Energieausweise für Gebäude sind in aller Munde, spätestens da bald die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) wieder einmal verschärft werden sollen. Neben dem Gebäude als solchem gibt es seit längerem auch schon Energieausweise für Glühbirnen oder Elektrogeräte wie Kühlschränke oder Wäschetrockner. Nun fordert die EU auch entsprechende Energiekennzeichnungen für Fenster. Der Entwicklung solcher Energielabels hat sich das Institut für Fenstertechnik Rosenheim (ift) angenommen.
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Die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV), deren gültige Fassung von 2009 ist, nimmt immer konkretere Formen an. So sieht der Fahrplan zur Einführung der EnEV 2012 vor, dass diese voraussichtlich erst 2013 erscheinen soll. Ein Referentenentwurf wird nach letzten Meldungen im ersten Quartal 2012 erwartet. Fest steht bisher, dass die energetischen Anforderungen im Neubaubereich noch einmal kräftig angehoben werden sollen, 30% verglichen mit der EnEV 2009 sollen es sein. Ebenso soll die Pflichtenliste zur Ausstellung von Energieausweisen verlängert werden. Und Hausbesitzer werden zukünftig zur Durchführung weiterer Baumaßnahmen gezwungen.
Eine technische Analyse bestehender Gebäude wird immer häufiger notwendig. Das liegt zum einen daran, dass zum Beispiel die Anforderungen an den Wärmeschutz von Altbauten immer höher werden und deshalb ermittelt werden muss, wie zeitgemäß der Gebäudebestand noch ist. Doch auch das Verhältnis der Bautätigkeiten in den Bereichen Neubau und Altbau rückt immer mehr zur Seite der Renovierung von Altbauten, was ebenfalls zu einer erweiterten Nachfrage nach Bestandsanalysen führt. Was also verbirgt sich hinter einer solchen Analyse und wie muss man die Ergebnisse bewerten?
Wer ein Haus baut, kommt um einen ausreichenden Versicherungsschutz nicht herum. Risiken warten an allen Ecken und Enden: finanzielle Unvorhersehbarkeiten, Gefahren für Leib und Leben oder Materialschäden sind nie auszuschließen. Wer beim Bau selber mit anpackt und eventuell noch die Hilfe von Freunden in Anspruch nimmt, muss sogar mit Bußgeldern rechnen, wenn er keine Unfallversicherung abschließt. Darüber hinaus ist der Bauherr verpflichtet, alle nicht professionellen Helfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) zu melden und vor Ort für die nötigen Schutzmaßnahmen zu sorgen.
Risiken gibt bei der Planung eines Bauvorhabens zuhauf. Eine umsichtige Planung sollte daher schon beim Baugrund beginnen, um die Lage des Grundwasser abschätzen zu können. Insbesondere dann, wenn man einen Keller plant. Leider wird diesem Bauteil weder vom Planer oder Architekten noch vom Bauherren häufig die nötige Aufmerksamkeit geschenkt. Doch Untersuchungen des Baugrundes zum Beispiel in Bezug auf Standfestigkeit oder auch auf Grundwasser sind vom Planer schon in der Entwurfsphase zu erbringen.
Erfahrungsgemäß kommen bei einer offiziellen Bauabnahme viele Mängel ans Tageslicht. Nur selten wird ein Bau auf Anhieb komplett abgenommen. Bauherren sollten der Bauabnahme größte Aufmerksamkeit widmen, denn die Bauabnahme gehört, neben der Unterzeichnung des Vertrags, zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen. Ist ein Bauwerk einmal abgenommen, beginnt die Gewährleistungsfrist und der Bauherr steht bei Mängeln in der Nachweispflicht. Nicht zuletzt gehen zu diesem Zeitpunkt auch alle Gefahren und Risiken wie Brand-, Sturm- oder Wasserschäden vom Unternehmer auf den Bauherren über.
Man hat dieses Jahr schon irgendwie das Gefühl, dass das Frühjahr übergangslos in den Herbst führt. Und dann beginnt traditionsgemäß die Zeit der Stürme, die wahrscheinlich auch durch Klimaänderungen bedingt, immer häufiger und schwerer werden. Hat sich so ein Sturm dann wieder beruhigt, steht manch ein braver Hausbesitzer jedoch vor einem Scherbenhaufen und wünscht sich nicht viel mehr als eine gute Sturmsicherung seiner Dacheindeckung. Seitens des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks wurden wegen der erwarteten Stürme dann auch die Anforderungen an die Windsogsicherung von Dachziegeln und Dachsteinen verschärft.
Vertikale Nachverdichtung von Wohnraum. Dieser Ausdruck sollte eigentlich schon die letzten 10 Jahren zum Unwort des Jahres gekürt worden sein. Gemeint ist mit diesem fantastischen Ausdruck aber natürlich nichts anderes als ein banaler Ausbau des Dachraumes oder eine nicht immer ganz so banale Aufstockung von Gebäuden. Immerhin wird hierdurch in vielen bereits dicht besiedelten Städten eine vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit geboten, Wohnraum zu schaffen ohne die Grundfläche des Gebäudes erweitern zu müssen.
Ich weiß nicht, ob es nur eine Folge meiner Berufswahl ist oder der Realität entspricht, aber die überwiegende Mehrheit der mir bekannte Bauvorhaben werden leider nicht so ausgeführt, wie dies ursprünglich vertraglich vereinbart wurde. Immerhin kostet Pfusch am Bau die Gemeinschaft etwa 1,4 Milliarden Euro im Jahr. Als Bauherr steht man dann erst einmal vor einem Scherbenhaufen, der nicht gerade überschaubar wirkt. Aber was dann? Was kann man als Geschädigter gegen schlechte Arbeit tun und wie geht man mit Pfusch am Bau überhaupt um? Die gute Nachricht vorweg: Ein Recht auf Nachbesserung gibt es fast immer.
Wenn die wärmedämmtechnischen Anforderungen an Gebäude steigen gibt es nur zwei Möglichkeiten: die Wärmedämmung wird dicker oder die Wärmedämmung wird besser. Ersteres liegt nicht unbedingt im Sinne von Bauherren oder Architekten. Häufig hört man die Worte: Wir wollen doch keine neuen Burgmauern errichten. Also bleibt nur der zweite Weg, bei dem die Wärmeleitfähigkeit eines Dämmstoffes reduziert wird. Wie bei der Vakuumdämmung, die seit ein paar Jahren im Bauwesen immer populärer wird. Ein Hemmschuh für die Anwendung war bisher jedoch die fehlende Langzeiterfahrung in der Praxis. Doch hierzu gibt es jetzt neue Untersuchungsergebnisse vom Bayerischen Zentrum für Angewandte Energieforschung (ZAE).