am Ende gestrichen wird. Bei Altbauten kann die Wärmedämmung auch plattenweise auf dem vorhandenen Außenputz befestigt werden, so dieser denn ausreichend tragfähig ist. Ist die Dämmung angebracht, verfährt man mit Außenputz und Anstrich wie bei Neubauten. Das war’s schon, jetzt verliert das Haus nur noch einen Bruchteil der bereit gestellten Heizenergie durch die Wände und schont so Umwelt und Geldbeutel.
Wer die Möglichkeit hat, sich mit den Anfängen des Wärmeschutzes zu beschäftigen und dabei auch einmal die erste Ausgabe der DIN 4108 von 1952 zu Rate zieht, stellt fest, dass dort schon erstaunlich gute Ansätze aufgeschrieben wurden. So stand dort bereit geschrieben:
- Bei der Grundrissgestaltung ist zu bedenken, dass jede Vergrößerung der Außenflächen die Wärmeverluste eines Hauses erhöht. ….
- Durch zwei Stockwerke reichende Räume …. lassen die Wärme aus dem unteren Geschoss mit der warmen Luft nach oben abziehen. Sie sind schwer zu beheizen.
- Übergroße Fensterflächen steigern die Wärmeverluste auch bei Doppelfenstern. …
Nun, fast 60 Jahre später, wollen wir einmal schauen, was daraus geworden ist.
Architekten lieben es, Bauherren verlangen es, Bewohner können häufig nicht damit leben. Die Rede ist von viel Glas in der Fassade. Und gerade in diesen heißen Sommerwochen zeigen sich die Nachteile (von Schattenseiten kann man hier wohl nicht sprechen…) großer Glasflächen in der Gebäudehülle. Sonnenstrahlung, die uns unter anderen Umständen kostenlose Energie zur Verfügung stellt, erwärmt die Raumluft in verglasten Gebäuden in einem Maße, dass man sich meist nur noch mit maschineller Kühlung zu helfen weiß. Doch diese komfortable Abhilfe birgt in der Regel nicht zu unterschätzende Folgekosten in Form von hohen Energierechnungen. Nachdem die Energieeinsparverordnung für Nichtwohngebäude bereits seit 2002 Nachweise zur Begrenzung des sommerlichen Wärmeeintrages fordert, wurde diese Anforderung mit der EnEV 2009 auch auf Wohngebäude übertragen. Warum geht man also nicht konstruktiv-bauliche Wege, die sowohl die Umwelt als auch den Geldbeutel schonen – wenn man schon darauf besteht, Glasfassaden bauen zu müssen. Zwei „intelligente“ Möglichkeiten stelle ich im folgenden ein wenig näher vor. Beide Methoden sind nicht neu, aber in Anbetracht architektonischer Entwicklungstendenzen relevanter als je zuvor.