Der Inhalt des Referentenentwurfs zur Energieeinsparverordnung (EnEV) 2012 beinhaltet viel Platz für Diskussionen in Insiderkreisen, wenn die Meldung der ‚taz‚ sich als richtig erweist. Demnach haben das BMVBS (Bauministerium) und das BMWi (Wirtschaftsministerium) jetzt einen Entwurf für die Überarbeitung der EnEV erarbeitet, den zur Zeit noch die verantwortlichen Ressorts feinpolieren sollen. Nur bei Neubauten sind demnach Verschärfungen in Bezug auf das Energiesparpotential geplant. Zu wenig, wenn man die für 2020 gesteckten energiepolitischen Ziele noch erreichen will, wie auch der Naturschutzbund Deutschland (NABU) in einer ersten Stellungnahme kritisiert.
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Viel wurde bisher über die Pläne der Bundesregierung spekuliert und gezetert, in denen es darum gehen soll, den Hausbesitzer zum Dämmen von seinen Haus zwingen zu wollen. Doch wie soll dieser Dämmzwang in der Realität ausgeführt und kontrolliert werden und wie kann der Hausbesitzer sich von vornherein von der finanziellen Bürde der Sanierung befreien. Immerhin wird bei Nichtbefolgen mit einem Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro gedroht. Im Folgenden gebe ich ein paar Hinweise zu den Rechten von Hausbesitzern für den Fall, dass man nicht der Meinung der Bundesregierung ist.
Wärmepumpen sind IN, Nachtspeicherheizungen sind OUT. So oder so ähnlich kann man die Überschrift auch zusammenfassen. Jedenfalls wenn es längerfristig um den Geldbeutel und die Umwelt geht. Der letzte Februar wird dem heizenden Mieter oder Besitzer von Wohnung oder Haus mal wieder zeigen, wie teuer ein paar Minusgrade mit dem falschen Heizsystem sein können. Das Haushaltsbudget muss dann nicht nur unter der höheren Heizleistung sondern auch unter den steigenden Energiepreisen leider. Schlau also, wer beizeiten seine Nachtspeicherheizung gegen eine Wärmepumpe ausgetauscht hat!
‚Man kann doch mal die Punkte auf dem ‚ö‘ vergessen‘ haben sich wahrscheinlich auch die Verantwortlichen im Umweltministerium gedacht, als sie einen Bericht verfasst haben, der in dieser Form sicherlich nie der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollte. Darin geht es um erste Überlegungen, dass man die auf Bundesebene selbst gesteckten Energiesparziele noch erreichen kann, wenn man Hausbesitzer nicht mehr mit F-ö-rderungen lockt sondern mit F-o-rderungen zwingt, das Energiesparpotential ihrer Häuser endlich auszunutzen. Der Vorteil für den Staat liegt auf der Hand: die Staatskasse wird durch Subventionen und billige Kredite nicht allzu sehr strapaziert. Und der Effekt für Umwelt und Konjunktur ist der gleiche.
Unter dem Titel „Wahnsinn Wärmedämmung“ wurde gestern Abend ein Beitrag über den Sinn und Unsinn von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) im NDR ausgestrahlt. Ein interessanter Beitrag, der die typischen Herausforderungen beim Einsatz von verputzter Wärmedämmungen aufgreift. Themen wie Feuchtigkeit, Risse, Feuer, Standsicherheit oder Energieeinsparungspotential werden hier näher unter die Lupe genommen und von größtenteils ernst zu nehmenden Fachleuten kommentiert. Was im Beitrag des NDR ein wenig untergeht, ist leider die Tatsache, dass durch ein WDVS in der Regel keine Probleme entstehen, wenn es richtig geplant und ausgeführt ist.
Das traditionell belüftete Steildach (Kaltdach) hat wohl langsam ausgedient. Unbelüftete Konstruktionen – auch Warmdach genannt – scheinen sich nun endlich auch als Standard im geneigten Dach durchzusetzen. Ursachen hierfür gibt es sicherlich genauso viele Voraussetzungen, die man beachten, und Fallen, in die man bei der Planung und der Ausführung tappen kann. Insbesondere die Berücksichtigung von Feuchtigkeit in allen ihren Formen ist ein Ausschlag gebender Punkt für eine sichere Konstruktion.
Luftdichtheit, Luftsperre, Dampfdichtheit, Dampfsperre, Dampfbremse, Winddichtheit, Windsperre, Regendichtheit, Regensicherheit, Wasserdichtheit, Fugendichtheit und Konvektionsdichtheit werden oft als Synonyme für einander verwendet. Zudem geistern auch diejenigen Begriffe, die korrekterweise die Endung -heit haben, mit der unsinnigen Endung -igkeit (z.B. Luftdicht-igkeit) durch die Fachwelt. Hinzu kommen noch Wortschöpfungen wie Wandstärken, Fassadenverkleidungen, Kältebrücke, Wärmeisolierungen usw. etc. pp. Manchmal laden diese kreativen Ausdrücke nahezu zu Missverständnissen ein. Aber was ist richtig? Und was ist gemeint? Fangen wir einmal hinten an.
Wenn es darum geht, sein Haus zu gegen Wärmeverluste zu dämmen, denken die meisten Bauherren zuerst an Dächer, Außenwände und Fenster. Eine Wärmedämmung des Kellers wird nur selten in’s Auge gefasst. Dabei lassen sich hier auch gute Ersparnisse erzielen. Direkten Einfluss auf die Wahl der Wärmedämmung und die Art des Einsatzes hat dabei eigentlich nur die Tatsache, ob der Keller beheizt (z.B. als Wohnraum) oder unbeheizt (z.B. als Lagerraum) ist.
Über die Wirkung von Fenstern als Wärmebrücken in einer Fassade haben wir in einem früheren Beitrag ja schon berichtet. Wärmeverluste durch Fenster und Türen sind aber natürlich nicht auf diejenigen begrenzt, die durch die Einbausituation oder die Wahl der Materialien entstehen. Hinzu kommen noch Verluste aufgrund von Wärmedurchgang durch die Verglasung sowie den Rahmen. Ein weiterer Punkt ist die Luftdichtheit des Anschlusses vom Fenster bzw. Türen an die Außenwand. Insgesamt also vier gute Gründe, sich den energetischen Aspekt dieser Bauteile einmal genauer anzusehen, denn mit neuen Fenstern kann man durchaus bis zu 75% Heizenergie sparen.
Stichtag ist der 31. Dezember 2011. Bis zu diesem Tag müssen alle Besitzer eines Altbaus entsprechend einer Vorschrift in der Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahre 2009 ihr Haus nach oben hin gegen die schlimmsten Wärmeverluste gedämmt haben. Vorgeschrieben ist in der EnEV 2009 ein Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von 0,24 W/(m²K) oder weniger für oberste Geschossdecken bzw. Dächer. Davon betroffen sind theoretisch etwa 15 Millionen Einfamilien-, Zweifamilien und Reihenhäuser in Deutschland, die vor dem Jahre 2001 errichtet wurden, also bevor eine Wärmedämmung der entsprechenden Bauteile in Neubauten bindend wurde.