![Das CE-Zeichen, Quelle: Matthias Krüger, via Wikimedia Commons Buchstaben C und E](https://www.baupraxis-blog.de/wp-content/uploads/2011/07/CE-Zeichen.jpg)
Die bisherige Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) wurde von der Bauproduktenverordnung (BauPVo, Verordnung
EU 305/2011) abgelöst… wir haben bereits
darüber berichtet. Die neue Verordnung wurde hierzu im April im
EU-Amtsblatt veröffentlicht. Hersteller von Bauprodukten haben nun bis zum 1. Juli 2013 Zeit, sich den neuen Aufgaben bezüglich einer
CE-Kennzeichnung ihrer Produkte zu stellen. Und davon hat die Europäische Kommission sich einige einfallen lassen. Die gute Nachricht ist allerdings, dass alle Bauprodukte, die bis zum 30. Juni 2013 nach der bis dahin immer noch in vollem Umfang gültigen Bauproduktenrichtlinie zertifiziert wurden, ebenfalls frei in der EU vermarktet werden dürfen.