Der Immobilienmarkt in Deutschland gerät langsam wieder in Bewegung. Dank sei der Wirtschaftskrise und der Verunsicherung der Verbraucher, die im Kauf von Immobilien eine Alternative zu einem vermeintlich unsicheren Euro sehen. Es spielt dabei kaum eine Rolle, ob die Immobilie als Wertanlage oder zur Eigennutzung erworben wird. Hauptsache die Energieeffizienz und der Zustand sind akzeptabel. Preise und Mieten in Großstädten – speziell im Süden der Republik – kennen nur eine Richtung: nach oben. So oder so ähnlich könnte man das Ergebnis einer Untersuchung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen zusammenfassen, die jetzt veröffentlicht wurde.
Schlagwort: <span>Energieeffizienz</span>
Vor 3 Jahren trat das erste Verbot von Glühbirnen in Kraft, die in den folgenden Jahren ja nach Leistung stufenweise aus den Regalen von Baumärkten und Fachgeschäften verschwinden sollten. Ab dem 1. September 2009 durften die großen Glühbirnen nicht mehr verkauft werden, in den nächsten beiden Jahren wurde die Wattzahl gesenkt und ab heute, dem 1. September 2012, gilt das Verbot für alle Glühbirnen, auch für die ganz kleinen. Alles für eine bessere Energieeffizienz und einen geringeren Stromverbrauch – 20% Energieeinsparung sind von der EU bis 2020 versprochen. Doch der Verbraucher ist nach wie vor verunsichert und haben Schwierigkeiten, aus den neuen Lampentypen den richtigen auszuwählen.
Die Kritik an (irgendwann) neu erscheinenden Normen und Regelwerken scheint sich ja nicht nur auf die Energieeinsparvordnung (EnEV, den Jahrgang lasse ich nach neuesten Informationen besser mal weg…) oder die DIN 18599 zu begrenzen. Auch DIN 4109, die schon seit vielen Jahren den Schallschutz im Hochbau mehr schlecht als recht regelt, bekommt in regelmäßigen Abständen ihr Fett weg. Zur Diskussion steht hier der Entwurf der DIN 4109, mit dem insbesondere Baustoffproduzenten und Planer ihre Probleme haben.
Nachdem ich hier ja in letzter Zeit wenig geschrieben habe, fordert mich eine neue Pressemitteilung trotz Zeitmangel heraus. Diese stammt vom Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) und kritisiert im wesentlichen die einseitige Ausrichtung der KfW-Förderprogramme zur Energieeinsparung. Was aber in dieser Pressemitteilung steht, lässt eigentlich nur zwei Schlussfolgerungen zu: Entweder wir müssen uns ernsthafte Gedanken um die Qualifizierung unserer Sachverständigen machen, oder diese Pressemitteilung hat nie einer vor Veröffentlichung gelesen.
Heizen mit Öl kann heute schon fast als Großvater aller moderneren Arten der Beheizung von Gebäuden angesehen werden. Holz und Kohle sind dann dessen Urahnen. Als Wärmequelle ist die Ölheizung also erprobt und optimiert. Doch neue Energiequellen wie Sonne, Erdwärme oder Biomasse drängen auf den Markt und machen dem Heizöl das Leben zunehmend schwerer. Wohin für also der Weg der Heizöls? Wo liegen seine Vorteile, wo seine Nachteile? Was sind die Alternativen?
Über die Forderung der EU zum Verbot von Import und Verkauf herkömmlicher Glühbirnen haben wir ja früher schon einmal berichtet. Nachdem seit einiger Zeit schon keine matten Glühbirnen mehr erhältlich sind, werden ab dem 1. September in Deutschland auch alle Glühbirnen mit einer Leistung von 60 Watt und mehr aus den Regalen genommen. Als Alternativen stehen jedoch Energiesparlampen und LED’s (Light Emitting Diodes) schon in den Startlöchern.
Viele Jahre lang war man so stolz auf den kleinen Ableger des Passivhaus Institutes (PHI) in den USA. Die Organisation PHIUS (Passive House Institute US) war immer ein Vorreiter und Aushängeschild, wenn es im Land der unbegrenzten Möglichkeiten um energieeffizientes Bauen ging. Doch jetzt ist das Verhältnis zwischen PHI und PHIUS zerrüttet, was zuletzt in der Kündigung der laufenden Verträge zwischen den beiden Parteien endete. Das Passivhaus Institut in Darmstadt sah sich zu dieser Maßnahme gezwungen, da PHIUS angeblich mehrfach gegen Absprachen und die anerkannten Zertifizierungsregeln verstoßen hatte.
Fassadenbeleuchtung wirkt als effektvoller Blickfang bei Nacht und betont architektonische Details und elegante Formen. Sie verleiht dem Gebäude einen besonderen Reiz, der auch die Umgebung verwandelt. Beispiele hierfür findet man in fast allen Altstädten, in denen Fassaden alter Kirchen oder anderer Bauwerke gezielt angestrahlt werden, um sie besonders zur Geltung zu bringen. Eine effektvolle Fassadenbeleuchtung wird durch Anstrahlung von außen oder durch Innenbeleuchtung erreicht. Dabei werden Wandleuchten, Bodeneinbauleuchten, Strahler oder Scheinwerfer verwendet. Die Gestaltung mit farbigem Licht spielt eine immer größere Rolle.
Die bisherige Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) wurde von der Bauproduktenverordnung (BauPVo, Verordnung EU 305/2011) abgelöst… wir haben bereits darüber berichtet. Die neue Verordnung wurde hierzu im April im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Hersteller von Bauprodukten haben nun bis zum 1. Juli 2013 Zeit, sich den neuen Aufgaben bezüglich einer CE-Kennzeichnung ihrer Produkte zu stellen. Und davon hat die Europäische Kommission sich einige einfallen lassen. Die gute Nachricht ist allerdings, dass alle Bauprodukte, die bis zum 30. Juni 2013 nach der bis dahin immer noch in vollem Umfang gültigen Bauproduktenrichtlinie zertifiziert wurden, ebenfalls frei in der EU vermarktet werden dürfen.
Länger schon war darauf gewartet worden. Nun ist es endlich soweit. Die KfW hat mit den neuen Merkblättern „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ ab Juni 2011 die Berechnung von KfW-Effizienzhäusern gemäß DIN V 18599 unter bestimmten Randbedingungen wieder freigegeben.