Auch wenn dieses hier eine Top-Ten-Liste ist, gilt es beim Thema Schäden am Bau ausnahmsweise nicht, sich gegenseitig zu übertreffen. Im Gegenteil, wer will schon ein Eigenheim mit Baumängeln besitzen, in dem es zieht oder sich Schimmel breit macht. Zu welchen Fehlern es bei der Planung und der Ausführung von Gebäuden am häufigsten kommt, hat der Verein zur Qualitätscontrolle am Bau (VQC) untersucht. Hier das Ergebnis:
Schlagwort: <span>Planung</span>
Vertikale Nachverdichtung von Wohnraum. Dieser Ausdruck sollte eigentlich schon die letzten 10 Jahren zum Unwort des Jahres gekürt worden sein. Gemeint ist mit diesem fantastischen Ausdruck aber natürlich nichts anderes als ein banaler Ausbau des Dachraumes oder eine nicht immer ganz so banale Aufstockung von Gebäuden. Immerhin wird hierdurch in vielen bereits dicht besiedelten Städten eine vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit geboten, Wohnraum zu schaffen ohne die Grundfläche des Gebäudes erweitern zu müssen.
Alles hat sein Verfallsdatum. Die Butter im Kühlschrank, die Batterie in der Fernbedienung und auch Bauteile eines Gebäudes. Bei Letzteren lässt der Verfall allerdings hoffentlich ein wenig länger auf sich warten. Und man kann einiges gegen den Verfall tun, indem man die Bauteile regelmäßig Instand hält. Wogegen man mit Farbe oder Dichtmasse jedoch nicht viel tun kann sind konstruktionsbedingte Schwachstellen. Diese äußern sich gerade bei Fenstern auch für den Laien relativ deutlich, meist in Form von sogenannten Wärmebrücken. Doch was versteht man unter diesem Begriff und was kann man gegen Wärmebrücken tun?
„Energieeffizient Bauen“, ein Schlagwort in jedem Planungsprozess und schon lange eines der beliebteren Förderprogramme der KfW.
Die Anforderungen der KfW an ein Effizienzhaus beziehen sich traditionell auf den Jahres-Primärenergiebedarf und die energetische Qualität der Gebäudehülle. Messlatte sind die entsprechenden Anforderungswerte der Energieeinsparverordnung (EnEV). Eine kleine Abweichung gibt es aber dann doch: Während in der Energieeinsparverordnung relativ moderate Mindestanforderungen für die Gebäudehülle gestellt werden, bezieht sich die entsprechende Anforderung der KfW auf die (erheblich bessere) Ausführung des Referenzgebäudes (das sogenannte Referenzgebäude stellt in der EnEV den Maßstab für den Nachweis des Jahres-Primärenergiebedarfs der) gemäß EnEV.
Die Anforderungen der KfW an ein Effizienzhaus beziehen sich traditionell auf den Jahres-Primärenergiebedarf und die energetische Qualität der Gebäudehülle. Messlatte sind die entsprechenden Anforderungswerte der Energieeinsparverordnung (EnEV). Eine kleine Abweichung gibt es aber dann doch: Während in der Energieeinsparverordnung relativ moderate Mindestanforderungen für die Gebäudehülle gestellt werden, bezieht sich die entsprechende Anforderung der KfW auf die (erheblich bessere) Ausführung des Referenzgebäudes (das sogenannte Referenzgebäude stellt in der EnEV den Maßstab für den Nachweis des Jahres-Primärenergiebedarfs der) gemäß EnEV.
Was bei Neubauten möglich ist, gilt nun auch für Sanierungen: energetische Modernisierungen von Mehrfamilienhäusern rechnen sich – sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter. Bis zu dem energetischen Standard des KfW-Effizienzhaus 70 kann der Energieverbrauch nicht sanierter Altbauten verringert werden, ohne dass die Warmmiete wegen der Baukosten erhöht werden muss. Der Vermieter kann die Investitionskosten also rentabel auf die Kaltmiete umlegen und der Mieter profitiert von den geringeren Heizkosten. Voraussetzung hierfür sind die Kopplung der energetischen Maßnahmen mit sowieso anstehenden Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie eine gute Planung und Ausführung des Gebäudes.
Der Bundesverband Wärmepumpe e.V. hat einen Leitfaden zur Verringerung von Schallbelastungen aus Wärmepumpen veröffentlicht. Ein nicht ganz unwesentlicher Beitrag, wenn man bedenkt, dass Wärmepumpen an der Wärmeversorgung von Gebäuden heute schon einen Anteil von etwa 10% haben. Doch Wärmepumpen können sowohl bei einer Aufstellung in Gebäuden als auch an der frischen Luft Schallemissionen erzeugen, die es nach vorherrschenden Standards zu begrenzen gilt. Planung und fachgerechte Ausführung sind dabei das A und O.
Wie immer im Leben kommt es auch bei der Arbeit mit Handwerkern auf den richtigen Umgangston an. Dabei geht es in erster Linie darum, Missverständnissen vorzubeugen und böse Überraschungen zu vermeiden. Immerhin werden Handwerker für ihre Arbeit bezahlt und der Kunde darf sicherlich eine einwandfreie Ausführung der Arbeit erwarten. Hierzu sollten allerdings schon Vorfeld der Zusammenarbeit gewisse Umgangsregeln definiert sein. Letzten Endes als Sicherheit für Handwerker und Kunden.
Eine Horrorvorstellung, nicht wahr? Man liefert als Planer richtig gute Arbeit ab, macht alles so, wie verabredet, und trotzdem steht man am Ende vor Gericht und muss Strafe zahlen. Das kann so kommen, wenn man seinem Auftraggeber trotz Unwirtschaftlichkeit nicht von der Durchführung energetischer Maßnahmen abrät. Eine wirklich blöde Situation, denn immerhin gibt es nach Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ja die Möglichkeit, dass Sanierungsmaßnahmen, die zwar energetisch vorteilhaft sind, nicht durchgeführt werden müssen, wenn sie eine unzumutbare Härte für den Bauherrn darstellen. Und darauf muss man seinen Auftraggeber im Einzelfall hinweisen. Also Achtung: Wie das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) berichtet, laufen schon erste Prozesse wegen unwirtschaftlicher Sanierungen.